Wer weiß wieviel Schmerzengeld einen Menschen zusteht bei Fehldiagnose, Fehlbehandlung usw.. Ich habe mir das Sprunggelenk, Fersenbein u. a. am rechten Fuß 2003 gebrochen. Das wurde nicht erkannt trotz Röntgen- und späterer Ultraschalluntersuchung. Bin also fast 1 Jahr mit einem gebrochen Fuß umhergehumpelt. Jetzt bin ich behindert zu 30 Grad auf diesen Fuß und bin sehr eingeschränkt. Kann vieles nicht mehr machen wie Sport, meinen Beruf ausüben (war aber arbeitslos am Unfalltag) und auch. Dazu kommen die Schmerzen und Schwellungen, die mich bis heute begleiten bei jedem Schritt. Jetzt wird mir ein "Trinkgeld" als Schmerzensgeld geboten vom KSA und einer weiteren Versicherung, da 2 Ärzte falsch behandelten. Mein Anwalt sagt, ich soll das Trinkgeld annehmen. Ich finde es ist sehr wenig, für das Leid was ich ertragen musste und arbeiten kann ich auch nicht mehr richtig, nur sitzende Tätigkeiten ausüben. Wer weiß bescheid und kann mir helfen. Die Schlichtungsstelle konnte mir keinen brauchbaren Rat geben. Danke!
Höhe des Schmerzensgeld ?
30. Juli 2007
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Frage vom 30. Juli 2007 | 19:25
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 18x hilfreich)
Höhe des Schmerzensgeld ?
#1
Antwort vom 30. Juli 2007 | 20:14
Von
Status: Lehrling (1395 Beiträge, 261x hilfreich)
Die Inormationen sind leider etwas dünn.
Wie und wann wurde falsch behandelt? Ist ein Prozess anhängig?
Wenn das alles 2003 war, könnte Verjährung ein Problem werden.
Und jetzt?
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