Guten Abend,
die Klasse, in die meine Tochter geht, sollte im Musikunterricht eine Choreographie erarbeiten und zum abspielen von Musik ein Handy nutzen. Dieses Handy gehört Schülerin A. Sie gab ihr Smartphone an Schülerin B, damit diese es halte. Während des Tanzes ist nun meine Tochter bei der Tanzbewegungen mit Schülerin B zusammengestoßen. Hierbei fiel das Smartphone auf den Boden und ging kaputt. Zunächst war nur von einem Displayschaden auszugehen. Leider ist das Handy aber komplett defekt.
1. Frage: Ist die Schule in der Verantwortung? Diese hat unsere Anfrage bereits abgelehnt.
2. Frage: Ließe sich das über die Haftpflichtversicherungen von Schülerin B und meiner Tochter abwickeln oder sind beide (11 und 12 Jahre) hierfür nicht haftbar und wir müssten dies aus eigener Tasche zahlen.
Ganz herzlichen Dank und viele Grüße!
Handynutzung im Unterricht
31. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 31. Mai 2017 | 21:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handynutzung im Unterricht
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Mai 2017 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119340 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatLieße sich das über die Haftpflichtversicherungen von Schülerin B und meiner Tochter abwickeln :
Wenn es denn Haftpflichtversicherungen von Schülerin B und Deiner Tochter gibt und diese das dann auch so laut vertraglicher Vereinbarung vorsehen, ja dann könnte man das.
Zitatwir müssten dies aus eigener Tasche zahlen. :
Nein, das müsste wenn dann nur die Tocher aus eigener Tasche zahlen. Die Eltern haben damit nichts zu tun.
Wobei es den Eltern natürlich freisteht der Tochter das Geld zur Verfügungzu stellen.
Anspruch bestünde - wenn überhaupt - auch nur auf den Zeitwert.
Zitatdie Klasse, in die meine Tochter geht, sollte im Musikunterricht eine Choreographie erarbeiten und zum abspielen von Musik ein Handy nutzen. Dieses Handy gehört Schülerin A. :
Wie kam es denn dazu? Anweisung der Schule oder wie genau?
#2
Antwort vom 1. Juni 2017 | 08:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Herzlichen Dank!
Wäre hier nicht evtl. die Schule in der Pflicht, da die Schüler ihre Handys ausdrücklich nutzen sollten?
Herzliche Grüße!
Und jetzt?
Schon
266.484
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
37 Antworten
-
5 Antworten