Geschäftsschädigender Zahlungsverzug durch Paypal

8. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
msn557076-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Geschäftsschädigender Zahlungsverzug durch Paypal

Hallo, erstmal zu meiner Person: Ich bin selbständig im Bereich Textildruck. Vor 3 Wochen hat ein Kunde bei mir eine Bestellung i.H.v 1660€ aufgegeben und diese bei mir über Paypal bezahlt. Ich wollte sodann das Geld auf mein Geschäftskonto auszahlen, um damit die Roheinkäufe der Textilien zu tätigen. Die Überweisung gilt seitens Paypal als abgeschlossen, aber das Geld ist bis heute nicht auf meinem Bankkonto eingegangen (3 Wochen). Ich habe auch mehrmals beim Kundenservice von Paypal angerufen und alle Nachweise die zur Klärung des Falles verlangt wurden erbracht (schreiben meiner Bank, dass das Geld nicht eingegangen ist, Kontoauszüge) Jedes Mal wenn ich anrufe wird mit nur gesagt, dass der Fall bei der Fachabteilung zur Nachforschung liegt.

Ich kann die Bestellung des Kunden nicht weiter ausführen und bin mittlerweile dadurch stark im Verzug und in Erklärungsnot. Der Kunde hat ja auch mit mir den Kaufvertrag geschlossen. Wann das Geld nun ankommt bleibt abzuwarten, ich hoffe natürlich, dass es diese Woche noch passiert.

Nun meine Frage: Inwiefern kann ich gegenüber Paypal eine Entschädigung durchsetzen, da dies für mein Gewerbe und mein Ansehen gegenüber meinen Kunden sehr schädigend ist.

Danke im Vorraus für Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von msn557076-18 am 08.09.2020 09:30

-- Editiert von msn557076-18 am 08.09.2020 09:32

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16991 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von msn557076-18):
Ich kann die Bestellung des Kunden nicht weiter ausführen und bin mittlerweile dadurch stark im Verzug und in Erklärungsnot.
Natürlich kannst du die Bestellung deines Kunden weiter ausführen. Wenn diese 1660€ deiner Firma bereits das Genick brechen können, dann hast du ganz massiv in der Planung etwas falsch gemacht. Du solltest also zunächst einmal schnellstmöglich den Auftrag deines Kunden bearbeiten.
Eine Entschädigung von PP können maximal Verzugszinsen sein falls PP diese Verzögerung verschuldet haben sollte. Bei angenommenen 3 Wochen mit 5% Jahreszins wären das ca. 4€

Signatur:

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Naja,
was für Ansprüche man gegen Paypal hat, hängt von dem Vertrag ab, den man mit Paypal geschlossen hat.
Die Gewerbekunden-Konditionen sind leider nicht öffentlich einsehbar.
Außerdem müsste man anhand des Vertrages prüfen, welches Recht überhaupt gilt. Paypal sitzt in Luxemburg - und als Gewerbekunde ist man im Regelfall an die vertragliche Rechtswahl gebunden. Das wird wahrscheinlich luxemburgisches Recht sein - keine Ahnung welche Ansprüche das dortige Gesetz vorsieht.

Zitat:
Der Kunde hat ja auch mit mir den Kaufvertrag geschlossen.

Genau. Deshalb müssen Sie den Vertrag erfüllen. Wenn Sie das Material nicht kaufen können, müssen Sie halt einen Kredit aufnehmen. Die Zinsen wären eventuell(!) ersatzfähig - siehe Beitrag über diesem.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
msn557076-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von msn557076-18):
Ich kann die Bestellung des Kunden nicht weiter ausführen und bin mittlerweile dadurch stark im Verzug und in Erklärungsnot.
Natürlich kannst du die Bestellung deines Kunden weiter ausführen. Wenn diese 1660€ deiner Firma bereits das Genick brechen können, dann hast du ganz massiv in der Planung etwas falsch gemacht. Du solltest also zunächst einmal schnellstmöglich den Auftrag deines Kunden bearbeiten.
Eine Entschädigung von PP können maximal Verzugszinsen sein falls PP diese Verzögerung verschuldet haben sollte. Bei angenommenen 3 Wochen mit 5% Jahreszins wären das ca. 4€


Ich glaube ,ich habe mich etwas ungenau ausgedrückt. Natürlich kann ich den Auftrag trotzdem ausführen. aus rechtlicher Sicht aber bin ich sozusagen daran "gehindert", da das Geld weg ist. Und ich hatte dieses Problem mit Paypal nicht zum ersten Mal. Deshalb bitte keine Moralapostel, sondern rechtliche Hinweise und Tips sind gefragt. Vielen Dank :)

-- Editiert von msn557076-18 am 08.09.2020 14:33

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#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn diese 1660€ deiner Firma bereits das Genick brechen können, dann hast du ganz massiv in der Planung etwas falsch gemacht.


Eigentlich noch schlimmer.
Man stelle sich vor, der TE bezahlt seinen Lieferanten und der liefert nicht. Der Kunde will sein Geld zurück, das kann der TE aber nicht leisten.
Da kann ein Richter dann durchaus schon mal einen Eingehungsbetrug sehen, wenn man Verpflichtungen eingeht unter billigender Inkaufnahme, diese ggfs. nicht erfüllen zu können.

(Zumal es auch um deutlich weniger als 1660 EUR gehen dürfte, wo es kritisch wird, denn Gewinn und Unkosten des TE muß man ja noch abziehen, er wird seinem Lieferanten vermutlich weniger als die Hälfte zahlen müssen.)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von msn557076-18):
aus rechtlicher Sicht aber bin ich sozusagen daran "gehindert", da das Geld weg ist.
Das verstehe ich nicht. Wer hindert dich dran?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bei angenommenen 3 Wochen mit 5% Jahreszins wären das ca. 4€


Kleine Korrektur, es sind 9% nicht 5% über Basiszinssatz.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Deshalb bitte keine Moralapostel, sondern rechtliche Hinweise und Tips sind gefragt.

1) Die Unterlagen rauskramen, denen Sie zugestimmt haben, als Sie sich bei Paypal als Geschäftskunde angemeldet haben.
2) Diese Unterlagen lesen. Dabei darauf achten, (a) ob Paypal irgendwelche Zusagen bezüglich der Auszahlungsgeschwindigkeit macht (b) Paypal irgendwas zur Haftung / Haftungsbeschränkung bei eigenem Fehler schreibt (c) definiert wird, welches Recht gilt und welches Gericht im Streitfall zuständig wäre.
Evtl. finden Sie selbst schon eine Antwort auf Ihre Fragen. Ansonsten einscannen, hochladen und hier verlinken.

Zitat:
. aus rechtlicher Sicht aber bin ich sozusagen daran "gehindert", da das Geld weg ist

Nein. Wenn Sie selbst Paypal als Zahlungsmethode angeboten haben, ist die Pflicht des Kunden erfüllt. Das Geld ist "da" (nämlich auf Ihrem Paypal-Konto). Wenn das Geld auf dem Weg von Ihrem Paypal-Konto zu ihrem Girokonto verschwindet, ist das Ihr Risiko. Der Kunde hatte ordnungsgemäß (und rechtlich wirksam) bezahlt.
(Analogie: Der Kunde bezahlt bei Ihnen bar und bekommt einen Kassenbon / Quittung. Sie legen das Geld in Ihre Ladenkasse. Abends wollen Sie das Geld aus der Ladenkasse bei der Bank einzahlen, verlieren aber unterwegs die Tasche mit dem Geld und finden sie nicht wieder. Da sind sie auch nicht rechtlich an der Auftragsausführung "gehindert".)

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von msn557076-18):
Ich kann die Bestellung des Kunden nicht weiter ausführen

Warum genau?



Zitat (von msn557076-18):
Natürlich kann ich den Auftrag trotzdem ausführen.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von msn557076-18):
aus rechtlicher Sicht aber bin ich sozusagen daran "gehindert", da das Geld weg ist.

Nein, absolut nicht. Das ist ein Problem nur zwischen den beiden Unternehmen, der Kunde hat nichts damit zu tun, in Gegenteil.



Zitat (von msn557076-18):
Inwiefern kann ich gegenüber Paypal eine Entschädigung durchsetzen, da dies für mein Gewerbe und mein Ansehen gegenüber meinen Kunden sehr schädigend ist.

Gar nicht, da man diese Schädigung selber herbeigeführt hat und der Dienstleister nicht schuld ist.

