Haftung Autowerkstatt

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
answerme
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftung Autowerkstatt

Angenommen: Auto wird zur Reparatur gebracht, nachdem die Autowerkstatt zuvor, bei Unterzeichnung der Abtretungserklärung zugesichert hatte, sich um die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu kümmern.

Nach ein paar Wochen wurde die Reparatur durchgeführt. Nach einiger Zeit ging ein Ablehnungsschreiben (Kostenübernahme) der Versicherung an den Geschädigten. Eine Nachfrage bei Autowerkstatt und Versicherung ergab, dass offensichtlich keine Freigabe erfolgt war.

Schließlich erstellt die Werkstatt eine Rechnung, schickt sie dem Geschädigten unter der Angabe, dass eine Freigabe zur Reparatur vorgelegen habe.
Wie ist die Rechtslage hier bzgl. einer Haftung der Werkstatt?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von answerme):
bzgl. einer Haftung der Werkstatt?

Haftung wofür konkret?



Zitat (von answerme):
Unterzeichnung der Abtretungserklärung zugesichert hatte, sich um die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu kümmern.

Und das wurde mit welchem Wortlaut konkret geschrieben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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