Ein Freund und ich sollen im Juni 2010 ein Auto gestoppt haben das Auto mit flaschen beworfen haben und den Fahrer verletzt.
Das Verfahren gegen uns wurde Anfang diesen Jahres eingestellt.
Nun haben wir ein Schreiben von dem Eigentümer ( Opel Leasing ) bekommen.
Wir sollen 3600 Schadenersatz bezahlen.
Nur ist da unserer Meinug einiges Faul.
Das Gutachten über den angeblichen Schaden wurde erst ende September 2010 gemacht.Also 3 Monate nach der angeblichen Tat und die Polizei hat seinerzeit keinen Schaden aufgenommen.
Kann man uns dafür nun belangen ??
Der Typ ist doch noch 3 Monate mit dem Wagen rumgefahren.
Und wie kann es sein das jetzt 14 Monate später erst die Forderung kommt.
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Gutachten 3 Monate nach Schaden am Auto??
5. Dezember 2011
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Frage vom 5. Dezember 2011 | 08:59
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Gutachten 3 Monate nach Schaden am Auto??
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2011 | 12:59
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Kann man uns dafür nun belangen
Grundsätzlich ja.
quote:
Der Typ ist doch noch 3 Monate mit dem Wagen rumgefahren.
Wenn aus dem Gutachten nicht eindeutig hervorgeht, welche Schäden im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Angriff entstanden sind, könnte es angreifbar sein; man weiß es nicht. Flaschenwurfschäden sind ja nicht von der Art, wie man sie üblicherweise am Auto durch "3 Monate Herumfahren" natürlich dazu bekommt.
Und das Argument "das können die selbst gemacht haben" könnte man auch bei einem 1 Tag später erstellten Gutachten bringen, mit genau demselben (= keinem) Erfolg.
quote:
Und wie kann es sein das jetzt 14 Monate später erst die Forderung kommt.
Verjährt wäre der Anspruch, der 2010 entstanden ist, jedenfalls erst zum 31.12.2013.
Warum das so lange in der Bürokratie des Leasinggebers gesteckt hat, wer weiß. Vielleicht hat der Leasinggeber erst den Leasingnehmer verklagt und verloren und will sich jetzt (zu recht) an den Verursacher halten.
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