Gutachten gegen Gutachten???

30. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
sild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten gegen Gutachten???

Hallo,
Ein Fahrradfahrer bleibt an einem ordnungsgemäs abgestellten Fahrzeug hängen und meldet das der Haftpflichtversicherung.

Wie schaut es aus, wenn der Schaden schon über ein Monat her ist und damals auf verlangen von der Versicherung ein Kostenvoranschlag vom Autohaus erstellt und weiter gegeben wurde.
Jezt nach über einem Monat Funkstille will die Versicherung einen Gutachter beauftragen. Allerdings ist das Auto jetzt nicht mehr zugelassen (Saisonkennzeichen) und steht in der Garage halb zerlegt (zwecks Restauration).

Hätte der besitzer das Recht sein Auto zu zerlegen und auch den Schaden zu richten bevor der Gutachter da war. Schlieslich wurde auf Verlangen der Versicherung ein Kostenvoranschlag gemacht. Ich hätte es ja auch gleich beim Autohaus lasen und Reparieren können.

Danke

MFG sild

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Den Unterschied zwischen "einen Kostenvoranschlag machen lassen" und "reparieren lassen" hast du aber schon verstanden?

Ist doch der klassische Fehler, daß man, bevor die VS reguliert hat, schon beheben läßt und dann die VS (berechtigt oder nicht) anzweifelt, ob das alles so seine Richtigkeit hat.

Immerhin sehen die täglich genug Betrüger, die irgendeinen Schaden behaupten, das von der Werkstatt des Kollegen bestätigen lassen, den Schaden "beheben" oder den Wagen "entsorgen" und dann kann die VS nicht mehr nachweisen, daß gar kein Schaden da war oder ein geringerer oder daß der ganz anders verursacht wurde als behauptet...

Da dürftest du wohl Pech gehabt haben...


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#2
 Von 
sild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort.

Aber ich habe es ja noch nicht Repariert. Allerdings sollte ich das Teil über den Winter restaurieren und mir geht wertvolle Zeit verloren während die Versicherung sich reichlich Zeit lässt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Kann man auch nachweisen, das der Schaden sich nicht durch das zerlegen vergößert hat oder erst in der Form entstanden ist?

Sind Altschäden vorhanden?
Ich vermute mal das die Versicherung das prüfen will in wie weit diese eine Rolle spielen könnten...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
sild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut dann werde ich die Versicherung anrufen udn mal bissle drängeln.

MFG

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