Haftung bei Fahrlässigkeit eines Kollegen

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Limegreen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Fahrlässigkeit eines Kollegen

Hallo zusammen,
mich würde mal die rechtliche Situation bei einem fiktiven Fall interessieren, auch um mich zukünftig absichern zu können.

Ich verkaufe elektrische Anlagen, nebst Installation und Inbetriebnahme. Sofern keine Probleme auftreten ist mein Tätigkeitsbereich nach Unterzeichnung des Vertrages abgeschlossen. Mit der weiteren Abwicklung habe ich im Normalfall nichts zu tun, bin aber natürlich der Ansprechpartner bei Problemen.

Nehmen wir an, der mit der Installation beauftragte Kollege installiert aus eigenem Willen eine dieser Anlagen auf eine Art und Weise, für die er nicht ausgebildet ist oder die nicht den Vorschriften entspricht. Die Folge eines Fehlers könnte im Worst Case ein Brand oder Stromschlag sein.

Würde nun als Folge o.g. Worst Case Szenario, z.B. mit Todesfolge, eintreten, bin ich als (angestellter) Verkäufer strafrechtlich durch mein Mitwissen angreifbar? Bzw. wozu bin ich rechtlich verpflichtet wenn ich über eine solche Fahrlässigkeit in Kenntnis gesetzt werde? Genügt es meinen Vorgesetzten darüber zu informieren oder ist es ratsam weitere Vorkehrungen zu meiner Sicherheit zu treffen?

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn man die Anlagen weder plant noch verbaut sehe ich hier weder eine Haftung noch Strafbarkeit. Einzig wenn man selbst fachkundig ist und Kenntnis von unzulässigen Installationen erlangt, könnte ein Unterlassen im Raum stehen. Der Vorgesetzte sollte daher in jedem Fall informiert werden. Gilt für Angestellte; als Selbstständiger oder Geschäftsführer sieht das ganz anders aus.

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