Hallo,
gerne würde ich wissen ob sich in meinem Fall der Gang zum Anwalt lohnt und wer dann die Kosten tragen müsste.
Folgendes ist passiert:
Mit Oktober parkte unser Auto auf einem offiziell ausgewiesenen Parkplatz. Ein Kind, welches in das neben uns parkende Fahrzeug einsteigen wollte, schlug beim öffnen die Tür gegen unser Auto. Nun haben wir einen kleinen, jedoch sichtbaren Kratzer am Heck und an unserer Autotüre. Die Mutter der Tochter gab uns sofort ihre Daten und wollte von uns einen Kostenvoranschlag um zu entscheiden ob Sie es bei der Versicherung angeben tut oder aus eigener Tasche zahlt. Nachdem ich den Kostenvoranschlag hatte, teilte ich Ihr wie gewünscht die Summe mit. Daraufhin gab Sie den Fall an die Versicherung. Diese meldete sich bei mir uns wollte einen Kostenvoranschlag und Bilder. Beides bekam die Versicherung von mir zugesandt. Gestern habe ich nach 4,5 Wochen mal bei der Versicherung angerufen. Als Antwort bekam ich folgendes zu hören: "Wir können anhand der Bilder den Schaden nicht beurteilen und würden Ihnen gerne einen Gutachter der Dekra schicken".
Meine Befürchtung ist nun, das der Gutachter versucht meinen Schaden klein zu schreiben um der Versicherung Kosten zu sparen. Welche Rechte habe ich nun und was wäre jetzt am sinnvollsten?
Habe gelesen das ich das Recht auf einen eigenen Gutachter habe und das die gegnerische Versicherung meinen Anwalt zahlen muss, da ich keine Schuld an dem Unfall trage. Stimmt das?
Grüße
Regenten
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Geschädigter, Türe gegen Auto
26. November 2013
Thema abonnieren
Frage vom 26. November 2013 | 13:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschädigter, Türe gegen Auto
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 26. November 2013 | 20:44
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Ich würde mal sagen, dass du die Füße stillhalten solltest, denn ein Kind hat den Schaden angerichtet. Den müsste dir sogar (wenn das Kind unter 7 ist und die Mutter die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat) niemand ersetzen...
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
-- Editiert 3,141592653 am 26.11.2013 20:45
#2
Antwort vom 27. November 2013 | 14:32
Von
Status: Schüler (369 Beiträge, 241x hilfreich)
Würde sagen das der Fahrer haftet, da er für seine Mitfahrer verantwortlich ist. Er hätte anders parken müssen.
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#3
Antwort vom 27. November 2013 | 16:46
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
Würde sagen das der Fahrer haftet, da er für seine Mitfahrer verantwortlich ist.
Nur weil sie im selben Auto sitzen, macht das den Fahrer nicht zwingend haftbar.
Das wäre sowieso nur für den Fall einer Aufsichtspflicht einschlägig und ansonsten so pauschal falsch.
Umso mehr als die Beschädigung beim Einsteigen und nicht beim Aussteigen passiert ist, da gab es schon begrifflich noch keine "Mitfahrer".
Nach deiner Logik könnte ich in deinem geparkten Auto die Tür aufreißen, gegen ein anderes Auto stoßen und du wärst haftbar.
Ob der Fahrer im Einzelfall die Aufsichtspflicht verletzt hat, vermag ich nicht zu bewerten.
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#4
Antwort vom 27. November 2013 | 18:26
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
quote:
Den müsste dir sogar (wenn das Kind unter 7 ist und die Mutter die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat) niemand ersetzen...
Die Kfz Haftpflicht muss das ersetzen, wenn die private Haftpflicht nicht eintritt.
Gegen eine Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen ist doch nichts einzuwenden, oder???
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