Haftung Wasserschaden

13. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb421286-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Wasserschaden

Guten Tag,

in meiner WG gab es folgenden Schaden:

Wir haben eine neue Waschmaschine gekauft, welche ich versucht habe anzuschließen. Ich habe den Zulauf aber leider nicht zuverlässig dicht bekommen, und hatte dann keine Zeit mehr daran rumzubasteln. Ich habe meine Mitbewohner darüber informiert, dass der Anschluss nicht richtig dicht ist, und wenn dann nur benutzt werden darf, wenn die Waschmaschine beaufsichtigt wird, und dass der Zulaufhahn ansonsten immer geschlossen bleiben muss. Nun hat meine Mitbewohnerin gewaschen und vergessen anschließend den Zulaufhahn zu schließen. Dadurch ist ein immenser Wasserschaden entstanden. Weiß jemand wer bei dieser Sachlage für den Schaden haftbar zu machen ist.

Vielen Dank uim Voaus für die Hilfe.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18878 Beiträge, 10194x hilfreich)

Zitat:
Weiß jemand wer bei dieser Sachlage für den Schaden haftbar zu machen ist.

Die Mitbewohnerin, die hoffentlich eine Haftpflichtversicherung hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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