Hund überrollt anderen Hu d

14. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund überrollt anderen Hu d

Vor ein paar Tagen unterhielt sich ein Bekannter der mit seinem Hund unterwegs war mit seinem Nachbarn. Von weitem sah er schon wie jemand mit einem anderen Hund vorbei kam ,da sagte er ,so ich muss jetzt gehen, der Hund der da kommt denn mag meine nicht. Der Nachbar sagte nur dann kommen sie doch in den Garten, da können sie ihren sogar ableinen. Keiner konnte ahnen das die ihren Garten 100 Meter weiter hat. Irgendwie fand der Hund meines Bekannten ein schlupfloch, und lief auf den anderen Hund. Der Besitzer nahm den Hund hoch ,so ging nur eine Lampe kaputt. Die Polizei wurde gerufen und nahm die Sache auf.2 Tage später kann der Hundehalter zu meinen Bekannten mit einer sehr hohen tierarztrechnung ,angeblich hätte der Hund einen betonkübel vor die Wand gesetzt, eine teure Lampe wäre kaputt,ich habe den tagebuchauszug der Polizei an meine hundehaftpflicht geschickt, die lehnte daraufhin die Begleichung des Schadens ab. Jetzt fordert der Hundehalter das Geld von meinem Nachbarn. Post von einem Anwalt hat er auch schon. Was könnte er jetzt tun, zumal will der von allen den neuwert haben, meine Versicherung sprach damals vom zeitwert.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1526x hilfreich)

Man könnte den Sachverhalt mal so schildern, dass man ihn nachvollziehen kann

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Keiner konnte ahnen das die ihren Garten 100 Meter weiter hat.

Das ist schlicht falsch: Es war sogar Wissen darüber vorhanden.



Zitat (von burningrom):
Jetzt fordert der Hundehalter das Geld von meinem Nachbarn.

Und was konkret soll der damit zu tun haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ,ich hab das alles im der k-bahn geschrieben. Das war alles ein bisschen holprig. Es wurde bei der Polizei ein Tagebuchauszug geholt und bei der Versicherung eingereicht, die lehnte daraufhin die Begleichung des Schadens ab. Der geschädigte verlangt nun vom verursacher die Begleichung des Schadens. Der geschädigte ging im baumarkt einkaufen, und verlangt nun die Begleichung der Rechnung. Meine Frage jetzt muss der Verursacher den neuwert bezahlen oder den zeitwert . Müssen auch überzogene Tierarztkosten übernommen werden.

Gruß burningrom

-- Editiert von burningrom am 14.04.2022 23:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Der geschädigte verlangt nun vom verursacher die Begleichung des Schadens.

Der Verursacher ist ein Hund, den wird der Anwalt wohl kaum angeschrieben haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
und lief auf den anderen Hund. Der Besitzer nahm den Hund hoch ,so ging nur eine Lampe kaputt.


Probiere das was passiert ist Mal etwas verständlicher zu schildern.

Aus dem Text kann ich nicht erkennen warum überhaupt Tierarztkosten angefallen sind. Und wieso denkst du diese seien überzogen?

Aus welchem Grund lehnt die Versicherung ab?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Vor ein paar Tagen unterhielt sich ein Bekannter der mit seinem Hund unterwegs war mit seinem Nachbarn.


Und wie bist du jetzt involviert?

Zitat (von burningrom):
ch habe den tagebuchauszug der Polizei an meine hundehaftpflicht geschickt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hundehaftpflicht hat die begleichung des Schadens wie folgt abgelehnt ,laut Tagebuchauszug der Polizei ist nicht viel passiert ,und da ies ja eh eine Selbstbeteiligung von 150€ gibt ,würde das passen. Der Geschädigte verlangt das 3 Fache. Die Tierarztkosten des Geschädigten kamen wie folgt zu stande ," Ihr Liebling stand ja unter Schock und frass nichts mehr" Zitat Geschädigter. Außerdem verlangt der Geschädigte den Neuwert der defekten Lampe und des Betonkübels. Die Hundehaftpflicht des Hundehalters ergumentierte zum Sachschaden wie folgt ,eine Lampe die jahrelang der******rung ausgesetzt sei ,ist nicht mehr viel wert ,außerdem sei nicht nachzuvollziehen,wie ein Hund einen schweren Kübel vor die Wand drücken könne.(das mit dem Kübel wird auch bestritten).Was könnte da alles auf den Hundehalter zukommen.

