Haftpflichtfall Handy

21. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tigress
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtfall Handy

Hallo,

mein junger Hund hat das neue Handy eines Freundes zerbissen.
Als ich den Schaden von der Tierhalterhaftpflicht reguliert haben wollte, wurde erst mal verlangt, dass das kaputte Gerät eingeschickt wird, und dazu der Kassenzettel.
Dann hiess es plötzlich, ich solle den dazugehörigen Vertrag einschicken, da das Handy mit Vertrag gekauft wurde, und noch dazu einen zweiten Vertrag, der mit auf dem Kassenzettel draufstand.
Ist es erlaubt, den Vertrag einzusehen? Das ist doch eine Zumutung für den Geschädigten!

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Die Versicherung will in diesem Fall herausfinden, ob das Handy subventioniert war oder nicht bzw. in welcher Höhe. Anhand dieser Summe bemisst sich dann die Entschädigung nach Zeitwert. M. E. müssen Sie nicht die Verträge oder Kopien der Verträge einreichen, wenn Sie andere Nachweise führen können über den Wert des Handys (die scheinen dem bloßen Kassenzettel wohl nicht zu trauen;))

Grüße

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#2
 Von 
Tigress
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Die Versicherung weiss, dass das Handy mit Vertrag nur 79-€ gekostet hat (das steht nämlich auf dem Kassenzettel) und dass das handy ohne Vertrag erst ab 315-€ zu haben ist.
sie hat mir sogar schon einen Link zum günstigsten Internet- Anbieter geschickt..
Aber trotzdem wollen sie jetzt einen Vertrag sehen.
man kann ja auch jede sim-karte in jedes Handy stecken, der Wert vom hany ist unabhängig vom Vertrag!
Ich verstehe, dass der Geschädigte nicht einsieht, warum er seinen Vertrag aushändigen soll!

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#3
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Was ergab denn die Frage bei der Versicherung nach deren Nutzen am Vertrag?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tigress
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja das Unverschämte: sie wollen mir keinen Grund nennen, ausser, es sei für die weiter Prüfung...
Und dann das merkwürdige Angebot, 50% vom Neupreis zu zahlen, ohne Vertrag..
Irgendwie glaub ich nicht, dass ich als fremder vom Geschädigten den Vertrag verlangen darf! Das ist doch gegen den Datenschutz!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Die 50% vom Neupreis (ohne Vertrag) müssen reichen um dieses Handy gebraucht zu erwerben. Hierzu einfach mal im Netz googlen, ob die Summe ausreicht. Wenn nicht, soll sich die Versicherung positionieren, wie sie auf die 50% gekommen sind (eventuell über Gebrauchtwarenbörsen oder selbst durch googlen).
Eigentlich setzen Sie sich sowieso nicht mit ihrer Versicherung für den Geschädigten ein. Dieser soll vielmehr seine Ansprüche bei ihrer Versicherung gelten machen und den entsprechenden Nachweis ihr gegenüber führen. Zugegebener Maßen finde ich es auch verwunderlich, dass die Verträge für die Prüfung des Sachverhaltes notwendig sein sollen. Aber das ist letztlich Angelegenheit des Geschädigten.
Ob die Ausreichung der Verträge gegen den Datenschutz verstösst bezweifle ich. Welche personenbezogenen Daten gehen denn aus dem Handyvertrag hervor, die schutzbedürftig sind?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,ich hatte mal einen ähnlichen Fall und die Versicherung wollte den Vertrag,um zu sehen ob darin das Handy nicht schon anderweilig versichert war.
Hab ihn kopiert und geschickt,kurz danach lief die Zahlung problemlos ab.
Ich sehe auch keinen Grund den Vertrag nicht zu zeigen,denn die darin enthaltenen Daten hat die Versicherung eh schon.

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