Hausbrand durch unversicherte Nachbarn

11. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Salomemk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausbrand durch unversicherte Nachbarn

Hallo ihr Lieben!

Ich habe ein unpraktisches Problemchen und da ich bei Jura erst im 1. Semester bin, hilft mir mein BGB AT Wissen da auch nicht weiter...

Bei uns im Haus gab es letzten Samstag einen Großbrand, alle mussten raus, die komplette Straße wurde gesperrt und 4 Stunden mit 3 Löschschläuchen der ein oder andere Tropfen verschüttet. Das Haus ist immer noch gesperrt und niemand darf es betreten, auch nicht um wichtige Sachen rauszuholen. Der Brand war im 4., unsere WG im 1. OG, daher wird unsere Wohnung nicht durch den Brand an sich, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jedoch durch das ganze Löschwasser beschädigt sein.

Die Brandursache ist noch ungeklärt, der Vermieter hat mir jedoch gesagt, dass er wahrscheinlich durch den Ofen (alle Wohnungen werden durch Öfen beheizt) entstanden ist. Da das nahe liegt, gehen wir einmal davon aus. Nach meiner Kenntnis, würde das bedeuten:

1. Die Versicherung der Familie, durch die der Brand verursacht wurde, kommt für den Schaden, den ich durch das ganze Tohuwabohu erlitten hab auf, im Bezug auf meinen ganzen Krams.

2. Die Versicherung des Vermieters für das Gebäude kommt für den Schaden auf, der dadurch entstanden ist, dass ich jetzt erstmal nicht in die Wohnung kann, d.h. für die Miete für die Wohnung, die ich jetzt zur Überbrückung gemietet habe, sowie für die Dinge, die ich mir kaufen musste, da ich nichts aus der Wohnung holen durfte (Lebensmittel, Zahnbürste, Duschgel, Deo und dergleichen)

Bitte korrigiert mich, wenn das falsch ist, das ist nur das, was ich mir durchs schnelle googeln übers Handy anlesen konnte.

So und jetzt kommen zu der sowieso schon suboptimalen Situation noch 2 Problemchen und damit auch meine Fragen:

1. Die Familie, durch die den Brand entstanden ist, ist nicht versichert und schon über alle Berge. Das würde ich mir so erklären, dass sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben.

Wenn der Vermieter einen Mietvertrag mit jemandem schließt, der keine Aufenthaltsgenehmigung hat, haftet dann in solchen Fällen dann er selbst?
Denn sonst sieht es so aus, als hätte ich einfach richtig großes Pech gehabt :( und das hat auch der Vermieter angedeutet. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dann niemand haftet.

2. Ich habe mit dem Vermieter abgesprochen, dass ich mir zur Überbrückung etwas miete und die Rechnung dann bei seiner Versicherung einreiche. Dafür hat er mir auch per SMS uneingeschränkt grünes Licht gegeben. Da niemand wusste, wie lang sich die ganze Geschichte hinzieht, habe ich mich nicht für ein Hostel entschieden, sondern für eine 2 wöchige Zwischenmiete für insgesamt 200€. Dadurch, dass ich auch sehr schnell agieren musste und ich die Kosten für ein Hostel gerade zur Zeit der Ferien nicht geringer einschätzen würde (das liegt halt alles am Zeitraum, der komplett unbestimmt war), erschien mir das für die günstigste Lösung.
Heute Morgen hat mich der Vermieter angerufen und mir einerseits gesagt, dass wir im Laufe der Woche wieder in die Wohnung können und andererseits, dass ihm seine Versicherung mitgeteilt habe, sie würde nicht für Hotelkosten aufkommen. Hotelkosten sind dies ja nun nicht, aber trotzdem bin ich nun etwas verunsichert.
Ich bin 20 Jahre alt und studiere, ich habe die Miete jetzt ausgelegt, weil ich mich auf das Wort des Vermieters verlassen habe und weil mir auch nichts anderes übrig bleibt. Es ist ziemlich schwer, wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn man unter Zeitdruck steht und überhaupt keine Informationen über die Situation bekommt.

Eine 3. Sache noch:
Auch durch das Verhalten des Vermieters und natürlich durch den Zustand des Hauses, möchte ich den Mietvertrag gerne kündigen. Das Haus ist echt nicht frisch saniert und mir ist das Risiko einfach zu hoch, dass so etwas wieder passiert. Außerdem wird das Haus jetzt auch schon allein durch den Brand nicht den tollsten Zustand haben.
Daher:
Erkennt jemand einen Grund zur fristlosen Kündigung?
Im Mietvertrag steht eine Klausel, die besagt: „Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen".
Das wäre aber doch im Regelfall.

Außerdem:
Wer kommt für diesen Schaden auf:
Da meine Klausuren am Dienstag anfangen, wurde mir vom Prüfungsbüro dringend geraten, mir eine Krankschreibung wegen psychischer Belastung ausstellen zu lassen. Das macht auch Sinn, ich komme nicht an meine Lernsachen und muss außerdem ziemlich viel dadurch regeln. Das heißt aber wohl, dass ich wahrscheinlich 1 Semester länger studieren muss (Ich kann die anstehenden Klausuren um 1 Semester verschieben, müsste die dann anfallenden dann auch um eins verschieben etc), d.h. ich beanspruche länger Bafög und das ganze ist mit einem großen Aufwand verbunden.

Es scheint wohl sinnvoll mir einen Anwalt zu nehmen, vorher möchte ich die Situation allerdings besser einschätzen können, da durch den Anwalt auch nochmal Kosten auf mich zu kommen werden, die ich als bafögberechtigte Studentin nicht einfach so wegstecken kann.
Da die ganze Sache ziemlich drängt, fallen viele kostenlose Beratungsstellen leider weg :(

-- Editiert Salomemk am 11.02.2015 17:12

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Vermieter einen Mietvertrag mit jemandem schließt, der keine Aufenthaltsgenehmigung hat, haftet dann in solchen Fällen dann er selbst? <hr size=1 noshade>

Nein, denn der Vermieter muss sich nicht um den Aufenthaltsstatus seiner Mieter kümmern.



quote:<hr size=1 noshade>Denn sonst sieht es so aus, als hätte ich einfach richtig großes Pech gehabt
und das hat auch der Vermieter angedeutet. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dann niemand haftet. <hr size=1 noshade>

Wenn niemand haftet, dann bleibst Du auf dem Schaden sitzen.
Denn so wie ich das lese, hast Du keine Versicherungen (z.B. Hausrat) abgeschlossen die das dann auffangen würde.



quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mit dem Vermieter abgesprochen, dass ich mir zur Überbrückung etwas miete und die Rechnung dann bei seiner Versicherung einreiche. Dafür hat er mir auch per SMS uneingeschränkt grünes Licht gegeben. <hr size=1 noshade>

Da wäre der Wortlaut zu prüfen.
Denn nur das beantragen des Ersatzes löst ja noch keine Ersatzpflicht aus.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38462 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das packst Du nicht alleine. Bitte suche sofort einen Anwalt auf. Du bekommst einen Beratungsschein beim Amtsgericht, dann kostet Dich das 15 €.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salomemk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es kann doch nicht sein, dass in unserem System anscheinend alles noch so kleinkariert ist und es trotzdem so leicht passieren kann, dass man mit einem Schnips völlig unverschuldet alles was man hat verliert?!
Das widerspricht doch der kompletten Teleologie, wozu haben wir denn das Gesetz?
Von brandverursachendem Mieter, Vermieter und Mir als Mieter/Nachbar bin ich doch am schutzwürdigsten. Der Vermieter hat doch Verantwortung gegen über all seinen Mietern, er entscheidet schließlich, mit wem er einen Vertrag schließt.

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Zur Besntragung war ich auch schon beim Amtsgericht, dafür muss ich allerdings erst noch ein paar Sachen ausdrucken, um den zu bekommen, was ich auch morgen mache in der Uni, einen Anwalt hab ich mir auch schon rausgesucht und mich mit ihm in Verbindung gesetzt.
Aber ich sitze hier und kann nicht fassen, was wohl wirklich da passiert ist und fühle mich wie auf heißen Kohlen :(

-- Editiert Salomemk am 11.02.2015 19:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Mit etwas Glück liegt die Brandursache ja in einem Bereich für den der Vermieter verantwortlich wäre.

Wenn die Nachbarn verantwortlich sind und nicht mehr auffindbar sind, dann wäre das Pech.