Gruß burningrom

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Was könnte da alles auf den Hundehalter zukommen.

Schreiben vom Anwalt und eventuell eine Klage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Die Hundehaftpflicht hat die begleichung des Schadens wie folgt abgelehnt


Wenn da Forderungen kommen, würde ich das an die Haftpflicht weiterleiten. Die sind ja auch dafür da unberechtigte Forderungen abzuwehren.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Für die Hundehaftpflicht ist das erledigt , es gibt sogar eine Tierhalterrechtschutz, eine Anfrage per Email auf Kostendeckung wurde nur mitgeteilt, man solle erst mal abwarten, wie die Gegenseite reagiert ,man wolle ja nicht ins blaue schießen. Wenn es zur Anzeige kommt könne man sich ja nochmal melden .Da zahlt man jahrelang Beitrage und wird dann so abgefertigt.

Gruß Burningrom

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Da zahlt man jahrelang Beitrage und wird dann so abgefertigt.

Und was hätten die machen sollen?
Ist doch vollkommen logisch, das keiner Geld verschwenden und ins Blaue schießen will. Reicht doch schon, wenn das die Gegenseite macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Was soll denn die Versicherung sonst machen.
Vermutlich haben Sie es so geschildert wie hier.
Sie wurden mehrfach gebeten Licht ins Dunkel zu bringen , alles mal nachvollziehbar zu schildern....

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Man leitet alles, was von der Gegenseite kommt an die eigene Versicherung weiter. Die kümmert sich dann darum.

Zitat (von burningrom):
man solle erst mal abwarten, wie die Gegenseite reagiert ,man wolle ja nicht ins blaue schießen.


Das ist doch eine völlig normale Reaktion der Versicherung. Was hast Du denn erwartet?

Zitat (von burningrom):
Da zahlt man jahrelang Beitrage und wird dann so abgefertigt.


Dieser Vorwurf an die eigene Versicherung ist völlig unberechtigt.

Zitat (von burningrom):
Die Hundehaftpflicht des Hundehalters ergumentierte zum Sachschaden wie folgt ,eine Lampe die jahrelang der******rung ausgesetzt sei ,ist nicht mehr viel wert


Völlig korrekte Antwort, da dem Geschädigten nur der Zeitwert zusteht.

Zitat (von burningham):
außerdem sei nicht nachzuvollziehen,wie ein Hund einen schweren Kübel vor die Wand drücken könne.(das mit dem Kübel wird auch bestritten).


Diese Zweifel kann ich absolut nachvollziehen.

Auch bei den Tierarztkosten hätte ich erhebliche Zweifel, dass diese berechtigt sind.

Zitat (von burningrom):
Was könnte da alles auf den Hundehalter zukommen.


Maximal die 150€ Selbstbeteiligung. Den Rest erledigt die Versicherung, denn die ist auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig.

Dazu sollte man einfach alle Schreiben, die man vom Geschädigten bekommt an die Versicherung weiter leiten.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Da zahlt man jahrelang Beitrage und wird dann so abgefertigt.
Was hat der Versicherte denn erwartet?
Zitat (von burningrom):
Hund überrollt anderen Hu d
Und welchem Hund ist DAS passiert? Es waren doch 2 Hunde und mind. 3 Menschen beteiligt.
Zitat (von burningrom):
Wenn es zur Anzeige kommt könne man sich ja nochmal melden
Dann macht man das.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich, waren 2 Hunde beteiligt, einmal der Hund des Verursachers ,dann der Hund des geschädigten. Die 3 Person war die später hinzugezogene Polizei. Laut Tagebuchauszug der Polizei, ist nicht viel passiert, außer die umgestürzte Lampe. Der Hund des geschädigten, war auch putzmunter und unverletzt. Die geschädigte kommt jetzt mit über 200€ Tierarztkosten.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Der Hund des geschädigten, war auch putzmunter und unverletzt.


Als Hundebesitzer weiß ich, dass kleinere Verletzungen (z.B. Zahn in Fleisch) nicht immer gleich sichtbar sind und Hunde manchmal dazu neigen auch keine Schmerzen zu zeigen.

Also ausschließen kann man eine Verletzung auch nicht einfach so.

