Haftung bei Produktmangel

9. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)
Haftung bei Produktmangel

A kauft sich ein sehr teures Lastenrad. Um es bezahlen zu können, verkauft er sein altes Lastenrad.
7 Monate später ruft der Hersteller das Rad zurück wegen einem schwerwiegenden Sicherheitsproblem. Der Hersteller will allerdings das Rad nicht umtauschen oder reparieren, sondern den Preis erstatten.
Das will A aber nicht. Räder sind z.Z. nur mit langer Wartezeit zu bekommen und A ist auf das Rad, da kein Auto vorhanden ist, angewiesen um zur Arbeit zu kommen, die Kinder zur Kita zu bringen, zum Einkaufen.
Muss A die Wandlung akzeptieren oder hat er einen Anspruch drauf, dass er sein Rad repariert bzw. ausgetauscht bekommt?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Muss A die Wandlung akzeptieren

Es gibt hier keine Wandlung - nicht nu weil diese vor gut 20 Jahren abgeschafft wurde, sondern weil es hier ein Kulanzangebot des Herstellers gibt.
Das kann man annehmen oder es lassen (und das Rad auf eigenes Risiko weiternutzen).



Zitat (von kassandra24):
hat er einen Anspruch drauf, dass er sein Rad repariert bzw. ausgetauscht bekommt?

Austausch dürfte wohl logischerweise ausscheiden.
Bleibt noch die Reparatur, wäre also die Frage, ob diese überhaupt möglich ist. Bei Schweißfehlern im Rahmen könnte die Reparatur möglich sein, wenn die Seilzuglenkung eine Fehlkonstruktion ist wird es eher nichts mit der Reparatur.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
sondern weil es hier ein Kulanzangebot des Herstellers gibt.


Das halte ich aber für ein Gerücht, dass das ein Kulanzangebot ist. Der Hersteller untersagt die weitere Nutzung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Das halte ich aber für ein Gerücht, dass das ein Kulanzangebot ist.

Mit dme Hersteller hat man keinen Vertrag, also kann es nicht mehr sein als ein Kulanzangebot.



Zitat (von kassandra24):
Der Hersteller untersagt die weitere Nutzung.

Nein, das tut er nicht.
Kann er im übrigen auch gar nicht, da das rechtlich gar nicht möglich ist.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit dme Hersteller hat man keinen Vertrag, also kann es nicht mehr sein als ein Kulanzangebot.


Selbstverständlich hat A einen Vertrag mit dem Hersteller. Er hat es ja dort, ohne Händler, gekauft.

Und wieso kann der Hersteller die Nutzung nicht untersagen? Autos mit schwerem, sicherheitsrelevanten Produktmangel können doch auch vom KBA stillgelegt werden.
Ein Fahrrad ist zwar kein Kfz, also KBA nicht zuständig. Es ist aber ein am Straßenverkehr teilnehmendes Fahrzeug. Irgend jemand muss es ja dann aus dem Verkehr ziehen können.


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#5
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Ach ja, was ist mit Mangelfolgeschäden? Oder gibt es die auch seit 20 Jahren nicht mehr?

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Ach ja, was ist mit Mangelfolgeschäden? Oder gibt es die auch seit 20 Jahren nicht mehr?
Hat trotzdem nichts damit zu tun, dass ein Hersteller die Nutzung verbieten kann. Der Hersteller kann sich aber mit einem entsprechenden Schreiben der Haftung entziehen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Selbstverständlich hat A einen Vertrag mit dem Hersteller. Er hat es ja dort, ohne Händler, gekauft.

Immer toll, wenn die relevanten Sachen eine Woche später mitgeteilt werden ...
Noch irgend was wichtiges das wir nicht wissen?



Zitat (von kassandra24):
d wieso kann der Hersteller die Nutzung nicht untersagen?

Weil er dazu einfach keine Rechtsgrundlage hat.
Er kann vor der Nutzung warnen bzw. einen Rückruf starten, dann ist er aus der Haftung raus wenn danach etwas passiert.



Zitat (von kassandra24):
Autos mit schwerem, sicherheitsrelevanten Produktmangel können doch auch vom KBA stillgelegt werden.

Ach ...
Jetzt könnte man mal glatt überlegen, weshalb das nicht der Hersteller macht, sondern eine Behörde des Staates ...


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#8
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Jetzt könnte man mal glatt überlegen, weshalb das nicht der Hersteller macht, sondern eine Behörde des Staates ...


Gibt es ein Bundesfahrradamt? Also wäre es nach ihrer Auffassung richtig, dass man, in Ermangelung einer staatl. Behörde, Verkehrsmittel mit bekanntem schweren Produktionsfehler nach de Gusto des Besitzers rumfahren lässt? Dabei in Kauf nimmt, dass Fahrer des Rades (selber Schuld) und andere (völlig unschuldig) geschädigt werden.
Komische Gesetzeslage.

Was die relevanten Fakten betrifft. Ich ging davon aus, dass bekannt ist, dass höchstwertige Räder i.A. immer direkt vom Hersteller bezogen werden.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Also wäre es nach ihrer Auffassung richtig, dass man, in Ermangelung einer staatl. Behörde, Verkehrsmittel mit bekanntem schweren Produktionsfehler nach de Gusto des Besitzers rumfahren lässt?

Nö, dafür gibt es ja die Warnung.



Zitat (von kassandra24):
Komische Gesetzeslage.

Die Gesetzeslage ist nun mal so



Zitat (von kassandra24):
Gibt es ein Bundesfahrradamt?

Es gibt auch kein Küchengeräteamt, kein Lampenamt, ...


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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Also wäre es nach ihrer Auffassung richtig, dass man, in Ermangelung einer staatl. Behörde, Verkehrsmittel mit bekanntem schweren Produktionsfehler nach de Gusto des Besitzers rumfahren lässt? Dabei in Kauf nimmt, dass Fahrer des Rades (selber Schuld) und andere (völlig unschuldig) geschädigt werden.
Wieso? Der Hersteller hat doch extra gewarnt. Und wenn man dann trotzdem weiter fährt ... selbst schuld.

Ist wie bei einem Rückruf von Ikea ... weil irgendein Regal schnell umkippen könnte. Kann man dann befolgen oder auch nicht ... eigenes Risiko.

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#11
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt auch kein Küchengeräteamt, kein Lampenamt, ...

Hab noch nie Küchengeräte oder Lampen auf der Straße rum fahren sehen.
Wir reden von einem Fahrrad. Nicht von Elektrogeräten oder Sandspielzeug.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Hab noch nie Küchengeräte oder Lampen auf der Straße rum fahren sehen.

Ja und? Dennoch können diese Teile mindestens genauso lebensgefährlich sein.


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#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Wir reden von einem Fahrrad. Nicht von Elektrogeräten oder Sandspielzeug.
Ist vollkommen unerheblich. Im übrigen ist auch Dein Vergleich mit dem KBA falsch. Das KBA wird von den Herstellern genutzt, um die aktuellen Halter von betroffenen Fahrzeugen zu informieren. Das KBA hat m.E. noch nie die Nutzung eines PKW untersagt.

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