Hilfeee
Folgender Sachverhalt:
Im März 2002 hatte mein Sohn ein altes Auto in seiner angemieteten Halle von einen ehemaligen Kumpel aufbewahrt.
Nach einer Feier wies das Auto Schäden auf, die mein Sohn verursachte.
Der Halter des Autos (war zum irgentwann mal herrichten dortgestanden) rannte im April 2002 zum Gutachter und lies es schätzen. (231,14 euro Gebühren). Dieses Gutachten lief auf dessen Namen.
Gestern der Autohalter rannte uns die Tür mit einem Vollstreckungsbescheid auf seinen Namen ein, weil der Gutachter sein Geld will. ( 363,06 euro)
Das Auto wurde damals als Schrott gewertet, wurde also auch nie repariert.
Nun meine Frage: Kann er das Geld 363,06 von uns abverlangen?
Meiner Meinung nach hat doch er den Gutachter bestellt. Die Mahngebühren wären, weil sie umgezogen waren, und angeblich nie Post bekommen hatten.
Ich versuchte einen Kompromiss, das ich die Kosten für das Gutachten übernehme und er die Mahngebühren. Er meinte aber, er wäre im Recht und würde zum Anwalt gehen.
Was haltet ihr davon ??
LG Martina
Gutachten+Vollstreckungskosten des Geschädigten nach 2 Jahren bezahlen?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Der Auftraggeber hätte tatsächlich den Gutachter sofort bezahlen müssen.
Für den Zahlungsverzug ist allein er verantwortlich. Dein Komprissvorschlag ist richtig: Du zahlst das Gutachten, der Autohalter die Verzugskosten.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Von wann ist denn der VB?
Wenn die Gegenseite eine titulierte Forderung über die 363,06 EUR hat, kann sie die auch vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen, dann hätte man es eben nicht bis zum VB kommen lassen dürfen.
Ansonsten wäre noch zu fragen, ob der Fragesteller in 2002 in Verzug gesetzt wurde und damit zumindest noch die Zinsen aus den 231,14 EUR tragen müßte.
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hallo mareike
VB ? = Vollstreckungsbescheid, ist von Febr 2006
Du sprichst in Rätsel, sorry
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