Handy beschädigt

1. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
SportAss
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Handy beschädigt

Hallo allerseits,

ich brauche mal wieder ein klein wenig Entscheidungshilfe, wie ich weiter vorgehen soll (ob ich wirklich Anspruch habe oder aus Wut zu viel will).

Folgende Situation:

Mittwoch war bei uns in der WG eine Party. Mein Zimmer befindet sich direkt neben dem Innenhof und der Küche, die beiden letztgenannten Areale waren Hauptaufenthaltsräume an jenem Abend.

Ich bin relativ früh ins Bett gegangen, weil ich am nächsten Tag wieder lernen musste. Um zwei Uhr nachts wurde ich dann plötzlich geweckt, weil das grelle Deckenlicht in meinem Zimmer an war. Noch im Halbschlaf sehe ich, wie sich jemand rücklings auf mein Bett wirft, nach vorne beugt und sich schön auf meinem Boden übergibt. Beim Holen für Sachen zum Saubermachen sehe ich, dass derjenige beim Weg durch mein Zimmer den Schreibtisch gestumpt hat, wo der halbvolle Kaffeebecher vom Vortag noch drauf stand. Dieser hatte sich über meinem Handy entleert, was inzwischen wieder halbwegs funktioniert, aber seitdem zahlreiche Macken hat (geht ständig ohne Fremdeinwirken an und aus, schaltet zwischen stumm und hörbar hin und her etc.).
Klar, dass ich dann erstmal weitergeschlafen habe, nachdem ich die Sauerei aus meinem Zimmer entfernt habe (also die Flüssigkeit UND die Person ;D).

Tags darauf traf ich die Person zufällig in der Stadt und klärte sie ob der Situation auf, worauf sie nur entgegnete, dass ich ihr mal das Handy geben solle, ob es wirklich kaputt ist und warum eigentlich nen halbvoller Kaffeebecher auf meinem Schreibtisch steht. (Eine Entschuldigung kam nicht mal ansatzweise, groteskerweise beschuldigt die Person mich, den Kaffeebecher fahrlässig auf dem Schreibtisch stehen gelassen zu haben, aber ist es nicht immer noch MEIN Zimmer?)

Die beschuldigte Person lässt nicht mit sich reden, ich hätte aber gerne zumindest Ersatz für mein kaputtes Handy, wenn ich noch nicht mal die wohl mindestens zu erwartende Entschuldigung bekomme.
Eigentlich müsste so ein Schadensfall doch über die Haftplicht der Person laufen oder war ich tatsächlich zu fahrlässig, dass ich in meinem Zimmer einen halbvollen Kaffeebecher in der Nähe von elektronischen Geräten stehen hatte, den die Person - ohne Befugnis, mein Zimmer betreten zu dürfen - umgekippt hat? Oder ist er wegen Trunkenheit sogar schuldlos?

Danke schonmal für eure Antworten!

Gruß SportAss

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Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

der muss blechen und kann sich an die Haftpflicht wenden, sofern vorhanden!

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" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Also dieser "Mitverschuldenseinwand" dürfte hier wohl eher nicht greifen, weil man m. E. durchaus einen halbvolle Kaffeetassen auf seinem Schreibtisch stehen lassen darf und nicht unbedint damit rechnen muss, dass mitten in der Nacht ein Besoffener ins Zimmer stolpert und alles niederreißt. Ok, Sie wohnen in einer WG, vielleicht muss man doch mit sowas rechnen :)

Der "Täter" schuldet Ihnen daher wohl Ersatz des entständenen Schaden, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass Sie von ihm ein neues Handy beanspruchen können. Sie dürften einen Anspruch auf den gegenwärtigen Zeitwert des Handys haben (also was es gebraucht auf ebay kostet), abzüglich dessen Restwert (wohl ziemlich gering, da defekt).

Hinzu käme noch eine allgemeine Aufwandspauschale von um die 25 € und Ersatz Ihrer Rechtsverfolgungskosten, und da sind wir beim Thema:

Sie sollten hier gar nicht lange herummachen und sich mit dem "Täter" und ggf. seiner Haftpflichtversicherung herumärgern, sondern gleich einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihres Schadens beauftragen. Dann läuft das Vefahren, Sie bekommen irgendwann Geld und schonen Ihre Nerven. Die RA-Kosten muss Ihnen der Schädiger erstatten. Wenn er eine Haftpflichtversichererung hat - gut für ihn. Ansonsten zahlt er aus eigener Tasche.


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