Hallo,
kann mir bitte mal jemand einen Rat geben.
Eine Bekannte von mir hat meinen Fernseher runtergeschmissen, und ihre Haftpflicht Versicherung weigert sich nun den Schaden zu bezahlen.
ORIGINALTEXT DER VERSICHERUNG
Nach der Schadenschilderung wurde Frau XY schlecht, als sie vom tisch aufstand um hinaus zu gehen. Frau XY gibt an, das keinerlei Anzeichen darauf hindeuteten, und das sie sich den ganzen Tag gut gefühlt hätte.
Nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechtes ist eine der Voraussetzungen für eine Verpflichtung zum Schadenersatz, das der Schädiger den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat. Fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser Acht lässt und darüber hinaus damit rechnen muss, das er durch sein tun einem dritten einen Schaden zufügt.
Für ein schuldhaftes verhalten liegen keine Anhaltspunkte vor. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, das wir die gegen unseren Versicherten gerichteten Schadensersatzansprüche als unbegründet zurückweisen.
Kann mir bitte jemand sagen, was ich darunter zu verstehen habe??? Ich finde das persönlich eine Frechheit.
Ich bedanke mich im voraus.
Haftpflichtschaden - Versicherung lehnt ab, da nicht schuldhaft?!
23. November 2005
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Frage vom 23. November 2005 | 14:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden - Versicherung lehnt ab, da nicht schuldhaft?!
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 23. November 2005 | 14:44
Von
Status: Schüler (392 Beiträge, 57x hilfreich)
Hallo,
klingt so, als würde die Versicherung argumentieren, dass durch das Schlechtwerden Ihrer Freundin die Anforderungen an sie, was die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anbelangt nicht mehr gegeben seien ('Für ein schuldhaftes Verhalten liegen keine Anhaltspunkte vor.').
Mir fehlt der Zusammenhang zwischen Schlechtwerden und Schaden. Ich kann mir bspw. nur vorstellen, dass sie umgefallen ist und dabei den Fernseher verrissen hat. Dann würde meines Erachtens kein Verschulden vorliegen.
Grüße
Und jetzt?
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