Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt, ich habe mein Galaxy S9 Smartphone zur Reparatur gebracht und wurde eine Woche später informiert, dass ich dieses abholen kann. Am Tag der Abholung, konnte der Mitarbeiter mein repariertes Gerät im Laden nicht auffinden und ich konnte es erst 2 Tage später abholen.
Muss mir der Verkäufer die unnötige Anfahrt und Rückfahrt, jeweils zirka 20 Kilometer erstatten?
Gerät in Reparatur, dann nicht auffindbar. Ersatz der Fahrtkosten?
9. Oktober 2020
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Frage vom 9. Oktober 2020 | 11:50
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät in Reparatur, dann nicht auffindbar. Ersatz der Fahrtkosten?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 23:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatMuss mir der Verkäufer die unnötige Anfahrt und Rückfahrt, jeweils zirka 20 Kilometer erstatten? :
Die Fahrtkosten sehe ich als zu ersetzenden Schaden.
#2
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 13:35
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Kommt drauf an, ob du das durchgesetzt bekommst.ZitatMuss mir der Verkäufer die unnötige Anfahrt und Rückfahrt, jeweils zirka 20 Kilometer erstatten? :
40 km x 0,30€ = 12,-€.
Oder nachgewiesene ÖPNV-Kosten, vermutlich geringer...
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2020 | 07:32
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Kommt drauf an, ob du das durchgesetzt bekommst.ZitatMuss mir der Verkäufer die unnötige Anfahrt und Rückfahrt, jeweils zirka 20 Kilometer erstatten? :
40 km x 0,30€ = 12,-€.
Oder nachgewiesene ÖPNV-Kosten, vermutlich geringer...
Sehe ich auch so. Wegen 12€ klagen?.....(((
#4
Antwort vom 13. Oktober 2020 | 11:18
Von
Status: Schlichter (7140 Beiträge, 1495x hilfreich)
Anscheinend versuchen die Leute immer mehr aus jedem Fitzelchen Geld herauszubekommen. Sollte iach demnächst uahc mal machen, wenn Kunden zu spät erscheinen oder etwas zu spät zurückgeben.
#5
Antwort vom 13. Oktober 2020 | 13:25
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
wäre das überhaupt nachweisbar? Also 1. dass an diesem Tag eine Abholung möglich, sprich angekündigt, war und 2. dass ebenjene fruchtlos blieb?ZitatAm Tag der Abholung, konnte der Mitarbeiter mein repariertes Gerät im Laden nicht auffinden :
Und jetzt?
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