Haftpflichtschaden in Sportverein

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)
Haftpflichtschaden in Sportverein

Hallo,
ich würde gerne Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören:
Mein 16-jähriger Sohn stolperte nach dem Fußballtraining in der Kabine über eine Tasche und fiel gegen eine Glastür. Die Scheibe erhielt dadurch einen Sprung und musste ausgewechselt werden.
Nunmehr erhielt ich vom Vorstand des Vereins ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

...mit unserem Schreiben vom 30.11.2009 erhielten Sie die original Rechnung der Fa. XYZ (Name geändert) über die Beseitigung des Glasschadens in Höhe von 229,11 €. Wir baten Sie um möglichst baldige Erstattung dieser Kosten. Dies ist leider bis heute nicht geschehen. Wir bitten daher um Ausgleich unserer Forderung bis zum 09. März 2010. Sollten wir bis dahin keine Zahlungseingang feststellen können, werden wir unseren Rechtsanwalt mit dem Inkassoverfahren beauftragen. ...

Ich denke, dass die Forderung berechtigt ist. Jedoch habe ich zu keinem Zeitpunkt ein Schreiben mit einer Originalrechnung oder ein anderes den Schaden betreffendes Schreiben erhalten. Mein Sohn hatte seinerzeit den Schaden seinem Trainer gemeldet und seitdem nichts mehr von der Sache gehört.
Ich finde, die Drohung mit einem Rechtsanwalt zur Betreibung des Inkassoverfahrens unverschämt und zeugt von schlechtem Stil und mangelnder Gesprächsbereitschaft.
Bin ich im Verzug, wenn der Betrag nicht bis zum 09. März 2010 überwiesen wird?
Ich beabsichtige, einen Nachweis anzufordern und den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden. Die Frist wird wohl aber kaum von der Versicherung beachtet werden.

Liebe Grüße


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

In Verzug einer Rechnung kommt man heute schon nach 30 Tagen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000).

Das ist doch aber erstmal egal, ich würde das einfach der Haftpflicht melden, dann hat sich der Sachverhalt doch auch erledigt. Die Haftpflicht prüft dann erstmal ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Dafür müsste ja der Sohn mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt haben. Fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Vorsicht außer acht lässt. So also wenn er die Tasche hätte sehen müssen, hat sie aber nicht wegen irgendwelcher Geigeleien.

Lass die sich mit der Haftpflicht rumstreiten^^

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