Liegt eine Rechnung vor, was genau behandelt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Diagnostiziert wurden Hämatome und geröntgt wurde auch. Dann gab es noch einen Termin zur Wiedervorstellung .

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Natürlich, waren 2 Hunde beteiligt, einmal der Hund des Verursachers ,dann der Hund des geschädigten.
Das hatte ich schon verstanden. Durch *Überrollung* gehen aber selten olle Lampen und noch ollere Betonkübel kaputt.
Zitat (von burningrom):
Post von einem Anwalt hat er auch schon.
Was steht denn dort drin? Auch was von der Tierarztrechnung?

Aber wie auch immer:
Zitat (von burningrom):
man solle erst mal abwarten, wie die Gegenseite reagiert ,man wolle ja nicht ins blaue schießen. Wenn es zur Anzeige kommt könne man sich ja nochmal melden .
Das kann man dann durchaus tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte vielleicht eine andere Überschrift wählen sollen, die verwirrt wirklich etwas, gemeint habe ich damit das der Hund des verursachers (ein irischer wolfshund) zum Hund des geschädigten hingelaufen ist .Der Hund wurde noch nicht mal berührt ,weil die Hundehalterin den Hund sofort hochgenommen hat. (Yorkshire Terrier)..

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte vielleicht eine andere Überschrift wählen sollen, die verwirrt wirklich etwas, gemeint habe ich damit das der Hund des verursachers (ein irischer wolfshund) zum Hund des geschädigten hingelaufen ist .Der Hund wurde noch nicht mal berührt ,weil die Hundehalterin den Hund sofort hochgenommen hat. (Yorkshire Terrier)..

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Die Hämatome des Hundes sprechen ja schon dafür,dass dieser etwas abbekommen hat.

Zitat (von burningrom):
Der Hund wurde noch nicht mal berührt ,weil die Hundehalterin den Hund sofort hochgenommen hat. (Yorkshire Terrier)..


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Tierarzt tut das was man ihn sagt,Hämatome beim Hund sieht man ja nicht so wirklich.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Der Tierarzt tut das was man ihn sagt,Hämatome beim Hund sieht man ja nicht so wirklich.


Das stimmt, ändert aber nichts daran, dass der Hund wohl Hämatome hat und er eben doch was abbekommen hat

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
ändert aber nichts daran, dass der Hund wohl Hämatome hat

Fraglich nur wie alt ...



Zitat (von Catslove):
und er eben doch was abbekommen hat

Da wäre relevant, ob die Hämatome zu den Ereignissen passen.
Und wenn die beim hochheben verursacht wurden, wird problematisch die Schuld dafür dem anderen Halter zuzuschieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
Der Besitzer nahm den Hund hoch ,so ging nur eine Lampe kaputt.


sorry, aber das verstehe ich noch immer nicht: was für eine Lampe ist kaputt gegangen? Warum ist sie kaputt gegangen? Wem gehörte die Lampe? Und wo steht / stand diese lampe?


-- Editiert von Daskalos am 17.04.2022 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre relevant, ob die Hämatome zu den Ereignissen passen.


Ja, man könnte ja ein veterinärmedizinisches oder rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag geben. :P

Ich würde mir aber nicht allzuviel davon versprechen, dass ein Sachverständiger da eine Verursachung durch den anderen Hund ausschließt oder als unwahrscheinlicher als vom Hochheben einschätzt.

Oder Hämatome an welcher Stelle würden denn die Verursachung durch einen "Zusammenprall" oder einem anschließenden "Aufprall" auf Boden, Lampe oder Betonkübel deiner Meinung nach dem ausschließen? :P

Und ganz ehrlich, beim Ablauf, dass der Besitzer nach dem Vorfall zum Tierarzt geht und der dann Hämatome feststellt... liegt eine Vermutung halt näher als die andere.

Und der Tierarzt macht bedingt was man ihm sagt, aber bestimmt nicht Hämatome feststellen, die nicht da sind.




-- Editiert von Dirrly am 17.04.2022 22:19

0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Oder Hämatome an welcher Stelle würden denn die Verursachung durch einen "Zusammenprall" oder einem anschließenden "Aufprall" auf Boden, Lampe oder Betonkübel deiner Meinung nach dem ausschließen? :P

Keine Ahnung, ich bin weder ein Veterinärmediziner noch ein Sachverständiger in solchen Bereichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.198 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen