Hilfe ...

15. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
PSM
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe ...

Guten Tag liebe wissenden !

Ich wurde mit ca. 17-18 Jahren ( jetzt bin ich 42J.) von einem Schläger angegriffen und verletzt.
Meine Nase war mehrfach gebrochen und ich musste operiert werden.
Ich erstatte Anzeige ,es kam vor Gericht ( Amtsgericht ) , mir wurde ca. 4999 DM +Zinsen zugesprochen ( der Titel ist glaube ich 30j gültig ).
Der Täter hatte kein Geld und leistete einen Offenbahrungseid .

Vor ca. 15J versuchte ich mit einem Anwalt jetzt mal zu sehen ob etwas Geld zu holen ist , leider vergebens.

Jetzt wollte ich es noch mal probieren nachzuforschen ( habe mal gehört er arbeitet vielleicht bei Mercedes in HH ),ob er nicht vielleicht arbeitet ,oder zu Geld gekommen ist .
Doch wie mache ich das ??? ,denn meine Unterlagen sind mir abhanden gekommen !

Wie soll ich mich verhalten ?

Werden die Unterlagen irgendwo gelagert ?

Ca. 24 Jahre sind vergangen seit dem Urteil ! ?

Gibt es noch möglichkeiten etwas zu erreichen ?

Was würde es jetzt mit einem Anwalt kosten ,vorrausgesetzt die Unterlagen währen irgendwo gelagert und anforderbar , diese anzufordern + herrauszufinden wo er lebt , wo oder ob er arbeitet , eben alleswas nötig ist das Geld einzufordern ?

Und noch eine letzte Frage : kann der Anwalt die Nachforschungen so anstellen das der Täter meine pers. Daten nicht bekommt ( habe Familie und will nicht mehr bedroht o.ä. werden !!! )

Über Hilfe zur Sache würde ich mich sehr freuen .

Danke im vorraus und einen schönen Tag noch .
MfG
PSM ...möchte Anonym bleiben

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ohne Titel wird es schwierig bzw. aussichtslos, da kein GV ohne Titel aktiv wird. Für eine Zweitschrift etc. müsste man das Az. des Gerichts haben. Der Streitwert müsste ja jetzt über 5.000,-- € (inkl. Zinsen + Zinseszins) betragen, so dass auf dieser Basis die Anwaltsgebühren berechnet werden (einfach bei Google "Anwaltskostenrechner" eingeben). Man könnte natürlich auch versuchen, ein (notarielles) Schuldanerkenntnis von dem Schläger zu erhalten - dann bräuchte man den alten Titel nicht mehr.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Zinseszins


Wie meinen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Es gibt m.E. eine Rechtsverordnung der Bundesregierung über die Aufbewahrungsfristen von Schriftgut bei den Gerichten. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, daß das Urteil auf jeden Fall noch im Archiv aufzufinden ist.
Deswegen sollte ein Versuch mit allen zur Verfügung stehenden Informationen bei dem Prozeßgericht unternommen, um dieses Urteil herauszufinden.
Ist dies möglich, kann eine weitere vollstreckbare Ausfertigung vom Prozeßgericht erteilt und erneut die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden-

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Vielleicht mal eines: ein Anwalt ist kein Privatdetektiv. Falls er diese Aufgabe wirklich übernimmt, wird er sich das zusätzlich, und zwar teuer bezahlen lassen. Das würde ich mir überlegen. 1. Schritt wäre, das Urteil zu finden. Ich hoffe sehr, dass es ein zivilrechtliches Urteil ist, die Zahlung an Dich nicht nur eine Bewährungsauflage in einem Strafverfahren. Wenn es denn ein zivilrechtliches Urteil ist u n d dieses noch im Archiv des Amtsgerichts vorhanden ist, dann kann eine Zweitausfertigung beantragt werden. Es muss aber nicht mehr vorhanden sein. Die Aufbewahrungsfristen für Zivilurteile sind nicht ewig. Ewig werden Adoptionsfälle aufgehoben, auch Scheidungsurteile. Der Rest nicht, es sei denn, historisch wertvoll.

Also, finde erst einmal raus, ob Du noch eine Ausfertigung bekommst oder aber finde Deine vollstreckbare Ausfertigung.

Dann würde ich (sofern vorhanden) eine EMA-Anfrage starten. Also, beim letzten bekannten Wohnsitz oder auch beim Geburtsort anfragen, ob der aktuelle Wohnsitz bekannt ist. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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