Gerät in Reparatur, dann nicht auffindbar. Ersatz der Fahrtkosten?

9. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
joshiw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät in Reparatur, dann nicht auffindbar. Ersatz der Fahrtkosten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt, ich habe mein Galaxy S9 Smartphone zur Reparatur gebracht und wurde eine Woche später informiert, dass ich dieses abholen kann. Am Tag der Abholung, konnte der Mitarbeiter mein repariertes Gerät im Laden nicht auffinden und ich konnte es erst 2 Tage später abholen.

Muss mir der Verkäufer die unnötige Anfahrt und Rückfahrt, jeweils zirka 20 Kilometer erstatten?

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von joshiw):
Muss mir der Verkäufer die unnötige Anfahrt und Rückfahrt, jeweils zirka 20 Kilometer erstatten?

Die Fahrtkosten sehe ich als zu ersetzenden Schaden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von joshiw):
Muss mir der Verkäufer die unnötige Anfahrt und Rückfahrt, jeweils zirka 20 Kilometer erstatten?
Kommt drauf an, ob du das durchgesetzt bekommst.
40 km x 0,30€ = 12,-€.
Oder nachgewiesene ÖPNV-Kosten, vermutlich geringer...


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
susihatrecht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von joshiw):
Muss mir der Verkäufer die unnötige Anfahrt und Rückfahrt, jeweils zirka 20 Kilometer erstatten?
Kommt drauf an, ob du das durchgesetzt bekommst.
40 km x 0,30€ = 12,-€.
Oder nachgewiesene ÖPNV-Kosten, vermutlich geringer...


Sehe ich auch so. Wegen 12€ klagen?.....(((

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Anscheinend versuchen die Leute immer mehr aus jedem Fitzelchen Geld herauszubekommen. Sollte iach demnächst uahc mal machen, wenn Kunden zu spät erscheinen oder etwas zu spät zurückgeben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von joshiw):
Am Tag der Abholung, konnte der Mitarbeiter mein repariertes Gerät im Laden nicht auffinden
wäre das überhaupt nachweisbar? Also 1. dass an diesem Tag eine Abholung möglich, sprich angekündigt, war und 2. dass ebenjene fruchtlos blieb?

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