Haftpflichtversicherung PC Nutzungsausfall

11. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)
Haftpflichtversicherung PC Nutzungsausfall

Jemand hat meinen Rechner beschädigt. Seine Haftpflichtversicherung bezahlt die Reparatur.
Der Rechner war 5 Wochen in der Reparatur.
Wenn ich einen Autounfall habe erhalte ich wenigstens einen Leihwagen.
Was ist mit dem Schaden, den ich dadurch hatte , dass ich keinen PC hatte?
Warum erhält man dafür weder Leihgerät noch sonstwas?
Kann ich onlinekosten, die ich an anderen Rechnern zu zahlen hatte in der Zeit, erstattet bekommen?
Meine Flatrate konnte ich ja in der Zeit nicht nutzen.
Ganz abgesehen von den Telefonkosten, Fahrtkosten etc. die dadurch entstanden.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

vielen dank!
hab ne rechnung von einem anderen anbieter wo meine flatrate nicht anwendbar war.
da steht auch mein name drauf.
also reiche ich die mal ein.
bin gespannt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

ich hab da angerufen. die zahlen ne pauschale von 20 € fuer diverse unkosten.
zu der online rechnung hat er sich vage geaeussert, ich soll die einreichen dann sieht man weiter :-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

ich hab meine kontoauszüge noch nicht gecheckt.
die online rechnung muss ich auch noch einreichen bis so faul...
halte euch auf dem laufenden!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

Das Geld ist korrekt überwiesen worden.
Also die 20 € Pauschale und die rep. Kosten.
Die online Rechnung habe ich erst heute eingereicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

Die online Rechnung wurde auch anstandslos beglichen! Zusätzlich zur Pauschale.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen