Hund angefahren. Halter will nicht zahlen

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kobo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund angefahren. Halter will nicht zahlen

Guten Tag

Ich habe leider einen Kund angefahren. Der Hund rannte aus dem Haus auf die Straße wo er seitlich in den Radkasten gerannt ist. Die Halterin war einsichtig und wollte für den Schaden aufkommen. Sie hat den Schaden einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet. Diese will Ihrer Aussage nach aber den Schaden nicht übernehmen da die Verletzung im Vergleich zum Schaden nicht nachzuvollziehen sei. Jetzt wollte Sie die Rechnung so bezahlen. Erst in Raten da sie das Geld nicht auf einmal aufbringen kann. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 66o Euro. Jetzt alledings will sie garnicht mehr zahlen da sie der Meinung ist das der Schaden schon vorhanden war. Jetzt weiß ich persönlich nicht mehr was ich machen kann. Eine Rechtschutz habe ich leider nicht. Ich wäre für jeden Tipp Dankbar.

Hier der Chatverlauf per WhattsApp:

[GELÖSCHT - KEINE PERSONENBEZOGENDE DATEN POSTEN]

-- Editiert von Moderator am 20.05.2019 12:19

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Schaden noch NICHT reparieren lassen!!!!!
Gut möglich, dass da erst noch ein Gutachter drauf gucken muss!

Pack den Chatverlauf und die Bilder ein und geh zum Anwalt!
Ohne wirst Du gegen die uneinsichtige Dame und deren Versicherung nicht ankommen.
Möglich, dass Du in Vorleistung gehen musst, aber den Anwalt wird später die Versicherung zahlen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kobo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Schaden noch NICHT reparieren lassen!!!!!
Gut möglich, dass da erst noch ein Gutachter drauf gucken muss!

Pack den Chatverlauf und die Bilder ein und geh zum Anwalt!
Ohne wirst Du gegen die uneinsichtige Dame und deren Versicherung nicht ankommen.
Möglich, dass Du in Vorleistung gehen musst, aber den Anwalt wird später die Versicherung zahlen müssen.

Oh das wusste ich nicht das die Versicherung die Kosten des Anwalt übernehmen muss. Aber Ich stehe doch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite oder? Da das mein erster Unfall ist bin ich da völlig ahnungslos.

-- Editiert von Kobo am 20.05.2019 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Kobo):
Jetzt alledings will sie garnicht mehr zahlen da sie der Meinung ist das der Schaden schon vorhanden war.

Und, war dem so? Hat man Beweise, das es keine Vorschäden gab, wenn ja welche? Wurde schon ein Gutachten erstellt?



Zitat (von Kobo):
Diese will Ihrer Aussage nach aber den Schaden nicht übernehmen da die Verletzung im Vergleich zum Schaden nicht nachzuvollziehen sei.

Wurde das detaillierter begründet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kobo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kobo):
Jetzt alledings will sie garnicht mehr zahlen da sie der Meinung ist das der Schaden schon vorhanden war.

Und, war dem so? Hat man Beweise, das es keine Vorschäden gab, wenn ja welche? Wurde schon ein Gutachten erstellt?


Mhh wie soll bzw könnte ich das beweisen. Das Auto war am 02.05.19 zur Inspektion in der Werkstatt und hier wurden keine Schäden oder ähnliches festgestellt. Reicht das als Beweis? Ein Gutachten wurde nicht erstellt. Bzw weiß ich nicht wie ich eins anfordern könnte da die Vesicherung mir gegenüber keine Aussage gibt.



Zitat (von Kobo):
Diese will Ihrer Aussage nach aber den Schaden nicht übernehmen da die Verletzung im Vergleich zum Schaden nicht nachzuvollziehen sei.

Wurde das detaillierter begründet?

Nein. Die Versicherung darf mir aus Datenschutzgründen anscheinend keine Informationen geben. Ich soll mich an den Hundehalter wenden. Ich habe nur Post bekommen das ein Schadensfall eröffnet wurde. Und die schriftliche Belehrung des Datenschutz. Die Begründung des Halters bzw der Versicherung war:

"Mir haben sie gesagt, dass Sie überlegen wie sie verfahren. Denn der Schaden ist im Verhältnis zu den Verletzungen des Hundes eher untypisch

-- Editiert von Kobo am 20.05.2019 13:29

-- Editiert von Kobo am 20.05.2019 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Kobo):
Mir haben sie gesagt, dass Sie überlegen wie sie verfahren. Denn der Schaden ist im Verhältnis zu den Verletzungen des Hundes eher untypisch


Bevor Du zum Anwalt gehst, kannst Du noch genau 1 Brief schreiben.

"Sehr geehrte Versicherung XY,

ist Ihr Schreiben vom xx.xx.2019 als endgültige Ablehnung der Regulierung zu deuten?
Ich war bisher bemüht die Kosten so gering wie möglich zu halten, sollte Ihre Reaktion allerdings als eine Ablehnung der Kostenübernahme zu werten sein, werde ich umgehend einen Gutachter beauftragen, sowie einen Anwalt zur Wahrung meiner Interessen.
Einen von Ihnen gestellten Gutachter werde ich nicht akzeptieren.

Mit freundlichen....."

Abwarten was kommt und spätestens dann zum Anwalt.

Je nach Formulierung des Schreibens der Versicherung (eventuell mal im Wortlaut hier einstellen), würde ich mir aber auch jede weitere Kommunikation mit denen sparen, Anwälte mögen so "anregulierte" Fälle nämlich überhaupt nicht.
Deswegen auch, lass dich nicht auf Teilzahlungen ein!

-- Editiert von spatenklopper am 20.05.2019 15:00

1x Hilfreiche Antwort

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