Genau wie wenn keine Ursache bzw. kein Schuldiger gefunden wurde, dann gibt es ohne Versicherung auch nichts.



quote:<hr size=1 noshade>Aber es kann doch nicht sein, dass in unserem System anscheinend alles noch so kleinkariert ist und es trotzdem so leicht passieren kann, dass man mit einem Schnips völlig unverschuldet alles was man hat verliert?! <hr size=1 noshade>

Doch, das kann passieren.
Das System hat ja die Lösung/den Schutz auch dagegen angeboten, das DU den nicht genutzt hast, ist dann die Schuld von keinem anderen als von Dir.



quote:<hr size=1 noshade>Der Vermieter hat doch Verantwortung gegen über all seinen Mietern <hr size=1 noshade>

Wo hast Du gemietet? Im "Hotel MAMA"??

Ansonsten gibt es keine Fürsorgepflicht des Vermieters seine Mieter vor allen möglichen Gefahren des alltäglichen Lebens zu schützen.
Erstmal bist Du als erwachsener, mündiger Bürger für Dich verantwortlich und kein anderer.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber es kann doch nicht sein, dass in unserem System anscheinend alles noch so kleinkariert ist und es trotzdem so leicht passieren kann, dass man mit einem Schnips völlig unverschuldet alles was man hat verliert?! <hr size=1 noshade>

Dafür sollte man ja auch eine Hausratversicherung haben.
Die würde hier nämlich einspringen.
Wenn man keine hat, kann man dafür aber weder den Vermieter, den Gesetzgeber oder "unser System" verantwortlich machen.

quote:<hr size=1 noshade>Der Vermieter hat doch Verantwortung gegen über all seinen Mietern, er entscheidet schließlich, mit wem er einen Vertrag schließt.
<hr size=1 noshade>

Die Verantwortung des Vermieters umfasst aber nur das, wozu er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist: Nämlich das Bereitstellen eine Wohnung. Nicht mehr und nicht weniger.
Solange deine Wohnung nicht nutzbar war (egal warum), konnte der Vermieter seiner Pflicht nachkommen. Deshalb muss er die Ersatzunterkunft erstatten.
Wenn der Vermieter dafür keine Versicherung hat, muss er die Ersatzunterkunft seiner Mieter aus eigener Tasche bezahlen.

Genauso wie sich für dich eine Hausratversicherung gelohnt hätte, hätte sich hier für den Vermieter eine ordentliche Gebäudeversicherung gelohnt, die auch Mietausfall abdeckt.

Ein Anwalt ist sicher hilfreich - aber Geld herbeizaubern kann der auch nicht.
Wie gesagt: Für die Wohnung an sich haftet der Vermieter wegen des Mietvertrags. Für das Inventar und alle sonstigen Folgeschäden haftet der Verursacher. Dafür muss man erstmal feststellen wer der Verursacher ist (gar nicht so einfach**), dann muss man den Verursacher auffinden (schwierig wenn untergetaucht) und dann muss der Verursacher auch noch Geld haben.

** Bei einem Ofen kommen ja Fehlbedienung, mangelnde Wartung und fehlerhafte Installation in Betracht. Dann kommen Fragen wie: Wer war für die Wartung zuständig? Hätte man erkennen können, dass es früher oder später zu einem Brand kommen würde? Wenn ja: Warum wurde nichts gemacht? Wer wäre überhaupt zuständig gewesen, etwas gegen die Brandgefahr zu machen? usw.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Das heißt aber wohl, dass ich wahrscheinlich 1 Semester länger studieren muss (Ich kann die anstehenden Klausuren um 1 Semester verschieben, müsste die dann anfallenden dann auch um eins verschieben etc), d.h. ich beanspruche länger Bafög und das ganze ist mit einem großen Aufwand verbunden.

