Hallo liebe Community,
auf der Geburtstagsparty meine Söhne mit 14 und 15 Jährigen Teenagern auf dem Campingplatz hat sich ein Mädchen mit einen Surfbrett auf dem Wasserverletzt. Die Teenies haben mit mehreren auf dem Surfbrett gespielt, dabei ist dieses weg gerutscht und bei einem Mädchen sind die Zähne abgebrochen. Es waren 12 Teenager insgesamt (dieses haben aber nicht alle auf dem Surfbrett gespielt, sondern nur ein paar davon) und wir waren mit 5 Erwachsenen nicht direkt am See, aber in unmittelbarer Nähe auf dem Gelände des Campingplatzes. Kann ich jetzt für den Unfall haftbar gemacht werden ?
Vielen Dank für eure Antowrten
Haftung bei Unfall auf Geburtstagsfeier Teenager
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatKann ich jetzt für den Unfall haftbar gemacht werden ? :
Klar, wenn man Dir ein Verschulden nachweisen kann.
Wer war denn der Aussichtspflichtige?
Wer ist Eigentümer des Surfbretts?
War das Surfbrett Teil der Feier oder wie genau kam es dazu das da gespielt wurde?
Aufsichtspflichtige war ich zusammen mit den anderen erwachsenen Begleitern, da ich ja die Geburtstagsfeier gemacht habe. Aber wie bereits erwähnt, Teenager im Alter zwischen 14 und 15 Jahren.
Die Surfbretter liegen einfach zum spielen in dem See vom Campingplatz (also sind die Campingplatzbesitzer Eigentümer) und jeder der möchte kann diese nutzen.
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Mal ehrlich, 14- 15-Jährige kann man gar nicht beaufsichtigen. Wenn denn doch was kommt, einfach an die Haftpflichtversicherung weitergeben. Die klärt das.
Mal ehrlich, 14- 15-Jährige kann man gar nicht beaufsichtigen. Wenn denn doch was kommt, einfach an die Haftpflichtversicherung weitergeben. Die klärt das.
Trotzdem: Zu einer Feier am Wasser einladen, wo auch noch "Wassersportgeräte" zur Selbstbedienung stehen - und dann kein Erwachsener dabei. Da ist die Aufsichtspflicht-Verletzung quasi ein Selbstgänger.
-> Sofort die eigene Haftpflicht-Versicherung einschalten.
ZitatDa ist die Aufsichtspflicht-Verletzung quasi ein Selbstgänger. :
Verletzung der Aufsichtspflicht hätte aber auch kausal sein müssen. Muß man 15-jährigen verbieten, ein Surfboard zu verwenden? Ist ein Sturz nicht für jedermann nicht verhinderbar?
Das Surfbrett wurde ja nicht bestimmungsgemäß verwendet.
Zitat:und wir waren mit 5 Erwachsenen nicht direkt am See, aber in unmittelbarer Nähe auf dem Gelände des Campingplatzes. Kann ich jetzt für den Unfall haftbar gemacht werden ?
Ja. Sie haben die Aufsichtspflicht verletzt aus meiner Sicht. Natürlich ist es in dem Alter nicht möglich und nötig jeden Schritt zu beobachten. Und natürlich geht so etwas schnell.
ABER: Sie waren für die Aufsichtspflicht zu weit weg. Mindestens ein Erwachsener hätte dabei sein sollen oder das ganze vom Ufer aus beobachten sollen.
ZitatMindestens ein Erwachsener hätte dabei sein sollen oder das ganze vom Ufer aus beobachten sollen. :
Und das hätte den Unfall verhindert? Verletzung der Aufsichtspflicht muß auch kausal sein, da gibt es keinen automatischen "Strafschadensersatz".
Das Beobachten alleine hätte natürlich nichts verhindert.
Aber wäre ein Erwachsener anwesend gewesen hätte der verhindern können, dass das Surfbrett bestimmungswidrig benutzt wird.
Aufsichtspflicht besteht ja nicht nur aus "im Sichtfeld haben" sondern auch aus "eingreifen können"
Das müßte allerdings im Einzelfall geprüft werden.
Vielen Dank für eure Antworten.
Meine Versicherung hat die Haftung abgelehnt, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Wir waren ja in der Nähe und haben immer mal wieder nachgeschaut. Da wurde vernünftig mit den Brettern umgegangen ( drauf sitzen und über den See paddeln) und da die Kids bereits 14 oder 15 sind, sind diese Deliktfähig und für ihr Handeln verantwortlich. Es müsste geprüft werden welches der Kids genau den Schaden verursacht hat. Dann könnte diese evtl. Haftbar gemacht werden.
Zitatdass das Surfbrett bestimmungswidrig benutzt wird :
In wiefern bestimmungswidrig? Daß mit Surfbrettern nicht nur gesurft wird, ist so lebensnah wie die Annahme, daß Autoreifen nicht nur an Autos montiert werden (sondern auch als Schaukelsitz, Sicherungspolster etc. eingesetzt werden).
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