Hallo zusammen,
ich bin in eine sehr missliche Lage gekommen, und zwar habe ich bei der Firma Frankonia ein Zielfernrohr für über 1000 Euro bestellt.
Ich hatte 2 Wochen Rückgabefrist, nachdem ich mich nach einer Woche aussgiebigem Testen dagegen entschieden habe, habe ich das Paket wieder verpackt und zu unserem im Dorf liegendem Hermesshop gebracht.
Um genau zu sagen hat es meine Freundin dorthin gebracht weil ich auf der Arbeit war.
Nun meldet sich Frankonia nach 4 Wochen bei mir das ich doch bitte die Ware bezahlen solle.
Daraufhin entgegnete ich ganz verdutzt, das ich das Zielfernrohr doch zurück geschickt habe.
Laut Frankonia ist dort nichts angekommen !!!
LEIDER habe ich die Sendungsquittung mit der SendungsID ca. 3 Wochen nach dem verschicken weggeschmissen !!
Ohne diese SendungsID oder Quittungsnr. kann Hermes angeblich nicht nach dem Paket suchen.
Nach mehren Telefonaten mit Hermes und Frankonia zwecks Suchauftrag, rief mich heute ein Mitarbeiter von Frankonia an und entgegnete mir das ich die Ware jetzt bezahlen müssen, den es kann nicht geklärt werden wo das Paket geblieben ist.
Leider bin ich in der Beweispflicht das ich es auch wirklich abgeschickt habe !
Beweisen kann ich das nur anhand meiner Freundin und der Dame im Paketshop !
Schriftliches habe ich leider nicht !
Wie ist da die Rechtslage ? Habe ich Chancen vor Gericht?
Laut meiner Rechtschutz(Anwaltstelefon) ja.
Hat jemand Erfahrung mit solch einer Geschichte oder ähnlichem?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruss
Christoph
Ganz sicher werde ich jetzt immer alle Sendungsquittungen aufbewahren !!!!!!!! ;-(
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Hilfe !!! Paket verloren gegangen, keine Quittung
27. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 27. Oktober 2011 | 18:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 30x hilfreich)
Hilfe !!! Paket verloren gegangen, keine Quittung
#1
Antwort vom 27. Oktober 2011 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (130038 Beiträge, 41470x hilfreich)
quote:
Wie ist da die Rechtslage ? Habe ich Chancen vor Gericht?
Naja, 40% Chance sind besser als gar nichts ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 28. Oktober 2011 | 09:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 30x hilfreich)
Sieht es wirklich so schlecht aus für mich ?
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Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2011 | 10:06
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2509x hilfreich)
quote:
Sieht es wirklich so schlecht aus für mich ?
Das kommt darauf an.
Im Prinzip ist es egal, wie du die Abs. nachweist, per Einlieferungsbeleg oder per Zeugen.
Der VK trägt das Transportrisiko.
Aber: Ich vermute mal, daß versichert, sendungsverfolgt als Paket zurückzuschicken war (?).
Dann hätte VK (mindestens) 500 EUR aus der Transportvesicherung zu erwarten. Wenn nun Hermes berechtigt mangels Quittung die Regulierung ablehnt, müsstest du gegenüber VK für die Versicherung einspringen.
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#4
Antwort vom 28. Oktober 2011 | 14:24
Von
Status: Schüler (432 Beiträge, 172x hilfreich)
Für die Zukunft: Bitte alle Sendungsbelege AUSNAHMSLOS 3 Jahre aufbewahren, ist zwar nervig, schützt aber vor eventuell unberechtigten Forderungen.
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-- Editiert Empathie am 28.10.2011 14:26
#5
Antwort vom 28. Oktober 2011 | 20:00
Von
Status: Unbeschreiblich (130038 Beiträge, 41470x hilfreich)
quote:
Bitte alle Sendungsbelege AUSNAHMSLOS 3 Jahre aufbewahren, ist zwar nervig, schützt aber vor eventuell unberechtigten Forderungen.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung sollte amn alle Belege 4 Jahre aufbewahren um sicher zu sein.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#6
Antwort vom 28. Oktober 2011 | 20:33
Von
Status: Schüler (432 Beiträge, 172x hilfreich)
quote:
Aufgrund der gesetzlichen Regelung sollte amn alle Belege 4 Jahre aufbewahren um sicher zu sein.
Ich leg mir schonmal nen dicken Ordner zu. ;-)
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#7
Antwort vom 28. Oktober 2011 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (130038 Beiträge, 41470x hilfreich)
Kleiner Tipp: ich nehme die leeren Kartons vom Kopierpaier dazu ... Sehr stabil und stapelbar ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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