Diese Argumentation mag bei einem gewöhnlichen Bachelor-Studium wirklich Sinn ergeben. Meines Wissens ist es auch so, dass notwendige Verlängerungen der Studienzeit dann als Schaden anerkannt werden, jedenfalls gegenüber staatlichen Einrichtungen. Hier prügeln die Studenten sich für ein Semester den ganzen Stoff in de Kopf, bestehen damit die Abschlussprüfung, können dann alles wieder vergessen und beginnen dann im nächsten Semester erneut.
Sie allerdings studieren Jura, ein Studiengang, der einem bis zum Staatsexamen so gut wie keine Verplfichtungen vorsieht und mehr oder weniger nur verlangt, dass Sie irgendwann in 4 Jahren den ganzen Stoff auf einmal abliefern können. Das bedeutet, dass Sie den ganzen Stoff von diesem Semester zumindest in Grundzügen sowieso noch nächstes Semester und auch die ganzen darauffolgenden hätten abliefern können müssen. Zumindest theoretisch. Deswegen sehe ich da erstmal keine notwendige Verlängerung der Studienzeit.
Anders könnte es mit dem Bafög aussehen, weil dann ja erstmal ganz einfach die Kreditpunkte fehlen und es nicht unbedingt zumutbar ist, im nächsten Semester den doppelten Schreibaufwand zu haben. Aber hier kommt es eigentlich nur darauf an, dass die Uni Ihnen nach 2 Jahren diese Studiumerfolgsbescheinigung ausstellt. Diese muss aber nicht unbedingt starr an CP gebunden sein. Genauer kann Ihnen das die Fakultät erklären.

Ich halte auch nicht sämtliche jetzt anfallenden Kosten wie Lebensmittel, Duschgel und so weiter für schadenersatzfähig. Das sind zwar Kosten, aber keine Mehrkosten. Der Schaden entsteht nu durch die vernichteten Produkte in der Wohnung und eventuell durch jetzt notwendige höhere Preise. Übr so einen Kleinkram würde ich mir aber erstaml weniger Gedanken machen. Wichtiger ist wohl, eine neue Bleibe zu finden. Hierfür sollten Sie sich an das Studentenwerk wenden. Die haben in der Regel Wohnheimzimmer für solche Notfälle in der Reserve, die womöglich noch weniger als Ihre bisherige Miete kosten.

Für alle übrigen Fragen holen Sie sich direkt morgen den Beratungshilfeschein und organisieren sich am besten noch heute einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht. Der Anwalt kann zumindest sicher stellen, dass alle in Frage kommenden Ansprüche angemeldet werden und die Situation rechtlich korrekt eingeschätzt wird.

quote:
Aber es kann doch nicht sein, dass in unserem System anscheinend alles noch so kleinkariert ist und es trotzdem so leicht passieren kann, dass man mit einem Schnips völlig unverschuldet alles was man hat verliert?!
Das widerspricht doch der kompletten Teleologie, wozu haben wir denn das Gesetz?

Na, da wünsche ich aber noch viel Spaß im Studium. Da haben Sie sich anscheinend genau das falsche rausgepickt. Das wird noch Frust bereiten.

Im Übrigen hat ja gar keiner gesagt, dass SIe keine Ansprüche haben. Die Frage ist nur, gegen wen die Ansprüche bestehen, ob derjenige diese auch bezahlen kann oder ob gegebenenfalls eine Versicherung einspringt. Dazu sollte man aber erstmal die genaue Brandursache kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
Die Brandursache ist noch ungeklärt, der Vermieter hat mir jedoch gesagt, dass er wahrscheinlich durch den Ofen (alle Wohnungen werden durch Öfen beheizt) entstanden ist. Da das nahe liegt, gehen wir einmal davon aus. Nach meiner Kenntnis, würde das bedeuten:

Erst mal abwarten was die Ermittler als Brandursache feststellen.
Es könnte leicht ein technischer Defekt als Ursache benannt werden, dann wird der Nachbarmieter entlastet sein, sprich es wird keinen Schuldigen geben.

Für den Eigentümer zahlt die Brandversicherung fürs Gebäude, um den Schaden zu ersetzen.
Der Wohnungsinhaber hat in der Regel dafür eine Hausratversicherung, gibt es an jeder Ecke für ein paar Euronen um solche Fälle abzusichern.

quote:
Im Übrigen hat ja gar keiner gesagt, dass SIe keine Ansprüche haben.

Klar die Hausratversicherung ist ja genau für den Fall da.
Sollte der Nachbar grob Fahlässig gehandelt haben, so wird sich auch erst mal die Gebäudeversicherung an den ihre Forderungen stellen.

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