Haftung für Bushaltestelle(Verletzung)

21. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.01.2016 15:29:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)
Haftung für Bushaltestelle(Verletzung)

Hallo,

mir ist am Montag was dolles passiert (letzte Woche)
Kurz.
In Wuppertal (Oberbarmen Bahnhof) bin ich durch eine fehlende Scheibe gestürtz.
Die Businsel war in der Mitte, die Scheiben waren zur anderen Strassen seite Gewand.
Durch die SCheibe hindurchgefallen, lag ich auf der Strassenseite, wo auch Busse herfuhren...

(Bitte Sehen Sie sich dazu diesen Link an )
http://s14.directupload.net/images/121121/7zanamhx.png

Die Grünen Pfeile weisen nur darauf hin wo der Bus der mich hätte überfahren können, herfahrenkönnte.
Der Rote zeigt die Stelle wo ich hingefallen bin.

Es waren Normale ScheibenRahmen,wo entweder Werbung oder ähnliches drauf ist. In meinem Fall wie folgt.
GROße Scheibe mit Werbung, leere Scheibe (welche NICHT da war), Doppelscheibe mit Fahrplanauskunft.

Ich versuche mich, aufgrund der fehlenden Sitzmöglichkeit dort anzulehen aber leider ohne erfolg. Ich lag da auf der Strasse und war am Stauenen..
weiteres Erklärt auch die Mail die ich der WSW geschrieben habe

quote:

Sehr geehrte Damen und Herren,



mein Name ist Haydar Güven und ich bin auch AboKunde bei der WSW Mobil.



Am Montag dieser Woche, habe ich bei der „Lob und Kritik" Stelle angerufen, weil ich durch eine NICHT vorhandene Scheibe „geflogen bin".



Genau Erzählt



Zwischen 9:20-9:28 bin ich mit der 608 auf in dem Wuppertaler Oberbarmer Busbahnhof eingefahren und war kurz beim Schnellimbiss McDonalds, um mir einen Kaffee zu gönnen.

Dann entschied ich mich für die 646, welche mich zum Wichlinghauser Markt bringen sollte. Dieser Bus sollte um 09:46-49 abfahren.

Ich wollte mich (aufgrund der fehlenden Sitzmöglichkeiten) an die Scheibe lehnen. An eine Scheibe welche zu dem Zeitpunkt nicht vorhanden war. Sie wurde auch nicht als fehlend gekennzeichnet, geschweige denn bis heute (Samstag 17 Uhr) ersetzt.



Ich rief sofort bei der 5690(WSW Vermittlung)an und wollte mich weiterverbinden lassen. (9:32) die Vermittlerin lachte mit mir „wie soll man den an eine fehlende Scheibe einen Vogel oder so was machen". Ich war einfach nur erstaunt das ich plötzlich auf der Straße lag, heißen Kaffee an Klamotten und Kopfhaut spürte.
Verdutzt würde es auch passend beschreiben.



Sie verband mich jedenfalls an die Lob und Kritik Stelle, wo ich kurz schilderte das ich in Oberbarmen durch eine nicht vorhandene Scheibe geflogen bin.

Zitat „Willst du mich verarschen?"

->MOMENT MAL !!!
Erstens redet man so nicht als „Kunden" Ansprechpartner, 2.t würde ich ihm das in diesem Fall auch garantiert nicht sagen!!

Ich erzählte nochmals das ich nicht sehr oft bis gar nicht durch scheiben fliege, die seit 2 Wochen Bauende nicht ersetzt wurden.



Er sagte nur knapp und schneidend. Ja er würde die zuständige Stelle weitergeben. Schönen Tag noch.

Geladen wie ich war, ging ich „nachhause „(z.Zt Hier stand meine Adresse Jugendwohngruppe).Mein Betreuer pflichtete mir bei, dass dies kein richtiger Kundenumgang sei, egal welchen Alters. Auch stellte er fest, das Kleidungstücke (Jacke und Hose) mit Kaffee- und Schmutzflecken bedeckt waren .



Er empfahl mir, das Kundencenter aufzusuchen.

Ich erzählte also auch dem Kundenbetreuer am Wall die Geschichte wo ich mir anhören durfte ob er lachen dürfe, denn immerhin sei ich in der Pflicht zu prüfen (PRÜFEN) ob an einer „unregelmäßigen" Stelle eine Scheibe vorhanden wäre.



Klartext.

Hiermit stelle ich Anspruch auf Schadensersatz.

Dieser stellt sich mit folgenden Posten auf

è Komplettreinigung von Hose und Jacke

è Ersatz von Kaffee (1,79)

è Aufwandsentschädigung (Zuhause, duschen, umkleiden)

è Schmerzentschädigung (Kopfschmerzen, Kopfhautschmerzen, Gesäß schmerzen



Dank der „Freundlichkeit" Ihrer Mitarbeiter, sehe ich es als angemessen, mir die oben angegebenen Posten zu entschädigen.

Des Weiteren empfehle ich, dass man auspassen sollte WO man spart. Stellen Sie sich vor, ein Mann Mitte 60 wäre durch die Scheibe „geflogen"!!

Zudem bleibt dort auch noch die Gefahr, dass ein Bus oder ein Kleinwagen mich hätte überfahren können!

Ein weiterer Grund, vorangegangene Probleme welche sich mit dem Thema Bezahlung und Busfahrer auseinander gesetzt haben!!!

(Geldkarte-> Busfahrer weiss nicht wie es geht-> Lässt mich draussen stehen!!!)



