Grundstück betreten, Haftung bei Schäden

20. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
MRR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück betreten, Haftung bei Schäden

Hallo zusammen,
in der Hoffnung, dass ich in diesem Forum richtig bin...
Wir haben ein Haus gemietet, das im hinteren Teil einen Garten hat. Dort habe ich einen Sandkasten als offene Pyramide gebaut. Von der Spitze hängt eine Schaukel herab, die ganze Konstruktion trägt sich über die vier schräg nach oben laufenden Balken.

Wir mussten jetzt feststellen, dass in unserer Abwesenheit anscheinend Leute in unserem Garten waren, die u.a. auch ihre Fußabdrücke im Sand hinterlassen haben.
Was ist, wenn durch einen Konstruktionsfehler oder vielleicht auch einmal Alterung des Materials die Pyramide zusammenstürzt und jemand, der sich unerlaubter Weise auf dem Grundstück aufhält, zu Schaden kommt? Oder noch einfacher: Jemand setzt sein Kind auf die Schaukel und dieses fällt herunter. Wer haftet dann für mögliche Personenschäden?
Wie kann ich Leute daran hindern, trotz metallenem Gartentor das Grundstück zu betreten?
Bringt es etwas, wenn ich ein Schild aufstelle, auf dem steht, dass das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt und Eltern für ihre Kinder haften?
Welche Versicherung sollte ich abschließen, um im Streitfall aufgrund von gigantischen Zahlungsforderungen eines Geschädigten meines Lebens nicht mehr zu froh zu werden?

Ich habe zwar einige Hinweise zur Verpflichtung von Swimmingpoolbesitzern gefunden, aber ob die vergleichbar sind, hat sich mir nicht erschlossen.

Fragen über Fragen, zu denen ich mir hier einen Hinweis erhoffe...

Vielen Dank vorab!
Matthias

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Haftung besteht nur, wenn schuldhaftes Verhalten vorliegt. Wenn also die übliche Sorgfaltspflicht bei der Prüfung des Aufbaus nicht gegeben ist kann daraus eine Haftung resultieren. Du musst aber nicht damit rechnen, dass jemand unerlaubt Dein Grundstück betritt und die Schaukel benutzt.

Oder noch einfacher: Jemand setzt sein Kind auf die Schaukel und dieses fällt herunter. Wer haftet dann für mögliche Personenschäden?
Derjenige, der das Kind auf die Schaukel gesetzt hat.

Bringt es etwas, wenn ich ein Schild aufstelle, auf dem steht, dass das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt und Eltern für ihre Kinder haften?
Das ändert nichts an der Haftung. Inhaltlich ist es sogar falsch, da Eltern nicht für ihre Kinder haften, auch dann nicht, wenn so ein Schild aufgestellt wird.

Welche Versicherung sollte ich abschließen, um im Streitfall aufgrund von gigantischen Zahlungsforderungen eines Geschädigten meines Lebens nicht mehr zu froh zu werden?
Eine Haftpflichtversicherung. Die sollte man aber sowieso haben. Es gibt beliebig viele Situationen, wo eine Haftung wahrscheinlicher ist, als in dem von Dir beschriebenen Fall.

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#2
 Von 
Lankoron
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Jemand, der unerlaubt dein Grundstück betritt. begeht eine Straftat: Hausfriedensbruch, bei geschlossenem Hoftor ist es sogar Einbruch. Wenn man im Zusammenhang mit einer Straftat einen Schaden erleidet, kann man nicht den Grundstücksbesitzer haftbar machen.

Ansonsten überspitzt:

Ich schlage ein Schaufenster ein, um einen Ladendiebstahl zu begehen. Für die Schnittwunden, die ich dabei erleide, ist der Ladenbesitzer haftbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MRR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden Antworten. Wir haben das Tor jetzt mit Schloss gesichert und werden - wenn wir es denn mitbekommen - im Wiederholungsfall mit der entsprechenden Person (oder dann den Eltern) reden.
Ich wünsche Euch einen schönen Tag!

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