Hallo,
Nach einem Verkehrsunfall vor ca. 15 Monaten (Fußgänger wurde von Auto angefahren), wurde gegenüber der gegnerischen Versicherung neben Schmerzensgeld, etc. versäumt, einen fiktiven Haushaltsführungsschaden anzugeben.
Die geschädigte, 87 jährige Person wurde (und wird) im Haushalt mehrere Stunden die Woche durch einen nahen Angehörigen unterstützt, da die Unfallfolgen noch immer nicht auskuriert sind.
Wie lange kann man die entstandenen Kosten gegenüber der Versicherung geltend machen und kann es zum Nachteil des Geschädigten sein, dass diese bislang nicht geltend gemacht wurden?
Vielen Dank und Gruss
Haushaltsführungsschaden - wie lange kann man diesen geltend machen?
28. Januar 2026
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Frage vom 28. Januar 2026 | 08:30
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Haushaltsführungsschaden - wie lange kann man diesen geltend machen?
#1
Antwort vom 28. Januar 2026 | 09:08
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat :Wie lange kann man die entstandenen Kosten gegenüber der Versicherung geltend machen und kann es zum Nachteil des Geschädigten sein, dass diese bislang nicht geltend gemacht wurden?
Man sollte jetzt so schnell wie möglich handeln
#2
Antwort vom 28. Januar 2026 | 10:10
Von
Status: Bachelor (3529 Beiträge, 1360x hilfreich)
Zitat :Man sollte jetzt so schnell wie möglich handeln
!!!!!
Hat man bereits einen Anwalt? Wenn nein, dann umgehend nachholen! Den zahlt die gegnerische Versicherung!
Ich setze mal voraus, dass der Fußgänger sich nicht besonders falsch verhalten hat und nicht die Schuld für den Unfall trägt...
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#3
Antwort vom 28. Januar 2026 | 18:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten.
Die betreffende Person hat seit dem Unfall PG 2 (vorher 1) und somit ein Budget von knapp 800 Euro monatlich, welches Körperpflege und Raumreinigung umfasst (gesamt etwa 2 h die Woche).
Da kann trotzdem ein Anspruch ein Anspruch auf Haushaltsführungsschaden bestehen, weil ein nahestehender Angehöriger die restlichen Arbeiten erledigt?
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