Hund überfahren, keine Versicherung, "Restwert"?

1. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Karry
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund überfahren, keine Versicherung, "Restwert"?

Hallo Ihr!

Leider ist meinem Freund ein Hund vor mein Auto gelaufen, den er trotz bremsen angefahren hat und der daraufhin gestorben ist.

Mein Auto hat laut Kostenvoranschlag einen Schaden von 900€. Die Hundebesitzerin hat allerdings dummerweise keine Hundeversicherung und müsste also alles aus eigener Tasche zahlen. Sie und ihr Mann sind Hartz-IV Empfänger.

Bis jetzt hat sie auch noch nicht angefangen zu zahlen. Und mittlerweile fängt sie auch an, zu behaupten, mein Freund müsste ihr auch was zahlen, weil er ja den Hund überfahren hätte. (Mein Freund ist mit MEINEM Auto gefahren und darüber nicht versichert...?)

Hab jetzt schon irgendwo gelesen, dass jemand in einem ähnlichen Fall für den Hund einen Restwert zahlen musste, weil von einem Auto eine gewisse Gefahr ausgeht?!

Bin jetzt alles in allem ziemlich überfordert. Doof, dass keine Versicherung auf ihrer Seite ist, die alles regelt...

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir sagen, ob ich Recht auf die 900€ habe, ob ich dieses Geld mit einem Restwert für den Hund verrechnen muss, ob es eine Versicherung gibt, die für meinen Freund dafür einspringen würde? Haftpflicht?

Wer den Schaden hat...?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn ein Hund auf die Straße rennt, und nicht angeleint war, dann ist der Hundehalter dafür in die Haftung zu nehmen; denn er hätte dies verhindern können.
Die 900 sollte man titulieren, am besten durch einen Mahnbescheid. Dann kann man wenigstens hoffen, daß man das Geld irgendwann in den nächsten 30 Jahren bekommt.

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn ein Hund auf die Straße rennt, und nicht angeleint war, dann ist der Hundehalter dafür in die Haftung zu nehmen; denn er hätte dies verhindern können.
Die 900 sollte man titulieren, am besten durch einen Mahnbescheid. Dann kann man wenigstens hoffen, daß man das Geld irgendwann in den nächsten 30 Jahren bekommt.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>denn er hätte dies verhindern können.

durch käfighaltung? ;)

angeleint, nicht, wo steht das?

gruß

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#4
 Von 
Karry
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, er war natürlich nicht angeleint. Hat sich vom Grundstück entfernt, ist irgendwie durch den Zaun geklettert und auf die Straße gerannt (außerorts), also 100kmh-Straße.

Ja, das die Frau dafür haften muss, hab ich mir schon gedacht. Aber hafte ich als Halter oder mein Freund als Fahrer auch für etwas? Muss ich für etwas gerade stehen, vorsichtshalber meine Versicherung einschalten?

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


Nö.

Anspruch schriftlich stellen, Frist setzen.

Evtl. gleich eine Zahlungsvereinbarung anbieten. Dann aber gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen, sonst geht der Zirkus von vorne los falls Frau mittendrin aufhört zu zahlen.

Viel Erfolg

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Aber Schuldanerkenntnis ist noch lange kein
vollstreckbare Titel.

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#7
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...dass jemand in einem ähnlichen Fall für den Hund einen Restwert zahlen musste... :grins:

Einen Restwert müsste sich ein Geschädigter anrechnen lassen. Bei einem toten Hund dürfte ein solcher kaum vorliegen.

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#8
 Von 
Karry
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr sagt das so belustigt...

Aber ich hab mal das gefunden:

"In einer geschlossenen Ortschaft hat meine Frau einen Dackel totgefahren. Der Hund ist ohne angeleint zu seien, plötzlich auf die Straße gelaufen.
(...)
Der Hundebesitzer wollte Schadenersatz und zog vor Gericht.
(...)
Der Richter legte fest, dass der Hund einen Restwert von 250€ hat und das die Versicherung zahlen muß. Begründung: Von dem Fahrzeug geht eine Betriebsgefahr aus (das ist kein Witz)."

???
Ich meine, gibt es in solchen Fällen tatsächlich immer einen "Restwert" für totgefahrene Hunde obwohl man nichts dafür kann? Einfach weil vom meinem Auto eine Betriebsgefahr ausgeht? Wer hat sich denn das ausgedacht?
Aber vor allem, weiß jemand, in welchen Gesetzen sich so etwas finden lässt? Mal zum nachlesen....?

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#9
 Von 
susann.z
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Da der Hund im juristischen Sinne kein Lebenwesen sondern eine Sache ist , gibt es auch eine Restwert .
Wenn es interressiert wie sie ,dass zusammensetzt habe ich mal das Gutachten des
Oberlandesgerichts Celle ( Aktenzeichen 20 U 2/94 ) rausgesucht .
Das Gutachten ist von 2006 .
http://www.nimrods.de/Gutachten-Jagdhund-Wert-Fall-eins.htm

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#10
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters.

Es kann natürlich eine Teilschuld wegen der Betriebsgefahr des Autos eingeräumt werden. Man kann natürlich beides gegeneinander aufrechnen und den Rest einklagen.


Aber den Weg zum Anwalt würde ich mir sparen, auf den Kosten bleibt ihr bestimmt sitzen (Hartz IV), und selbst einen Titel erwirken.

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#11
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Der Richter legte fest, dass der Hund einen Restwert von 250€ hat und das die Versicherung zahlen muß...

Das stimmt mit Sicherheit nicht.

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#12
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>Das stimmt mit Sicherheit nicht.

komische behauptung :(

der fall ist real

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...der fall ist real...

Wo steht etwas zum Restwert eines toten Hundes?

Restwert ist der Wert z.B. eines PKW, welchen dieser nach einem Unfall noch hat und welcher deshalb ggf. vom Erstattungsbetrag abgezogen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>Wo steht etwas zum Restwert eines toten Hundes?

Tieres! Tiere sind Sachen, einfach mal googlen

>>>Restwert ist der Wert z.B. eines PKW, welchen dieser nach einem Unfall noch hat

musst du deinen horrizont also erweitern :)

einen (Rest)wert nach dem Unfall gibt es bei toten Tieren nicht , ein absoluter totalschaden, also muss ich auf die zeitpunkt vor den unfall/totalschaden gehen.

gleiches prozedere jetzt wie bei deinem pkw, anschaffungswert abz. evtl. lebensalter, zuzügl. evtl. wertsteigerung, abz. bla bla und und und ..., übrig bleibt ein restwert.

jetzt kommt aber der unterschied zu deinem pkw, der restwert des pkw wird abgezogen, der restwert des tieres wird erstattet.

so ist das nunmal, ein wort kann unterschiedliche bedeutung haben ;)

gruß

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#15
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Habe gerade gestern nach längerer Zeit mal wieder Tiegelwurst gegessen, teilweise auch als Unfall oder Tote Oma bekannt, werde mir da mit dem Restwert aus dieser Sicht nochmals überlegen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Habe gerade gestern nach längerer Zeit mal wieder Tiegelwurst gegessen, teilweise auch als Unfall oder tote Oma bekannt, werde mir das mit dem Restwert aus dieser Sicht nochmals überlegen. :)
In meiner Unbedarftheit hätte ich sonst gemeint, es hätte sich um einfach um den Wert des Hundes zum Schadenszeitpunkt gehandelt.:(

-- Editiert von cuno am 17.10.2007 16:45:44

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#17
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


also wenn es um die wurst geht:

das wär dann ein restwert, der vom restwert in abzug gebracht werden könnte ;)

allerdings glaube ich nicht, dass diese art von verwertung erlöse erzielt, falls sie denn *offiziel* erlaubt ist :)

:cheers:

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

...zur Restwertbestimmung eines Hundes ist zudem die Angabe erforderlich, ob dieser bei Erwerb neuwertig war, oder bereits einen Vorbesitzer hatte, siehe unter Gebrauchshunde.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Wenn ich diesen Fall hier lese müsste ich eigentlich verärgert sein, dass in meinem Fall der Hund überlebt hat und für 800Euro operiert wurde. Nachdem er freilaufend auf meinen hund losging ich diesen grad noch in sicherheit bringen konnte will die besitzerin nun die kosten von 800euro haben weil ich ihn mir mit einem fusstritt vom Laibe hielt.
Wir haben schon komische gesetze......

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)

Die Besitzerin will von dir das Geld ersetzt haben weil ihr Tier auf dich bzw. auf deinen Hund losging? Du hast doch nur deine "Sache" bzw. den Hund beschützt...

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