Reagiert haben Sie ja anscheinend schnell denn ein „Flatterband" auf Augenhöhe wurde bereits „Angeklebt".

Auch wenn ich empfinde das dieses kleine ding nicht genug ist.



Ich freue mich schon auf Ihre Antwort, welche bis maximal Dienstag Abend (18 Uhr) zu sehen sein sollte.



MfG
HG




So darauf hin bekam ich diese Mail

quote:

WSW mobil GmbH
Lob & Kritik

Gesprächspartner:
Adi Tausch

Unser Zeichen:
34080-Ta

Ihr Anliegen vom 19. November 2012, haydargv@gmail.com

Schadensersatzforderung

Guten Tag Herr Güven,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. November 2012.

Sie stürzten im Bereich der Haltestelle Oberbarmen Bahnhof, weil die Seitenscheibe einer Wartehalle nicht vorhanden war.

Während der Bauarbeiten an der Schwebebahnhaltestelle „Oberbarmen Bhf." wurden einige Wartehallen beschädigt. Scheiben gingen zu Bruch.

Eigentümer der Wartehallen ist die Deutsche Städte Medien (DSM). Der Schaden wurde bereits dem Unternehmen weitergeleitet. Sobald die notwendigen Ersatzteile vorhanden sind, werden diese eingebaut.

Zur Regelung Ihrer Ersatzansprüche wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsabteilung. Ihr Ansprechpartner dort:

WSW GmbH
Rechtsabteilung
Fr. Basaran
Bromberger Str. 39-41
42281 Wuppertal
Telefon: 0202 569-3894

Gerne haben wir Ihnen geholfen.

Freundliche Grüße
WSW mobil GmbH

i. A. Martina Breslauer i. A. Adi Tausch

11/121 Marketing und Kommunikation
Tel.: 0202 569-5250
Fax: 0202 569-2670
mailto:kritik.verkehr@wsw-online.de

WSW mobil GmbH
Alter Markt 10
42275 Wuppertal
http://www.wsw-online.de
Aufsichtsratsvorsitzender: Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig
Geschäftsführung: Andreas Feicht (Vorsitzender)
Ulrich Jaeger
Markus Schlomski
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal HRB 20128
USt.-Nr.:131/5937/1024
USt.-IdNr.:DE 253404625
_____________________________________________________________
Wenn Sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten haben, benachrichtigen
Sie bitte den Absender, indem Sie auf diese Nachricht antworten.




Das geile kommt jetzt. "Frau BRasan" rief mich am Dienstag SOFORT an um mich davon zu überzeugen dass ICH ja wohl nicht an die scheibe zu lehnen habe und ich die Schuld nichtbei der WSW suchen solle. Ausserdem gäbe es Bushaltestellen welcheder WSW gehören und welche nicht.. Dann gab es sätze mit denen Sie sich jedes mal selber in den Po biss, und dann habe ich gesagt, dass wir uns nochmal hören würden...

EINEN TAG SPÄTER
ruft ein mann bei meiner Jugendwohngruppe an und sagte meinem Betreuer, er würde gerne mit mit sprechen, um zu schauen wie wir das aus der Welt schaffen könnten mit nem Gutschein oder so...



Kurz.
Auf einem Gelände eines Verkehrsunternehmens bin ich aufgrund fehlender Scheibe oder Sicherheitsmaterial hingefallen und habe mich aufgrund dessen in eine Lebensbedrohliche Lage gebracht (eben eine Strasse wo auf PKW herfahren). Ich meldete dass bekam aber zum Thema Schadensersatz immer nur Antworten welche kurz ein NEIN zum Schadensersatz ausdrücken.

JETZT kommt einer und will das ich ihn anrufe und "Wir wollen mal schauen wie wir das aus der Welt schaffen könnten mit nem Gutschein oder so ".
MIT tut beim einschlafen, je nach LAge, immer noch der Po (und wahrscheinlich auch das Steißbein) weh.

WIEVIEL Steht mir als geschädigter Zu?

MfG



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Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dir steht gar nichts zu.

Du hättest dich vergewissern sollen, ob dort auch eine Scheibe ist, an die du dich lehnen kannst. Die war ja OFFENSICHTLICH nicht vorhanden.

Netterweise hast du dies in deiner Sachverhaltsschilderung auch angegeben.

Das Verhalten im Kundencenter ist vielleicht nicht das netteste, aber auch hier steht dir nichts zu.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von hiphappy am 21.11.2012 22:43

Dir steht gar nichts zu.

Diese Ansicht teile ich.

quote:
von hiphappy am 21.11.2012 22:43

Du hättest dich vergewissern sollen, ob dort auch eine Scheibe ist, an die du dich lehnen kannst.

Ich hätte auch so argumentiert

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ich wollte mich (aufgrund der fehlenden Sitzmöglichkeiten) an die Scheibe lehnen. An eine Scheibe welche zu dem Zeitpunkt nicht vorhanden war.


Da schon kein Rechtsanspruch darauf besteht, daß dort eine Scheibe sein muß, fehlt es schon mal an der grundsätzlichen Anspruchsgrundlage.

Und sich gegen etwas zu stützen, was nicht da ist, kann logischerweise keinen Anspruch begründen.

Was machst du als nächstes, springst du vom Kirchturm und verklagst den Papst, weil kein Auffangnetz gespannt war?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

LOL

Ich hatte die Story für ne Trollität gehalten...

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1x Hilfreiche Antwort

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