Haftung Werkstatt

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
meerforellenschnapper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Werkstatt

Liebe Leser und Berater,

ich habe gerade richtigen Ärger mit einer KFZ-Werkstatt, deren Namen ich zunächst noch nicht nennen will. Aus meinem letzten Schreiben an die Werkstatt wird der Sachverhalt wohl sehr deutlich:

"Sehr geehrter Herr XY,

am 06. August hatte ich Sie telefonisch kontaktiert, da bei meinem PKW ein Fehler im Getriebe auftrat. Ich hatte Ihnen folgende Schadensbeschreibung gegeben: Mein Getriebe sprang selbstständig zwischen den Einstellungen „D“ und „S“. Über ein Diagnosegerät in einer Flensburger Werkstatt wurde folgender Fehler ausgelesen „Antriebswellen Drehzahl-Sensor 2“.
Sie teilten mir darauf mit, dass hier ein Chip ausgetauscht werden müsste.

Am 13.08.2008 wurde mein PKW durch den ADAC in Ihre Werkstatt transportiert und Sie bekamen von mir den Auftrag den Schaden zu beheben.

Am 14.08.2008 teilten Sie mir mit, dass Sie das Getriebe ausgebaut hätten und feststellten, dass das Getriebe angeschlagen sei, sich Späne gebildet hätte und sich ein Schaden im Steuergerät des Getriebes befinden würde.

Darauf empfahlen Sie mir, das Steuergerät zu wechseln und das Getriebe komplett zu überholen. Nur so könne man den Schaden längerfristig beheben. Aus diesem Grund gab ich Ihnen eine Auftragszusage.

Als ich meinen PKW am 19.08.2008 in Ihrer Werkstatt abholte, fiel mir eine Fehlermeldung auf, die ich sofort reklamierte. Die „Airbag-Anzeige“ in der Armatur wurde in rot angezeigt. Sie teilten mir mit, dass dieser Schaden nicht von Ihnen verursacht sein kann, da dieser Bereich des PKW nicht von Ihnen berührt worden sei. Ich sollte mich an den ADAC wenden. Der Schaden müsste vom ADAC beim Transport verursacht worden sein.

Zwischenzeitlich habe ich dazu eine Stellungnahme des ADAC erhalten. Der ADAC schließt einen Schaden von deren Seite aus, da der „Wagen mit der Winde verladen wurde… und der Motor dabei nicht gestartet wurde“. Das Mail des ADAC habe ich Ihnen beigelegt. Der Schaden muss also in Ihrer Werkstatt verursacht worden sein. Ich bitte Sie daher, den Schaden umgehend zu beheben.

Am 20.08.2008 trat der ursprüngliche Schaden (oben beschrieben) an meinem Getriebe wiederholt auf. Da habe ich mich natürlich sehr gewundert und mich gefragt, wofür ich jetzt bei Ihnen 4.260,20€ bezahlt habe? Ich habe Sie umgehend informiert und Sie gebeten, den Schaden zu beheben. Sie teilten mir mit, ich mal zu einer Audi-Fachwerkstatt fahren und den Fehler auslesen lassen. Das konnte ich natürlich nicht akzeptieren und habe Sie aufgefordert, auch diesen Schaden umgehend zu beheben.

Wir haben vereinbart, dass ich den PKW am 22.08.2008 gegen Abend bei Ihrer Werkstatt abstelle und den Schlüssel in PKW-Schlüssel in Ihrem Briefkasten deponiere. Ich werde bis zum 29. August auf Geschäftsreise sein und erwarte, dass der beschriebene Schaden am Getriebe sowie der Schaden mit Anzeige der Airbagleuchte bis dahin von Ihnen behoben sind."

Heute habe ich dann mit der Werkstatt telefoniert und mitgeteilt bekommen, dass die Werkstatt nicht für den "Airbag-Schaden" (Inzwischen hat sich herausgestellt, dass das Steuergerät des Airbags ausgetauscht werden muss)aufkommen wird. Es wäre zwar möglich, dass das Airbag-Steuergerät beim Abklemmen der Batterie einen Schaden bekommen hat, das sei dann aber mein eigenes Risiko!

Damit bin ich natürlich nicht einverstanden und überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Wer haftet?

Über Tipps zur weiteren Vorgehensweise freue ich mich.

Vielen Dank!

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigBabba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,also was das Problem mit dem Getriebe angeht kannst du natürlich auf die Nichterfüllung des bezahlten Reparaturauftrages hinweisen,hier muss der Betrieb Nachbessern.Was dein Problem mit dem Airbag angeht,hier hat deine Werkstatt recht.Das besagte Problem mit dem Airbag Steuergerät steht in keinem Kausalen zusammenhang,rein Theoretisch könnte es möglich sein das dieses Steuergerät beim abklemmen der Batterie den Geist aufgibt nur kann mann dann davon ausgehen das es schon vorher einen Fehler hatte(Software fehler etc)weil solch ein defekt halt "eigentlich"nicht vorkommt.
MFG

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