Haftpflichtschaden Ceranfeld - Zeitwert - ohne Kaufbeleg

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
micky_so
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)
Haftpflichtschaden Ceranfeld - Zeitwert - ohne Kaufbeleg

Hallo,

Ceranfeld wurde vom Verwandten beschädigt (Pfanne fallen gelassen) Dabei ist ein deutlicher Riss entstanden.

Es geht hier um ein Ceranfeld Neuwert 100 € (Ikea). Die Versicherung möchte mir 50 € des Neuwertes erstatten. Allerdings ohne jegliche Einbaukosten.

Das ein Zeitwert aufgrund des "gebrauchten" Cerandfeldes abgezogen wird, ist für mich klar und nachvollziehbar.
Das allerdings keine Einbaukosten des Handwerkers erstattet werden, finde ich höchst fraglich.

Soweit ich weiß, darf man als Privatperson bzw. nicht vom Fach den Einbau eines Ceranfeldes gar nicht vornehmen. Daher habe ich der Versicherung auf Ihr Schreiben, bei welchem Sie die Hälfte der Kosten angeboten haben, geantwortet und gesagt, dass noch Handwerker kosten anfallen und wie mit dieser Sache vorgegangen werden soll: Kostenvoranschlag einholen, oder ob ich einen gewissen Prozentualen Anteil der Handwerker kosten erstattet bekomme.

Nach meiner Auffassung ist der Zustand nur so wiederherzustellen, wie er inklusive der Einbaukosten abzüglich des Zeitwertes erfolgen kann.

Darauf hin antwortete die Versicherung, dass diese nur nach §249 BGB den Zeitwert erstatten müssen und eine weitere Prüfung nur mit dem Anschaffungsbeleg geprüft wird.
Ein Anschaffungsbeleg liegt mir nicht vor, da es eine Einbauküche in einer Mietwohnung ist.
Aus letztem Gesichtspunkt könnte es ja auch sein, dass der Eigentümer der Küche den Haftpflichtschaden an meinen Verwandten richten müsste, dieser hat womöglich auch einen Beleg.
Aber aufgrund des Wertes und, dass ich selbst hier lebe ist der letzte Weg meiner Ansicht nach zu umständlich.

Zusammengefasst:
- Wie ist denn die Sache geregelt, wenn kein Kaufbeleg vorhanden ist? In meinem Fall ist der Kaufpreis öffentlich beim Händler (Ikea) einsehbar.
- Wie sind die Einbaukosten geregelt? Erstattungsfähig, oder tatsächlich nur reiner Zeitwert des Materials

Vielen Dank

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von micky_so):
und eine weitere Prüfung nur mit dem Anschaffungsbeleg geprüft wird.


Das ist Unfug, da die Erstattung des Ceranfeldes ja angeboten und von Dir wohl auch akzeptiert wird.

Was fehlt sind die Aus- und Einbaukosten. Da hilft auch kein Kaufbeleg.

Zitat (von micky_so):
Soweit ich weiß, darf man als Privatperson bzw. nicht vom Fach den Einbau eines Ceranfeldes gar nicht vornehmen.
Woher weisst Du das?

Jegliche elekt. betriebenen Kochfelder sind mit Steckern versehen, die herausgezogen und die vom neuen hereingesteckt werden. Verdrehen kann man da nichst.
An die Installation muss man nicht ran.
Dass Kochfeld selbst wird mit "Federschrauben" an der Arbeitsplatte fixiert. Nix wildes.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Der Verwandte hat bei dir in deiner Mietwohnung das (gemietete) Ceranfeld beschädigt?
Mit wessen Haftpflichtversicherung kommunizierst du?

Zitat (von micky_so):
Soweit ich weiß, darf man als Privatperson bzw. nicht vom Fach den Einbau eines Ceranfeldes gar nicht vornehmen.
Soweit ich das weiß, soll man den elektrischen Anschluß ans Netz nicht selbst machen.
Einbauen darf das jeder.
(Anschließen eigentlich auch, wenn man nicht ganz...)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
micky_so
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Achso ja

Zitat (von Sir Berry):
Woher weisst Du das?

Von wissen würde ich hier nicht reden, hatte das mal gedacht.
Scheint wohl tatsächlich nur die E-Installation ansich zu sein.
Aber ja mir ist klar, dass ich den Einbau auch selbst machen kann. Es geht hier eher darum, dass mein Verwandter sich auch darüber beklagt, da er nun seit knapp 10 Jahren die Haftpflicht hat und nun das erste mal was passiert ist und er es selbst dementsprechend nicht sonderlich "fair" findet das man das so handhabt.

Ich kommuniziere mit der Haftpflicht meines Verwandten. Da ich anfangs nicht bedacht hatte, dass das Ceranfeld nur gemietet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Jegliche elekt. betriebenen Kochfelder sind mit Steckern versehen,
Ist das neu? Seit wann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Jegliche elekt. betriebenen Kochfelder sind mit Steckern versehen,
Ist das neu? Seit wann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist das neu? Seit wann?

Bei Markenherstellern hatte ich das schon vor 15 Jahren.



Zitat (von micky_so):
Aus letztem Gesichtspunkt könnte es ja auch sein, dass der Eigentümer der Küche den Haftpflichtschaden an meinen Verwandten richten müsste, dieser hat womöglich auch einen Beleg.

So ist es.
Du bist hier überhaupt nicht befugt in irgendeiner Art und Weise über fremdes Eigentum zu entscheiden.

Also schon mal ganz falscher Ansatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei Markenherstellern hatte ich das schon vor 15 Jahren.
Wie? Einen einfachen Schuko-Stecker für ein autarkes Kochfeld?
Kein Anschluss an die Herdanschlussdose?

Heute scheint tatsächlich mein *Tag des Lernens* zu sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie? Einen einfachen Schuko-Stecker für ein autarkes Kochfeld?
Kein Anschluss an die Herdanschlussdose?


Davon hat keiner etwas geschrieben. Bitte lese doch richtig bzw. vollständig.

Der Herd wird an die Herdanschlussdose angeschlossen. Ist aber hier nicht nötig, da der Anschluss ja vorhanden ist.

Am Herd sind ein oder zwei "Steckdosen" in die die Stecker von der Kochplatte verpolungssicher (Ratsnasen) https://www.selbst.de/assets/sites/default/files/pictures/import/bauanleitungen/0004000/4378_485.jpg eingeklinkt werden. Hoffe, dass das mit dem Bild geklappt hat.
Ansonsten selbst mal suchen und auf Bilder gehen.
Die Steckverbindung in der linken Hand des Montuers kommt vom Kochfeld.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 31.07.2019 18:50

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Davon hat keiner etwas geschrieben. Bitte lese doch richtig bzw. vollständig.
Jetzt verstehe ich Stecker... Danke. :sweat:

Und wer NUR ein autarkes Kochfeld hat, so wie ich, der schließt dieses nach wie vor an der in der Wand befindlichen *Herdsteckdose* an.

Alles klar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wer NUR ein autarkes Kochfeld hat, so wie ich, der schließt dieses nach wie vor an der in der Wand befindlichen *Herdsteckdose* an.


Jein. Entweder an der Herdsteckdose (Fachkenntnisse erforderlich) oder aber an 230 V Steckdose, je nach Ausführung.

Aber aus dem gennanten Preis und dem Verkäufer lässt sich auf die Ausführung schließen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.987 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen