Hallo,
Bei unserem Verein (Faschingsgilde) wurden wegen Vereinsumstrukturierungen und Mangel an Lagerraum über die Sommerpause Vereinskostüme privat eingelagert (ein Vereinsmitglied hat freundlicherweise Hilfe angeboten).
Jetzt bei Saisonbeginn zeigt sich leider, dass trotz guter Verpackung Schimmel auf sehr teuren Accessoires gewachsen ist.
Der Raum an sich ist trocken (und ohne Schimmelbefall) aber in den Kisten ist in diesem feuchtwarmen Sommer offensichtlich so einiges gewachsen.
Da dies privat eingelagert wurde stellt sich die Frage, ob in solchen Fällen eine private Haftpflichtversicherung in Frage kommt.
Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkeln bringen (ich habe leider die Versicherungsunterlagen nicht vorliegen, da der "Raumbereitsteller" seine Versicherung nicht belästigen will, es aber um die Existenz des Vereines geht).
Danke im Voraus für jeden brauchbaren Tipp.
Haftpflichtversicherung bei Schimmel?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatVielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkeln bringen :
Ein Hellseher vermutlich schon, alle andere müssten sich mit dem profaneren lesen der unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen begnügen, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.
Zitatin Vereinsmitglied hat freundlicherweise Hilfe angeboten :
Da wäre dann zu klären, ob das nur eine Gefälligkeit war. Dann ist die Haftung eh gegen 0 gehen.
ZitatDer Raum an sich ist trocken (und ohne Schimmelbefall) aber in den Kisten ist in diesem feuchtwarmen Sommer offensichtlich so einiges gewachsen. :
Das würde dann auf eine mangelhafte Verpackung hindeuten.
Wer hat das denn alles verpackt?
Wer hat das Verpackungsmaterial zur Verfügung gestellt?
Ich verstehe nicht so recht, warum derjenige, der den schimmelfreien Lagerraum zur Verfügung gestellt hat für Schimmel in den Sachen verantwortlich sein soll. Das dürfte einfach Pech sein.
Außerdem ist, wie Harry schon sagte, hier wohl ein Gefälligkeitsverhältnis gegeben, weshalb der Raumbereitsteller schlussendlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl nicht haften wird.
Eventuelles Verschulden müsste überdies noch vom Verein bewiesen werden; Was bei einem trockenen Lagerrum weder zutrifft, noch bewiesen werden könnte.
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Auch wenn der "Raumbereitsteller" mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht haftbar ist, ist die Einstellung
Zitatda der "Raumbereitsteller" seine Versicherung nicht belästigen will, :
unklug.
Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Sollte sie sich wider Erwarten als berechtigt herausstellen, wäre die "Nichtbelästigung" der Versicherung eine Obliegenheitsverletzung, die den Versicherungsschutz kosten kann.
Im übrigen gibt es Haftpflichtversicherungen, die auch bei Gefälligkeitsschäden zahlen, zumindest wenn man den Premium-Tarif gewählt hat.
Danke für die zahlreichen Hinweise. Ich komme wohl nicht drum rum, das Gespräch zu suchen mit der Bitte, die Unterlagen mal zu sichten. Hoffe das klappt.
Ja, aber die Versicherung des "Raumbereitstellers" nutzt nichts, wenn der "Raumbereitsteller" nichts falsch gemacht hat.
Die Tatsache, dass Schimmel nur in den Kisten, aber nicht im Raum ist, spricht dafür, dass der "Raumbereitsteller" nicht schuldig ist, und deshalb auch seine Versicherung nicht zahlen muss.
Aber was ist denn mit dem "Verpacker", also der Person, die die Accessoires in die Kisten gepackt hat? Es drängt sich ja auf, dass die Accessoires entweder nicht trocken waren und/oder die Kisten ungeeignet waren.
Hat der "Verpacker" denn eine Versicherung?
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