Wegen der Verzögerung wären maximal Verzugszinsen bzw. Zinsen für eine notwendige Zwischenfinanzierung durchsetzbar - einzuklagen in Luxemburg ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Gar nicht, da man diese Schädigung selber herbeigeführt hat und der Dienstleister nicht schuld ist.

Das kann man so pauschal nicht sagen.
Es spricht schon vieles dafür, dass Paypal die Misere verschuldet hat.
In wie weit Paypal für dieses Verschulden haftet - dafür muss man die vertraglichen Unterlagen lesen. (Wie erwähnt: Die Gewerbekunden-Konditionen von Paypal sind nicht frei einsehbar.)
Und erst danach stellt sich die Frage, ob der Fragesteller gegen eine etwaige Schadensminderungspflicht verstoßen hat.

Zitat:
Wegen der Verzögerung wären maximal Verzugszinsen bzw. Zinsen für eine notwendige Zwischenfinanzierung durchsetzbar - einzuklagen in Luxemburg ...

Vermutlich(!) wird es darauf hinauslaufen. Aber sicher ist das nicht.

Lesen der vertraglichen Unterlagen hilft.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das kann man so pauschal nicht sagen.

Warum?

Er hat das Geld um den Auftrag zu machen, er will es nur nicht bis das mit Paypal geklärt ist. Das ist aber seine Entscheidung, zu Lasten eines Dritten (des Kunden).
Da sehe ich 0 Grundlage das Paypal für diese Entscheidung haften müsste.

Auch wenn er das Geld nicht hätte - da ist Paypal auch nicht Schuld daran, das er sein Geschäftsmodell fehlerhaft geplant und durchgeführt hätte.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Warum?

Weil es sein könnte(!), das Paypal irgendwelche Entschädigungszusagen in seinen Verträgen hat.
Für die (recht happigen) Gebühren, die Paypal kassiert (in diesem Fall mehr als 30€) könnte es ja auch eine Gegenleistung geben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Weil es sein könnte(!), das Paypal irgendwelche Entschädigungszusagen in seinen Verträgen hat.

Ach so ... ok.

Es gibt scheinbar keine im B2B Bereich ... jedenfalls habe ich noch keine in irgendwelchen B2B Verträgen gesehen. Eventuell waren die Unternehmen auch nur zu klein.


Signatur:

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#13
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Naja. Selbst wenn Paypal für irgendetwas haften muss (das Problem kann ja auch bei der eigenen Bank liegen) - dann sicher nicht für den nicht ausgeführten Auftrag oder den verärgerten Kunden.

Wenn ein Unternehmer sich entscheidet, Bezahlungen per PayPal anzunehmen, ist er auch dafür verantwortlich. Ich sehe hier nicht den geringsten Grund, den Auftrag nicht pünktlich im Sinne des Kunden zu bearbeiten, vor allem da offensichtlich keine Geldnot beim Unternehmer besteht.

Die nicht erfolgreiche Überweisung von Paypal auf das Bankkonto haben keinerlei Einfluss auf die schleppende Bearbeitung des Kundenauftrages. Als Kunde wäre ich zurecht auch sauer und wenn mir ein Unternehmer das auch noch mitteilen würde, würde ich das Unternehem als unseriös einstufen und nicht mehr in Betracht ziehen.

Zitat:
Natürlich kann ich den Auftrag trotzdem ausführen. aus rechtlicher Sicht aber bin ich sozusagen daran "gehindert", da das Geld weg ist. Und ich hatte dieses Problem mit Paypal nicht zum ersten Mal. Deshalb bitte keine Moralapostel, sondern rechtliche Hinweise und Tips sind gefragt.


Es gibt keinen rechtlichen Grund, der sie hindert, den Auftrag auszuführen.
Und wenn sie mit PayPal öfter Probleme haben, sollten sie diesen Bezahlweg einfach nicht mehr anbieten.


-- Editiert von Sunrabbit am 09.09.2020 10:05

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ich sehe hier nicht den geringsten Grund, den Auftrag nicht pünktlich im Sinne des Kunden zu bearbeiten, vor allem da offensichtlich keine Geldnot beim Unternehmer besteht.


Offensichtlich ja doch, sonst könnte er das Geld für seinen Lieferanten ja vorstrecken und würde nicht meinen, PP würde ihm dafür haften, dass er jetzt den Auftrag nicht ausführen kann.

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