Hallo,
eine Brille wurde von A bei Optiker B gekauft und mit den Werten in den Gläsern versehen, die B gemessen hat.
Da B gewisse gebogene Gläser nicht anbietet, geht A zu Optiker C, der solche Gläser anbietet und A bestellt diese bei C.
Nun kommt A mit den Gläsern/Werten von B überhaupt nicht zurecht und geht zum Augenarzt D. D stellt ganz andere Werte fest, als B.
Hat nun A gegenüber B Haftungs-/Schadenersatzansprüche oder dergleichen, weil A aufgrund der Werte von B weitere Gläser bei C in Auftrag gegeben und bezahlt hat, die aber nachweislich von D nicht stimmen?
Dankeschön.
LG
Haftung Optiker?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?



ZitatHat nun A gegenüber B Haftungs-/Schadenersatzansprüche oder dergleichen, weil A aufgrund der Werte von B weitere Gläser bei C in Auftrag gegeben und bezahlt hat, die aber nachweislich von D nicht stimmen? :
Nein.
Hallo,
grundsätzlich würde ich eine Messung nicht als Gutachten betrachten, sondern als Bestandteil des Vertrages zum Kauf der Brille. Falls die dann nicht ok ist haftet der Optiker auch für seine Fehler, mehr aber nicht.
Und diese Brille ist in Ordnung?Zitat:eine Brille wurde von A bei Optiker B gekauft und mit den Werten in den Gläsern versehen, die B gemessen hat.
Und warum hat C die Messwerte dann nicht selbst ermittelt?Zitat:Da B gewisse gebogene Gläser nicht anbietet, geht A zu Optiker C, der solche Gläser anbietet und A bestellt diese bei C.
Ich bin sicher kein Fachmann, aber ich kann mir vorstellen, dass es bei gebogenen Gläsern auf andere, zusätzliche Punkte ankommt. Imho ist es fahrlässig, sich auf fremde Daten zu verlassen.
Außerdem: Wie will man denn beweisen, dass die Werte von B falsch waren? Und nicht etwa sich die Augen weiter verändert haben in der Zeit bis zum Termin bei D?
Stefan
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ZitatIch bin sicher kein Fachmann, aber ich kann mir vorstellen, dass es bei gebogenen Gläsern auf andere, zusätzliche Punkte ankommt. Imho ist es fahrlässig, sich auf fremde Daten zu verlassen. :
Das sehe ich auch so. Die speziellen Gläser hätte ich über einen Anbieter komplett machen lassen und B macht dann das Gestell und fasst die Gläser in die Brille ein
Hallo,
ich klink mich mal hier ein, falls ok, und habe eine ähnliche Frage. Falls ich einen Thread eröffnen soll, bitte mitteile. Danke. ;-)
Was ist, wenn ein Kunde beim Optiker sagt, dass er Werte dabei hat und er damit neue Gläser haben möchte und der Optiker sagt, dass er die nimmt und er keine neue/eigene Messung dann machen muss, die Gläser mit diesen mitgebrachten Werten aber nicht vertragen werden? Muss dann der Optiker haften, neu selbst messen und neue Gläser selbst bezahlen?
Danke.
MfG
Hallo,
ich klink mich mal hier ein, falls ok, und habe eine ähnliche Frage. Falls ich einen Thread eröffnen soll, bitte mitteile. Danke. ;-)
Was ist, wenn ein Kunde beim Optiker sagt, dass er Werte dabei hat und er damit neue Gläser haben möchte und der Optiker sagt, dass er die nimmt und er keine neue/eigene Messung dann machen muss, die Gläser mit diesen mitgebrachten Werten aber nicht vertragen werden? Muss dann der Optiker haften, neu selbst messen und neue Gläser selbst bezahlen?
Danke.
MfG
Hallo,
Da kommt es dann wohl darauf an, wie er das sagt.Zitat:Was ist, wenn ein Kunde beim Optiker sagt, dass er Werte dabei hat und er damit neue Gläser haben möchte und der Optiker sagt, dass er die nimmt
Sagt er: "Klar, können wir nehmen, die Daten sind ja noch ganz frisch", dann könnte er schon haften (aus Fahrlässigkeit).
Sagt er hingegen: "Auf ihre Gefahr, ich würde lieber einen neuen Test machen", dann nicht.
Am Besten natürlich schriftlich, damit es später beweisbar ist.
Stefan
ZitatDa kommt es dann wohl darauf an, wie er das sagt. :
Sagt er: "Klar, können wir nehmen, die Daten sind ja noch ganz frisch", dann könnte er schon haften (aus Fahrlässigkeit).
Sagt er hingegen: "Auf ihre Gefahr, ich würde lieber einen neuen Test machen", dann nicht
Gibts dazu bitte eine Rechtsgrundlage?
Hallo,
Rechtsgrundlage ist, dass man das bekommt was man bestellt.
Kaufst du einfach ein Brille, dann gehört da auch ein Sehtest dazu.
Kaufst du hingegen eine Brille mit Stärke xy (bringst also die Daten mit), dann wirst/musst du auch nur diese Brille erhalten.
Konkret wird imho der Optiker darauf hinweisen müssen, dass er den Werten vertrauen müsste und daher nicht haften wird falls sie falsch sind. Besteht der Kunde dann dennoch darauf es ohne weiteren Sehtest abzuwickeln, dann ist das halt so. So wie bei fast jedem Handwerker auch, der muss das machen was der Kunde verlangt, und wenn das nicht der anerkannten Technik entspricht, dann muss er darauf hinweisen, mehr aber nicht.
Anders ist es erst bei gefährlichen Dingen. Z.B. darf ein Arzt natürlich nicht einfach das Medikament verschreiben welches der Patient ihm vorschlägt. Und der Elektriker darf keine unzulässigen Geräte einbauen, selbst wenn der Kunde das möchte.
Stefan
ZitatHat nun A gegenüber B Haftungs-/Schadenersatzansprüche oder dergleichen :
Es sind keine erkennbar.
Zitatweitere Gläser bei C in Auftrag gegeben :
Das C korrekt gefertigt hat, wurde festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?
ZitatD stellt ganz andere Werte fest, als B. :
Und?
D hat sich halt geirrt ...
ZitatFalls ich einen Thread eröffnen soll, bitte mitteile. :
Fürs nächste Mal: Hier gilt die Regel "Eigenes Problem, eigener Beitrag".
ZitatGibts dazu bitte eine Rechtsgrundlage? :
Ja, das BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/, ergibt sich aus den Paragrafen zum Thema Vertragsrecht, Haftungsrecht und Schadenersatzrecht.
ZitatDa kommt es dann wohl darauf an, wie er das sagt. :
Richtig.
Wenn der Kunde keinen neuen Test will und auf die Verwendung der Werte besteht, dann gilt "selber schuld" wenn diese Werte falsch sind.
Der Optiker haftet nur für eigenen Versäumnisse, hier soll aber eine Vertragsgrundlage die vom Kunden vorgegeben Werte - mithin das Ergebnis eines Anderen - sein.
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