Hilfe, Garderobe bezahlt, Jacke weg.

14. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
hansibal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, Garderobe bezahlt, Jacke weg.

Hallo,

ich war am Feitag in einem Club unterwegs und habe an der Garderobe mein Jacket gegen 1 Euro Gebühr abgegeben. Es hing ein Zettel an der Wand: Keine Haftung für Inhalte und Wertsachen von Jacken und Rucksäcken an der Garderobe.

Als ich mit meiner Freundin dann nach Hause ging ist mir eingefallen, dass ich mein Jacket (welches wirklich teuer war) dort vergessen hatte. Also bin ich dann gleich am Samstag mit meiner Marke dorthin um es wieder zu holen. Jetzt sagte mir der dort Verantwortliche, dass hier eigentlich keine Jacken mehr zurückgeblieben sind, und dass am Schluss alle übrig gebliebenen Jacken an die Bar gebracht werden, wo man sie sich dann abholen kann, wenn die Garderobe geschlossen wird. Genau wusste er es auch nicht, da keiner der anwesenden Angestellten am Vorabend Dienst hatte. Er meinte, dass ich wohl einfach Pech gehabt hätte.

Nun steht aber auf der Marke: Ausgabe nur gegen Schein.
Also müsste der Veranstalter doch für meinen Schaden haften, da ich ja für eine Leistung bezahlt habe, welche nicht erbracht wurde, oder?

Am Montag telefonierte ich mit einem der beiden Chefs, welcher dann meinte, dass mein Jacket bestimmt noch auftauchen würde, und er das ansonsten schon regeln würde.

Jetzt wollte ich mich aber noch absichern und bin zu diesem Club gefahren um ein Foto des oben beschiebenen Schildes zu machen. Ich stellte fest, dass neben dem alten Schild ein neues handschriftliches Plakat hing, auf dem folgendes stand:
Garderobe 1 Euro (Ohne Haftung) Nach Kassenende sind die Jacken an der 2. Garderobe (Bar - Unten - Rechts) gegen Vorlage des Zettels abzuholen.

Dieses Schild war werder am Freitag noch am Samstag dort angebracht.
Nun würde ich gerne wissen, ob der Veranstalter für meinen Schaden haftbar gemacht werden kann, und ob ich einen Anspruch auf Schadensersatz habe, falls das Jacket nicht mehr auftauchen sollte?

Vielen Dank schon mal für jeden Tipp.

Mit freundlichem Gruß,
Simon

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Derartige "AGB" an der Wand sind grundsätzlich für die Füße und somit nichtig, da sie den Kunden unangemessen benachteiligen.

Wenn die dir das Stück nicht ersetzen wollen, solltest du mal mit einem Anwalt schießen.

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"><(((º> "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

HI
da steht doch gegen vorlage des zettels
das ist doch gut für dich da du deinen zettel noch hast und beweisen kannst das deine jacke verschwunden ist.
mfg

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