Haftung bei Unfall auf Geburtstagsfeier Teenager

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
susi0401
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Unfall auf Geburtstagsfeier Teenager

Hallo liebe Community,

auf der Geburtstagsparty meine Söhne mit 14 und 15 Jährigen Teenagern auf dem Campingplatz hat sich ein Mädchen mit einen Surfbrett auf dem Wasserverletzt. Die Teenies haben mit mehreren auf dem Surfbrett gespielt, dabei ist dieses weg gerutscht und bei einem Mädchen sind die Zähne abgebrochen. Es waren 12 Teenager insgesamt (dieses haben aber nicht alle auf dem Surfbrett gespielt, sondern nur ein paar davon) und wir waren mit 5 Erwachsenen nicht direkt am See, aber in unmittelbarer Nähe auf dem Gelände des Campingplatzes. Kann ich jetzt für den Unfall haftbar gemacht werden ?

Vielen Dank für eure Antowrten

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von susi0401):
Kann ich jetzt für den Unfall haftbar gemacht werden ?

Klar, wenn man Dir ein Verschulden nachweisen kann.



Wer war denn der Aussichtspflichtige?
Wer ist Eigentümer des Surfbretts?
War das Surfbrett Teil der Feier oder wie genau kam es dazu das da gespielt wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
susi0401
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aufsichtspflichtige war ich zusammen mit den anderen erwachsenen Begleitern, da ich ja die Geburtstagsfeier gemacht habe. Aber wie bereits erwähnt, Teenager im Alter zwischen 14 und 15 Jahren.

Die Surfbretter liegen einfach zum spielen in dem See vom Campingplatz (also sind die Campingplatzbesitzer Eigentümer) und jeder der möchte kann diese nutzen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Mal ehrlich, 14- 15-Jährige kann man gar nicht beaufsichtigen. Wenn denn doch was kommt, einfach an die Haftpflichtversicherung weitergeben. Die klärt das.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Mal ehrlich, 14- 15-Jährige kann man gar nicht beaufsichtigen. Wenn denn doch was kommt, einfach an die Haftpflichtversicherung weitergeben. Die klärt das.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Trotzdem: Zu einer Feier am Wasser einladen, wo auch noch "Wassersportgeräte" zur Selbstbedienung stehen - und dann kein Erwachsener dabei. Da ist die Aufsichtspflicht-Verletzung quasi ein Selbstgänger.
-> Sofort die eigene Haftpflicht-Versicherung einschalten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Da ist die Aufsichtspflicht-Verletzung quasi ein Selbstgänger.


Verletzung der Aufsichtspflicht hätte aber auch kausal sein müssen. Muß man 15-jährigen verbieten, ein Surfboard zu verwenden? Ist ein Sturz nicht für jedermann nicht verhinderbar?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das Surfbrett wurde ja nicht bestimmungsgemäß verwendet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat:
und wir waren mit 5 Erwachsenen nicht direkt am See, aber in unmittelbarer Nähe auf dem Gelände des Campingplatzes. Kann ich jetzt für den Unfall haftbar gemacht werden ?


Ja. Sie haben die Aufsichtspflicht verletzt aus meiner Sicht. Natürlich ist es in dem Alter nicht möglich und nötig jeden Schritt zu beobachten. Und natürlich geht so etwas schnell.

ABER: Sie waren für die Aufsichtspflicht zu weit weg. Mindestens ein Erwachsener hätte dabei sein sollen oder das ganze vom Ufer aus beobachten sollen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Mindestens ein Erwachsener hätte dabei sein sollen oder das ganze vom Ufer aus beobachten sollen.


Und das hätte den Unfall verhindert? Verletzung der Aufsichtspflicht muß auch kausal sein, da gibt es keinen automatischen "Strafschadensersatz".

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das Beobachten alleine hätte natürlich nichts verhindert.
Aber wäre ein Erwachsener anwesend gewesen hätte der verhindern können, dass das Surfbrett bestimmungswidrig benutzt wird.

Aufsichtspflicht besteht ja nicht nur aus "im Sichtfeld haben" sondern auch aus "eingreifen können"

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Das müßte allerdings im Einzelfall geprüft werden.

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#12
 Von 
susi0401
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Meine Versicherung hat die Haftung abgelehnt, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Wir waren ja in der Nähe und haben immer mal wieder nachgeschaut. Da wurde vernünftig mit den Brettern umgegangen ( drauf sitzen und über den See paddeln) und da die Kids bereits 14 oder 15 sind, sind diese Deliktfähig und für ihr Handeln verantwortlich. Es müsste geprüft werden welches der Kids genau den Schaden verursacht hat. Dann könnte diese evtl. Haftbar gemacht werden.

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
dass das Surfbrett bestimmungswidrig benutzt wird


In wiefern bestimmungswidrig? Daß mit Surfbrettern nicht nur gesurft wird, ist so lebensnah wie die Annahme, daß Autoreifen nicht nur an Autos montiert werden (sondern auch als Schaukelsitz, Sicherungspolster etc. eingesetzt werden).

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