Haftpflichtversicherung bei Schimmel?

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Alberto2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung bei Schimmel?

Hallo,
Bei unserem Verein (Faschingsgilde) wurden wegen Vereinsumstrukturierungen und Mangel an Lagerraum über die Sommerpause Vereinskostüme privat eingelagert (ein Vereinsmitglied hat freundlicherweise Hilfe angeboten).
Jetzt bei Saisonbeginn zeigt sich leider, dass trotz guter Verpackung Schimmel auf sehr teuren Accessoires gewachsen ist.
Der Raum an sich ist trocken (und ohne Schimmelbefall) aber in den Kisten ist in diesem feuchtwarmen Sommer offensichtlich so einiges gewachsen.
Da dies privat eingelagert wurde stellt sich die Frage, ob in solchen Fällen eine private Haftpflichtversicherung in Frage kommt.
Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkeln bringen (ich habe leider die Versicherungsunterlagen nicht vorliegen, da der "Raumbereitsteller" seine Versicherung nicht belästigen will, es aber um die Existenz des Vereines geht).
Danke im Voraus für jeden brauchbaren Tipp.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125918 Beiträge, 40559x hilfreich)

Zitat (von Alberto2):
Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkeln bringen

Ein Hellseher vermutlich schon, alle andere müssten sich mit dem profaneren lesen der unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen begnügen, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.



Zitat (von Alberto2):
in Vereinsmitglied hat freundlicherweise Hilfe angeboten

Da wäre dann zu klären, ob das nur eine Gefälligkeit war. Dann ist die Haftung eh gegen 0 gehen.



Zitat (von Alberto2):
Der Raum an sich ist trocken (und ohne Schimmelbefall) aber in den Kisten ist in diesem feuchtwarmen Sommer offensichtlich so einiges gewachsen.

Das würde dann auf eine mangelhafte Verpackung hindeuten.
Wer hat das denn alles verpackt?
Wer hat das Verpackungsmaterial zur Verfügung gestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1952 Beiträge, 1029x hilfreich)

Ich verstehe nicht so recht, warum derjenige, der den schimmelfreien Lagerraum zur Verfügung gestellt hat für Schimmel in den Sachen verantwortlich sein soll. Das dürfte einfach Pech sein.
Außerdem ist, wie Harry schon sagte, hier wohl ein Gefälligkeitsverhältnis gegeben, weshalb der Raumbereitsteller schlussendlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl nicht haften wird.
Eventuelles Verschulden müsste überdies noch vom Verein bewiesen werden; Was bei einem trockenen Lagerrum weder zutrifft, noch bewiesen werden könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2064 Beiträge, 441x hilfreich)

Auch wenn der "Raumbereitsteller" mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht haftbar ist, ist die Einstellung

Zitat (von Alberto2):
da der "Raumbereitsteller" seine Versicherung nicht belästigen will,

unklug.

Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Sollte sie sich wider Erwarten als berechtigt herausstellen, wäre die "Nichtbelästigung" der Versicherung eine Obliegenheitsverletzung, die den Versicherungsschutz kosten kann.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17506 Beiträge, 9604x hilfreich)

Im übrigen gibt es Haftpflichtversicherungen, die auch bei Gefälligkeitsschäden zahlen, zumindest wenn man den Premium-Tarif gewählt hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alberto2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Hinweise. Ich komme wohl nicht drum rum, das Gespräch zu suchen mit der Bitte, die Unterlagen mal zu sichten. Hoffe das klappt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17506 Beiträge, 9604x hilfreich)

Ja, aber die Versicherung des "Raumbereitstellers" nutzt nichts, wenn der "Raumbereitsteller" nichts falsch gemacht hat.
Die Tatsache, dass Schimmel nur in den Kisten, aber nicht im Raum ist, spricht dafür, dass der "Raumbereitsteller" nicht schuldig ist, und deshalb auch seine Versicherung nicht zahlen muss.

Aber was ist denn mit dem "Verpacker", also der Person, die die Accessoires in die Kisten gepackt hat? Es drängt sich ja auf, dass die Accessoires entweder nicht trocken waren und/oder die Kisten ungeeignet waren.
Hat der "Verpacker" denn eine Versicherung?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.645 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.302 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen