Hallo Zusammen,
Wir brauchen unbeding Hilfe.
Erstmal zur Vorgeschichte.
Vor geraumer Zeit wurde meiner Schwester das Motorrad auf einem öffentlichen Motorradparkplatz beschädigt. Da sie schon öffter Sorge um ihr Moped hatte und außerdem ein Auto falsch auf dem Motorradparklatz stand, hat sie die Kennzeichen der umliegend parkenden Fahrzeuge notiert. Natürlich hatte sie danach Anzeige gegen Unbekannt erstattet, da der Parkzeitraum sehr groß war (ca 10 Stunden)und sie nicht sicher sagen konnte wer es war. Trotzdem hat sie die notierten Kennzeichen angegeben.
Die Polizei hat natürlich in alle Richtungen ermittelt und kam auch zur vermeindlichen Unfallgegnerin. Bei Ihr am Auto konten Spuren eines Unfalls festgestellt werden, die augenscheinlich zum Motorrad passten. Dafür wurde auch ein Gutachter bestellt, dieser meinte jedoch, dass sich der Unfall aufgrund des Winkels nicht ereignet haben kann.
Alles in allem konnte der Unfallgegnerin wegen der schlechten Beweislage nichts nachgewiesen werden und die Polizei hat die Ermittlung in diesem Fall eingestellt.
Danach wurde gegen die Dame noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt, da sie falsch auf dem Motorradparkplatz gestanden hat.
Soweit zu unserem Fall.
Nun haben wir von den Anwälten der Dame ein Schreiben bekommen, dass wir alle Anwaltskosten sowohl für das Strafverfahren wegen unsere Anzeige als auch die Kosten für das Ordnungswidrigkeitsverfahren (mit dem wir absolut nichts zu tun hatten) übernehmen und komplett zahlen sollen.
Hier Füge ich noch den Text des Briefes hinzu für alle die es wirklich lessen wollen. Ich füge auch noch einige Kommentare meinerseits ein, was Aussagen und Tatsachen angeht:
Sehr geehrte Frau Bachmaier,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Frau XXXXXX an.
Meiner Beauftragung leigt Ihre Zeugenaussage vom 28.07.2016 bei der Polizeiinspektion Dorfen zugrunde. Dort gaben Sie an, dass meine Mandantin Ihr Motorrad beim Ausparken beschädigt hätte.(Sie wurde nicht persönlich angezeigt) Diese Aussage ist nachweislich nicht richtig. Wie nun auch ein Gutachter im Auftrag der Staatsanwalschaft bestätigt hat, sind die Schäden am Fahrzeug meiner Mandatin und Ihrem Motorrad nicht in Einklang zu bringen. Damit hat es nachweislich keine Zusammenstoß zwischen den Fahrzeugen gegeben. Infolge dessen handelt es sich bei Ihrer Aussag um eine Falschaussage. (Nein, da sie es sehr sachlich geschildert hat und niemals Ihren Namen im direkten Verdacht erwähnt hat)
Aufgrund der Umstände des Geschehensverlaufs am xxxx muss Ihnen dies außerdem bewusst gewesen sein. Wie Sie in Ihrer Zeugenaussauge selbst angeben, parkten Sie Ihr Motorrad gegen 8.30 Uhr auf dem Parkplatz. Meine Mandantin verließ den Parkplatz ca gegen 8.40 Uhr. Die beiden Fahrzeuge standne also für ca. 10 Minuten nebeneinander (Für einen Zusammenstoß beim Ausparken reicht das volkommen)
Den angeblich von einem Auto verursachten Schaden entdeckten Sie allerdings erst gegen 18.00 Uhr, als Sie nach der Arbeit zurück zum Motorrad kamen.
Ausweislich Ihrer eigenen Aussage haben Sie selbst nicht gesehen, dass Ihr Motorrad von dem Fahrzeug meiner Mandantin angefahren wurde. Sie haben lediglich bei der Heimfahrt wahrgenommen, dass der Auspuff ein lautes Geräusch verusrsacht. (Hierzu noch: der Auspuff ist an der Verbindung zum Krümmer gebrochen und fiel wärend der fahr herunter)
Infolge dessen stand Ihr Motorrad für einen Zeiraum von ca. 10 Stunden auf einem öffentlichen, viel freqentierten Parkplatz (Wohlgemerkt Motorradparklatz, der aussreichen abstand zu den Autoparkplätzen hat) Allein die Wahrscheinlichkeit, dass der angeblich von einem Fahrzeug verursachte Schaden ausgerechnet von meiner Mandantin, die für einen Zeitraum von 10 Minuten neben dem Motorrad parkte, verusacht worden war, liegt außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit.
Hinzu kommt, dass es mehr als Unwahrscheinlich ist, dass Sie sich ausgerechnet das Kennzeichen meiner Mandantin aufgeschrieben haben, Hätten Sie tatsächlich die Berfürchtung gehabt, dass Ihr Motorrad an diesem Stellplatz von einem Auto angefahren wird, hätten Sie wohl das Kennzeichen einer Vielzahl anderer Fahrzeuge, die an diesem Tag auf diesem öffentlichen Parkplatz ihr Auto abstellten, aufschreiben müssen. Es ist davon auszugehen, dass in den ca 10 Stunden, in denen Sie Ihr Motorrad auf dem Parkplatz abstellten, eine Vielzahl anderer Fahrzeuge ebenfalls den Parkplatz nutzen.
Abgesehen davon, dass der Gutachter feststellt, dass der Schaden ohnehin kaum von einem Fahrzug verusacht werden konnte, beschuldigten Sie meine Mandantin hier willkürlich und leichtferig, eine Straftat begangen zu haben. (Es wurde Anzeige gegen Unbekannt gestellt, Ihr Name ist nich in der Aussage gefallen)
Aufgrund Ihrer Aussage bie der Polizei un der Angabe des Nummernschilds meiner Mandantin hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin eingeleitet. Infolge dessen ist meiner Mandanit ein Schaden insbesonderer durch die von ihrer zu zahlenden Rechtsanwaltskosten entstanden. (Hier frage ich mich, ob immer versucht wird den Schaden auf jemand andern abzuwelzen oder ob die Dame keine Rechtsschutzversicherung hatte)
Des wietern wurde nach der Einstellung des Ermittlungsverfahren auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen meine Mandantin geführt, welches mit dem gleichen Ergebnis eingestellt wurde. (Hierfür gab es keine Zeugen, dass Falsch auf dem Motorradparkplatz stand)
Aufgrund Ihrer nachweislich falschen Behauptung gegeüber der Polize, dass meine Mandantin Ihr Motorrad angefahren und sich damit vom Unfallort entfernt haben soll, ohne die erforderlichen Daten zu hinerlassen, ist meiner Mandantin ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Diesen Schaden haben Sie meiner Mandantin zu ersetzten. Dieser Schaden beziffer sich wie folgt:
Hier folgt nun eine Ellenlange auflistung mit dem Ergenis, dass meine Schwester doch bitte 1504.11€ erstatten soll.
Unserer Meinung ist das eine absolute Frechheit.
Besonders, da wir mit dem zweiten,also dem Ordnungswidrikeitsverfahren, nichts zu tun haben
Bitte entschuldigt die Rechtschreibfehler, es war doch ein langer Text zum abtippen.
Über Hilfe vom Forum wären wir wahnsinnig Dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sina & Melissa Bachmaier
-- Editiert von Moderator am 26.03.2017 16:01
-- Thema wurde verschoben am 26.03.2017 16:01
Hilfe bei Unrechtmäßiger Schadensersatz Forderung
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?



Was ich zurückschreiben würde:
Sehr geehrter Herr Anwalt,
offensichtlich waren sie nicht in der Lage die Akte richtig zu lesen. Jemandem der Abitur und Studium hat sollte so etwas eigentlich nicht passieren?
Zum einen wurden die Kennzeichen der umliegend parkenden Fahrzeuge notiert zum anderen Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Da bereits das Fundament ihrer Argumnentation nicht exisitert, gehe ich auf den Rest Ihrer Phantastereien nicht weiter ein.
Ich stelle Ihrer Mandantin den Rechtsweg anheim.
Weitere Bettelbriefe werden meine Meinung nicht ändern.
Zuvor sollte man aber noch mal genau in die Akte schauen ob Zum einen wurden die Kennzeichen der umliegend parkenden Fahrzeuge notiert zum anderen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. auch tatsächlich so in der Akte steht. Nicht das da was falsch vom Beamten notiert wurde.
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Wir sind schon dabei, Einblick zu bekommen aber das dauert noch bis nächste woche. Dann können wir das noch genau überprüfen.
Gruß Melissa Bachmaier
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann mal abwarten.
Gerne mal berichten was da nun im Wortlaut drin steht.
Und bis dahin den Anwalt ignorieren. Auch wenn er anruft, einfach auflegen.
Leider können wir ohne Anwalt keinen Einblick in die Akte bekommen laut Polizei.
Der Polizist meinte aber, dass wir einfach auf den Brief antworten sollen und alles abweisen sollen. Wir wissen schließlich besser was meine Schwester gesagt hat und sie hatte auch eine Zeugrn bei der Aussage dabei.
Mal sehen was dabei rauskommt
ZitatLeider können wir ohne Anwalt keinen Einblick in die Akte bekommen laut Polizei. :
Das ist zwar falsch, aber der Anwalt kommt einfacher ran.
Akteneisicht gibt es ab 60 EUR.
ZitatWir wissen schließlich besser was meine Schwester gesagt hat und sie hatte auch eine Zeugrn bei der Aussage dabei. :
Irrelevant. Denn wenns in der Akte anders steht, hat die Schwester ein Problem ...
Wobei man erstmal klären sollte, ob der abgebrochene Pott tatsächlich durch einen Unfall entstanden ist. Mir ist sowohl bei meinen Autos wie auch bei meinen Motorrädern schon der Auspuff abgefallen, das hatte aber dann nichts mit einem Unfall, sondern schlicht und ergreifend mit Korrosion zu tun....
Möglicherweise hat man hier grundsätzlich den falschen Baum angebellt(?)
Wenn einem der Auspuff abgefahren wird von einem Auto, dann hält das der Ständer auch nicht mehr. Normalerweise müsste dann auch ein Sturzschaden ersichtlich sein. Ohne den würde ich tatsächlich erst mal Richtung Korrosion ermitteln.
-- Editiert von fb367463-2 am 24.03.2017 22:30
Das Moped wurde gegen 8:30 Uhr dort geparkt und gegen 18:00 Uhr wieder abgeholt.
Das Auto der Mandantin wurde gegen 8:40 Uhr vom Parkplatz gefahren.
Wie kommt da Deine Schwester an das Kennzeichen?
Berry
ZitatWie kommt da Deine Schwester an das Kennzeichen? :
Vermutlich wie üblich: drauf schauen und ablesen.
Das Motorrad war da nicht mal ein jahr als, also wird es wohl nicht durch Korrosion abgefallen sein. Außerdem ist die verkleidung auch gebrochen und es sind Kratzer an der Stelle zu erkennen.
Das Auto wurde zuvor da unrechtmäßig auf dem Motorrad Parkplatz abgestellt. Später erst kam meine Schwester mit ihrem Motorrad da hin und parkte daneben. Dabei hat sie das kein Zeichen aufgeschrieben Wenn ein extra Parkplatz für Motorräder bereitgestellt wird soll man den ja auch benutzen und anderswo war auch kein Platz für das Motorrad
Ca zehn Minuten später ist das Auto weggefahren.
Allgemeines Lebensrisiko. Solange keine falsche Verdächtigung oder Vortäuschen einer Straftat vorliegt, muss die andere Partei damit leben, dort hineingezogen zu werden.
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