Angenommen: Auto wird zur Reparatur gebracht, nachdem die Autowerkstatt zuvor, bei Unterzeichnung der Abtretungserklärung zugesichert hatte, sich um die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu kümmern.
Nach ein paar Wochen wurde die Reparatur durchgeführt. Nach einiger Zeit ging ein Ablehnungsschreiben (Kostenübernahme) der Versicherung an den Geschädigten. Eine Nachfrage bei Autowerkstatt und Versicherung ergab, dass offensichtlich keine Freigabe erfolgt war.
Schließlich erstellt die Werkstatt eine Rechnung, schickt sie dem Geschädigten unter der Angabe, dass eine Freigabe zur Reparatur vorgelegen habe.
Wie ist die Rechtslage hier bzgl. einer Haftung der Werkstatt?
Haftung Autowerkstatt
15. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2023 | 09:23
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftung Autowerkstatt
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. März 2023 | 09:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120069 Beiträge, 39826x hilfreich)
Zitatbzgl. einer Haftung der Werkstatt? :
Haftung wofür konkret?
ZitatUnterzeichnung der Abtretungserklärung zugesichert hatte, sich um die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu kümmern. :
Und das wurde mit welchem Wortlaut konkret geschrieben?
#2
Antwort vom 15. März 2023 | 11:15
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Wie wäre es, mal Antworten auf die Dir gestellten Fragen zu geben? Siehe Deine anderen Threads zum selben Thema:
Rückforderung Abtretungserklärung, wenn Versicherung nicht zahlt?
https://www.123recht.de/forum/versicherungsrecht/Rueckforderung-Abtretungserklaerung,-wenn-Versicherung-nicht-zahlt-__f604817.html
Abtretungserklärung bei Werkstatt - Versicherung
https://www.123recht.de/forum/versicherungsrecht/Abtretungserklaerung-bei-Werkstatt-Versicherung-__f601999.html
Und jetzt?
Schon
267.826
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten