Haus in Spanien

29. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
shanaxs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus in Spanien

Hallo erstmal,

ich habe ein Frage... meine Oma hat ein Haus in Spanien, dieses Haus ist vor ca. 15 Jahre meiner Mutter überschrieben worden. Meine Oma u. ihrer damaliger Lebensgefährte - nicht Ehemann!!! - haben beide in diesem Haus ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommen. Meine Oma ist seit ca. 13 Jahre mit diesem Mann nicht mehr zusammen. Meine Oma hat bis vor ca. 2 Jahren in diesem Haus ihren dauerhaften Wohnsitz gehabt, jetzt ist meine Oma in Deutschland u. lebt auch hier. Der - Lebensgeführte - von meiner Oma klagt jetzt sein Wohnrecht ein. Im Moment haben wir das Haus vermietet u. kassieren auch eine monatl. Miete. Der Lebensgefährte von meiner Oma klagt jetzt u. verlangt Schadensersatz von den ganzen 13 Jahren, in denen er nicht in dem Haus in Spanien gewohnt hat. Was aber, wo meine Oma noch in spanien gelebt hat, wg. unzumutbarer Härte sicherl. nicht gegangen wäre?

Gibt es eine Möglichkeit:

a) den Lebensgefährten nicht auszubezahlen

b) ihn aus dem Grundbuch rauszuklagen

c) die Sache auszusitzen? ggf. das meine Oma, die mittlerweile 73 Jahre ist, wieder nach Spanien geht.

Eigentümerin aber nur das nakte EIgentum hat meine Mutter an diesem Haus. Der Notarvertrag ist damals meiner Oma durch ihren damaligen Lebensgefährten entwendet worden u. der Notar in Spanien nicht mehr auffindbar, so dass wir noch nicht mal genau wissen, was im Grundbuch verzeichnet ist.

Da es sich um ein Haus in Spanien handlet, kommt das spanische Recht zum Einsatz.


Ich hoffe das mir jemand helfen kann und bedanke mich schon jetzt für eine fachliche Antwort!!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
u. verlangt Schadensersatz von den ganzen 13 Jahren, in denen er nicht in dem Haus in Spanien gewohnt hat.


Davon dürfte auch nach spanischem Recht einiges verjährt sein.

quote:
Der Lebensgefährte von meiner Oma klagt jetzt


Dann geht es doch sicher um viel Geld, sodaß die Einschaltung eines Anwalts sicherlich zwingend sein dürfte.

quote:
wg. unzumutbarer Härte sicherl. nicht gegangen wäre


Sie haben sich doch nur getrennt, oder hat er auch ihre Katzen ertränkt und ihre Kinder verprügelt?

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