Hauskauf, jetzt feuchter Keller - wie "arglistigen verschwiegenen Mangel" nachweisen?

26. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
GuybrushThreepwood
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf, jetzt feuchter Keller - wie "arglistigen verschwiegenen Mangel" nachweisen?

Hallo zusammen,

wir haben kürzlich ein kleines Ferienhaus gekauft und mussten nun feststellen, dass es im (zum Wohnraum ausgebauten) Keller einige feuchte Stellen gibt. Bei der Besichtigung mit dem Makler, hat dieser auf unsere Nachfrage hin behauptet, es gäbe keine Feuchtigkeitsschäden. Die aufgestellten Raumentfeuchter wären wohl da, da das Haus seit einem Jahr leer steht und man so im Winter Kondenswasserschäden vermeiden wollte. Klingt plausibel. Wir sind jung und naiv.

Mit den Verkäufern haben wir erst bei der Übergabe Kontakt, da wurde uns dann erzählt, dass es "da schon mal Probleme mit Feuchtigkeit gab", generell wurde das aber heruntergespielt ("ist halt ein Keller"). Es wurde aber auch erklärt, dass es da schonmal "von der Decke getropft" hat, weil man aus Versehen die Belüftungsanlage falschherum hat laufen lassen. Und die feuchte Ecke kommt daher, dass man bei der Verkleidung der Kellerwand anfangs die Belüftungslöcher vergessen hatte.

Wir lassen den Schaden nun zunächst begutachten. Wir haben zwar die Schlüssel erhalten, es gab jedoch kein Übergabeprotokoll, in dem der Schaden aufgenommen wurde - was ich erstmal zu unserem Vorteil sehe, da der Umfang ja noch nicht klar ist.

Natürlich ist im Kaufvertrag die Haftung durch die Verkäufer für versteckte Mängel ausgeschlossen, wir müssten also im Ernstfall nachweisen, dass es ein "arglistitig verschwiegener Mangel" ist (gilt Arglist eigentlich auch, wenn der Verkäufer den Schaden selbst einfach unterschätzt hat!?). Im Wortlaut heißt es:

Zitat:
Der Verkäufer erklärt, er habe keine ihm bekannten Mängel, schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten arglistig verschwiegen, auf die der Käufer angesichts ihrer Bedeutung und des sonstigen Zustandes des Objekts einen Hinweis erwarten durfte.


Wie stehen hier unsere Chancen? Hätten uns die Verkäufer aktiv auf den Mangel hinweisen müssen? Inwiefern zählt hier die Aussage des Maklers (der evtl. selbst nichts vom Mangel wusste), der ja bei der Besichtigung die Verkäufer vertreten hat und wie ist das nachzuweisen (Stichwort "Aussage gegen Aussage"?).

Uns ist natürlich auch klar, dass wir zu Besichtigung oder zu einem Folgetermin einen Baugutachter hätten mitnehmen sollen, hinterher ist man natürlich immer schlauer. Wie gesagt: Jung und naiv. Also vor allem naiv.

Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von GuybrushThreepwood):
dass es im (zum Wohnraum ausgebauten) Keller einige feuchte Stellen gibt.
Das dürften Baugutachter relativ schnell erklären und die Ursache erkennen können.
Zitat (von GuybrushThreepwood):
("ist halt ein Keller").
Der Verkäufer hat nichts verschwiegen, mE auch nicht arglistig. Er hält eben einen Kellerraum auch für manchmal feucht...
Zitat (von GuybrushThreepwood):
Hätten uns die Verkäufer aktiv auf den Mangel hinweisen müssen?
Die haben ja keinen erkannt. Ob sie das (wie du meinst) heruntergespielt haben---und ihnen bewusst und bekannt sein musste, das wegen X nun auch Probleme auftreten könnten?
Ich denke nicht.Aber ich kenne weder das Objekt noch sonstiges.
Zitat (von GuybrushThreepwood):
da das Haus seit einem Jahr leer steht und man so im Winter Kondenswasserschäden vermeiden wollte.
Hmm.. Leerstehend und kalt/unbeheizt? im Winter--- wo soll da Kondenswasser herkommen?
Zitat (von GuybrushThreepwood):
dass man bei der Verkleidung der Kellerwand anfangs die Belüftungslöcher vergessen hatte.
Könnte sein. Vielleicht hat man den Kellerraum später erst zum zusätzlichen Wohnraum ausgebaut/umfunktioniert?
Zitat (von GuybrushThreepwood):
Wir lassen den Schaden nun zunächst begutachten. Wir haben zwar die Schlüssel erhalten, es gab jedoch kein Übergabeprotokoll, in dem der Schaden aufgenommen wurde - was ich erstmal zu unserem Vorteil sehe, da der Umfang ja noch nicht klar ist.
Wenn ihr den Umfang, die Ursache usw. kennt--- was wollt ihr dann tun?
Zitat (von GuybrushThreepwood):
Wie stehen hier unsere Chancen?
Wofür ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von GuybrushThreepwood):
gilt Arglist eigentlich auch, wenn der Verkäufer den Schaden selbst einfach unterschätzt hat!?

Nö. Arglist setzt eine bewusste Täuschung vorraus. Ein "Hat sich geirrt weil er keine Ahnung hat" ist keine Arglist.



Zitat (von GuybrushThreepwood):
Inwiefern zählt hier die Aussage des Maklers

Ist diese denn irgendwie Bestandteil des Kaufvertrages geworden?



Zitat (von GuybrushThreepwood):
dass es im (zum Wohnraum ausgebauten) Keller einige feuchte Stellen gibt.

Und die waren nicht zu sehen bei der Besichtigung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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