Haftpflichtschaden im EU Ausland Geschädigter will Geld vom Fahrer

28. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
NorbertB123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden im EU Ausland Geschädigter will Geld vom Fahrer

Guten Morgen,

der Mieter eines Ferienhauses in Portugal fährt beim Ausparken eine Wand an, welche dann eine Beschädigung aufweist. Seitens des Vermieters wird dem Fahrer ( Schädiger) versichert, dass die Haftpflichtversicherung des Vermieters übernimmt, eine Unfallprotokoll erstellt und alles aufgenommen.

Der Vermieter hat mittlerweile nach 6-7 Wochen zwar eine Schadensnummer der Versicherung in Portugal, aber erstmal keine Zahlung des Schadens. Nun hat er der Versicherung eine Frist gesetzt, wenn diese nicht zahlt möchte er das Geld vom Fahrer haben.

Ist dies möglich? Was kann auf Ihn zukommen? Wo wäre Verhandlungsort? Oder kann er auf die Versicherung bzw. den Vermieter verweisen?

Danke für Ihre Hilfe

-- Editiert von Moderator am 28.09.2018 11:00

-- Thema wurde verschoben am 28.09.2018 11:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von NorbertB123):
Ist dies möglich?
Ja natürlich.

Zitat (von NorbertB123):
Was kann auf Ihn zukommen?
Auf den VErmieter oder den Mieter.

Zitat (von NorbertB123):
Seitens des Vermieters wird dem Fahrer ( Schädiger) versichert, dass die Haftpflichtversicherung des Vermieters übernimmt,
Das ist Unsinn. Die Haftpflicht des Vermieters hat hier nichts mit der Regulierung zu tun. Diese wird also sicherlich nicht den Schaden übernehmen.

Der Schädiger ist hier derjenige der regulieren muss, nicht der Vermieter.

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#2
 Von 
NorbertB123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid, vielleicht bei den ganzen Vermietern etwas blöd geschrieben.

Seitens des Fahrze***ermieters wurde Ihm versichert, dass die KFZ Haftpflicht den Schaden übernimmt.

Ist dies möglich? Was kann auf Ihn zukommen? Wo wäre Verhandlungsort? Oder kann er auf die KFZ Versicherung bzw. den KFZ Vermieter verweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Für den Geschädigten ist der Schädiger (also du) der Ansprechpartner. Der Geschädigte stellt seine Ansprüche an dich. Ob die Kfz Haftpflicht hier haften muss kann ich nicht beurteilen. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass diese von der Leistung frei ist wenn der Fahrzeugmieter einen Schaden an der eigenen Mietsache (Haus) verursacht hat.
Es ist durchaus möglich, dass der Schädiger hier den Schaden aus der eigenen Taschen wird bezahlen müssen. Aber das ist pure Raterei. Hier wird kaum jemand die gesetzlichen Regelungen oder Versicherungsbedingungen in Portugal kennen.
Also möglich: ja
Wahrscheinlich: keine Ahnung

Gerichtsstand wird wohl Portugal sein. Klar kann man auf den Kfz Versicherer verweisen, bringt aber nix. Der Schadenverursacher ist für die Regulierung haftbar. Ob die Versicherung hier von der Leistungspflicht frei ist mag ich nicht zu beurteilen.

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