Hallo,
ich habe ein Problem. Mein Nachbar hat mir meinen zwei Monate alten Sony KDL-40w4000 beschädigt (LCD ist defekt) und seine Versicherung (Generali) will mir € 800,-- (Zeitwert) dafür zahlen.
Ich war etwas verwundert und habe bei der Versicherung nachgefragt, wie Sie auf diesen Wert kommen und der Herr dort erklärte mir, dass der Gutachter einen Preis für das Gerät recherchiert hätte, der bei € 900 nochwas liegt und davon bekäme ich nochmals 10% für die Nutzung abgezogen.
Mich würde interessieren, ob das rechtens ist oder ob der Zeitwert nicht von dem Preis gerechnet werden muß, den ich gezahlt habe (würde für mich auch von der Logik her mehr Sinn machen).
Grüße
gripster
Haftpflichtversicherung - LCD TV
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Der Zeitwert ist der Wert eines Gerätes, den man zahlen müsste, um ein gleichwertiges Gerät (gleiches Alter und Zustand) anzuschaffen.
Insofern ist also nicht von dem Preis auszugehen den Sie bezahlt haben.
Dies macht auch Sinn.
Stellen Sie sich vor, Sie hätten den Fernseher sehr günstig für EUR 100,-- erworben und die Versicherung würde Ihnen nun nur die EUR 100,-- ersetzen wollen?
Der von Ihnen gezahlte Preis kann daher zur Bestimmung des Zeitwertes allenfalls ein Indiz sein.
-- Editiert am 30.03.2009 12:31
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@Stefan 5: Vielen Dank für die Antwort.
@Ali Baba: Mit solchen pauschalen Äußerungen sollte man immer vorsichtig sein^^
Wobei ich noch korrekterweise ergänzen möchte, dass meine Definition eigentlich den Wiederbeschaffungswert und nicht den Zeitwert beschreibt.
Zeitwert ist der Wert, den die versicherte Sache zum Schadenszeitpunkt hat.
Zur Bestimmung des Zeitwerts wird vom Neuwert der Sache ein Abzug vorgenommen, der dem Zustand der Sache, insbesondere hinsichtlich ihres Alters und der Abnutzung, entspricht.
Insbesondere bei Kfz-Schäden ist dieser Unterschied relevant. Früher wurde nur der Zeitwert und nicht wie heute der Wiederbeschaffungswert (also + Händlergewinnspanne etc). als Ersatz gezahlt.
Dem Begriff des Zeitwerts lässt sich allein nicht entnehmen, ob damit der Veräußerungs- oder der Wiederbeschaffungswert gemeint ist. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere von der Auslegung des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.
Sie erhalten von der Versicherung als "Zeitwert" den Wiederbeschaffungswert.
Danke für die weitere Info.
Ich habe jetzt mittlerweile wieder einen LCD desselben Modells im Wohnzimmer stehen, da ich mich mit der Versicherung einigen konnte, dass ich nochmals € 50,-- erhalte. Dafür habe ich dann über den billigsten Versender im Internet meinen Fernseher kaufen können und das ist letztendlich alles was für mich zählt, da ich zum damaligen Zeitpunkt einiges an Zeit investiert hatte, bis ich wußte welchen LCD ich erwerben will.
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