Gestohlenes Fahrrad nicht mehr gefunden, Schadensersatz ohne Rechnungen ?

11. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
goped
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestohlenes Fahrrad nicht mehr gefunden, Schadensersatz ohne Rechnungen ?

Mein Fahrrad wurde gestohlen
Dieb ist bekannt
Anzeige bei der Polizei läuft
Nun habe ich keine Rechnungen über die Teile
Mein Betreuer hat sich in Verbindung mit dem Betreuer des diebs gesetzt.
Was kann ich machen wenn ich keine Rechnungen mehr habe das Fahrrad hat einen Wert von ca 2000€ ?
Brauche gute Tipps

-- Editiert von Moderator topic am 11. März 2025 18:30

-- Thema wurde verschoben am 11. März 2025 18:30

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33832 Beiträge, 17595x hilfreich)

Ist der Dieb überhaupt zahlungsfähig? Das würde mir mehr Sorgen machen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128242 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von goped):
Was kann ich machen wenn ich keine Rechnungen mehr habe das Fahrrad hat einen Wert von ca 2000€ ?

Nichts, denn das dürfte der Job des Betreuers sein.

Rechnung ist im übrigen nicht relevant, relevant ist im Rahmen des Schadenersatz der Wert des Fahrrades am Tag des Diebstahls. Wie man das beweist, darüber sollte man sich Gedanken machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
goped
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja das ding wie beweise ich den wert des fahrrads, ich habe nur ein Bild vom Fahrrad ?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36553 Beiträge, 6166x hilfreich)

Zitat (von goped):
Das ist ja das ding wie beweise ich den wert des fahrrads, ich habe nur ein Bild vom Fahrrad ?
Das ist schlecht nur mit einem Foto. Das Rad könnte meins sein...
Und weil du wieder nach Schadensersatz fragst: Du hattest nicht nur für ein wertvolles Fahrrad eine Schadensminderungspflicht. Du hast es unangeschlossen in einem Schuppen abgestellt.

Zitat (von goped):
Mein Betreuer hat sich in Verbindung mit dem Betreuer des diebs gesetzt.
Der Beste Tipp: Du solltest abwarten, was die beiden Betreuer vereinbaren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33832 Beiträge, 17595x hilfreich)

Du solltest abwarten, was die beiden Betreuer vereinbaren. Und da würde ich mich mal auf eine langjährige Zahlung kleiner Raten einstellen. Dass es nicht den Neupreis erstattet gibt, wurde ja schon erwähnt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40549 Beiträge, 14368x hilfreich)

Ich würde dem Betreuer die Infos geben, die er benötigt, um einen Anspruch in welcher Höhe auch immer geltend zu machen. Dazu gehören auch Zeugen, die wissen dass Du so ein Fahrrad hattest. Ich frag mich allerdings, wieso man so ein teures Rad unabgeschlossen rumstehen lässt; auch wenn es in einem Schuppen stand.

wirdwerden

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8751 Beiträge, 1853x hilfreich)
Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128242 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Warum muss man für jeden Teilaspekt ein neues Thema aufmachen

Anderes Rechtsgebiet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
goped
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kann doch jetzt nicht sein das ich jetzt leer ausgehe nur weil ich keine Rechnungen mehr für die Fahrrad teile habe ?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40549 Beiträge, 14368x hilfreich)

Das hat doch niemand hier geschrieben. Nur, wer etwas haben will, der muss es eben auch beweisen. Dem Grund nach und der Höhe nach. Und bei dem, der etwas zahlen muss, muss auch was da sein. Und, es kann auch ein gewisses Mitverschulden da sein, wenn das abhanden gekommene Teil eben ungesichert rum stand.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36553 Beiträge, 6166x hilfreich)

Zitat (von goped):
Es kann doch jetzt nicht sein das ich jetzt leer ausgehe nur weil ich keine Rechnungen mehr für die Fahrrad teile habe ?
Nicht nur wegen der Rechnungen.
Was sein kann und was dann ist, erfährst du schon noch von deinem Betreuer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33832 Beiträge, 17595x hilfreich)

Wegen mangelnder Zahlungsfähigkeit des Schuldners kann man durchaus leer ausgehen - das hat schon mancher Gläubiger erlebt. Die fehlende Rechnung wird da weniger das Problem sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 33x hilfreich)

War der Täter überhaupt deliktfähig? Wenn nein, dann schaut man sowieso in den Mond bzw. kann maximal noch die Anstalt haften machen, weil diese den Täter nicht genug gesichert haben. (und das ist auch ein ziemlicher long shot)
Das wird dann allgemein unter Lebensrisiko abgehandelt.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40549 Beiträge, 14368x hilfreich)

Sarmand, es ist doch völlig wurscht, ob der Täter deliktfähig ist. Es geht hier doch nicht um die strafrechtliche Verfolgung, sondern um zivilrechtlichen Schadensersatz. Das ist doch ganz was anderes. Auch Kinder im Alter von unter 14 können schadensersatzpflichtig sein, obwohl sie nicht deliktfähig sind.

wirdwerden

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#17
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sarmand, es ist doch völlig wurscht, ob der Täter deliktfähig ist. Es geht hier doch nicht um die strafrechtliche Verfolgung, sondern um zivilrechtlichen Schadensersatz. Das ist doch ganz was anderes. Auch Kinder im Alter von unter 14 können schadensersatzpflichtig sein, obwohl sie nicht deliktfähig sind.


Verwechselst du schuldfähig und deliktfähig? Deliktfähigkeit kommt im STGB ja nun nicht vor, sondern im BGB (§827) und definiert zivilrechtliche Ansprüche. Und da ist klar definiert, wer nicht deliktfähig ist kann auch nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Da gibt es juristisch auch keine zwei Meinungen.

Kinder unter 14 Jahren (aber über 7) können auch nur schadensersatzpflichtig sein, wenn sie zumindest die Stufe der eingeschränkten Deliktfähigkeit erreicht haben.

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