Hundebiss, aber keine Versicherung

5. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Laurabuechner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hundebiss, aber keine Versicherung

Guten Abend,

ich habe ein wichtiges Anliegen. Ich wurde von dem Hund meiner besten Freundin ins Gesicht gebissen. Ich kenne ihn seit 2 Jahren und habe oft etwas mit ihm gemacht, letztes Jahr habe ich ein paar Tage alleine auf ihn aufgepasst.

Er hat nur knapp mein linkes Auge verfehlt. Ich habe Narben rum um mein Auge und eine große an der Nase. Des Weitern hat er mein oberes Zahnfleisch abgerissen.

Ich war im Krankenhaus, wurde 15x genäht und hatte wochenlang Schmerzen.

Sie geben mir mit die Schuld. Ich saß auf dem Boden, habe ihn umarmt. Meine beste Freundin hat ein Bild mit Blitzlicht gemacht, daraufhin hat er mich angeschaut und zugebissen.

Sie haben keine Versicherung für den Hund. Kann ich Schmerzensgeld, ohne eine Anzeige bei der Polizei, erhalten?

Ich danke schon Mal im Voraus.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128712 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Laurabuechner):
Kann ich Schmerzensgeld, ohne eine Anzeige bei der Polizei, erhalten?

Klar.
Eine Anzeige bei der Polizei bringt einem kein Geld. Zum anderen ist weit und breit keine Straftat zu erkennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Laurabuechner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum anderen ist weit und breit keine Straftat zu erkennen.


Die Polizei hat mit mir geredet. Sie sagten, der Hundehalter hätte seine Aufsichtspflicht verletzt.

Wie kann ich Entschädigung erhalten, wenn sie keine Hundehaftpflicht haben?
Ich möchte es gerne außergerichtlich klären wollen..

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

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#3
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Laurabuechner):
Wie kann ich Entschädigung erhalten, wenn sie keine Hundehaftpflicht haben?
Wenn, dann vom Hundebesitzer/halter.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128712 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Laurabuechner):
Wie kann ich Entschädigung erhalten, wenn sie keine Hundehaftpflicht haben?

Dazu müssten die dann erstmal entsprechend Geld haben.
Und dann einfach fragen / verhandeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo

Zitat:
der Hundehalter hätte seine Aufsichtspflicht verletzt.
Interessante Behauptung! Ich würde mal sagen, dass dies zu 99,9999% NICHT der Fall ist! Wie die überhaupt auf diese Idee kommen?

Zitat:
Ich möchte es gerne außergerichtlich klären wollen
Dann sprecht miteinander und findet eine Lösung.

Zitat:
meiner besten Freundin
Ändere deine Aussage lieber ab in: meiner ehemaligen besten Freundin!!!! Wenn ihr keine aussergerichtliche Lösung findet, wirds mit der Freundschaft ein GANZ SCHNELLES ENDE haben!!! Da mag die freundschaft gerade auch noch so gut sein, eine Gerichtsverhandlung wird diese NICHT überstehen...



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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18971 Beiträge, 10232x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich Entschädigung erhalten, wenn sie keine Hundehaftpflicht haben?

Dann muss sie die Entschädigung aus eigener Tasche zahlen - oder es gibt eben keine Entschädigung.

Hat sich die Krankenversicherung denn schon gemeldet?
Die wird einem Fragebogen schicken um den/die Hundehalter/in in Regress zu nehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Laurabuechner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Hat sich die Krankenversicherung denn schon gemeldet?
Die wird einem Fragebogen schicken um den/die Hundehalter/in in Regress zu nehmen.


Ich habe den Fragebogen erhalten und ausgefüllt. Meine Krankenkasse möchte das Geld für die entstandenen Kosten von der Haftpflichtversicherung vom Hundehalter zurück.

Die Dame am Telefon sagte zu mir, ich könnte über seine Haftpflicht Entschädigung für meine Schmerzen erhalten. Daher sollte er sich mit seiner Versicherung auseinandersetzen und schauen, was wie möglich wäre.

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#8
 Von 
Laurabuechner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wie die überhaupt auf diese Idee kommen?


Ich lag blutend im Krankenwagen. Was sie der Polizei erzählt haben, weiß ich nicht genau.

Die Polizei kam zu mir danach und hatte mir das gesagt.

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#9
 Von 
Laurabuechner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Gerichtsverhandlung


Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, trage ich auch eine gewisse Schuld?
Sie stellen mich so hin als ob ich auch einen großen Teil dazu beitrage.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9682 Beiträge, 2053x hilfreich)

Nach einem Hundebiss kommt die Polizei`?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Laurabuechner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Nach einem Hundebiss kommt die Polizei`?


Ja, die Polizei kam zusammen mit dem Krankenwagen. Sie haben Vorort noch Bilder von dem Hund gemacht und von meinem Gesicht.

Es war kein schönes Erlebnis blutüberströmt mir eine Kamera ins Gesicht zu halten. Bei so einem schweren Unfall, kommen sie.

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Zitat:
Sie stellen mich so hin als ob ich auch einen großen Teil dazu beitrage.
Also wenn es eine Gerichtsverhandlung wegen Schmerzensgeld geben sollte, dann nur weil ALLEINE DU für diese Verhandlung sorgst. Würde deine beste Freundin dich verklagen, würdest du ihr doch sicher die Freundschaft kündigen oder?

Zitat:
trage ich auch eine gewisse Schuld?
Diese Frage lässt sich so bestimmt nicht ganz einfach beantworten, jedoch sehe ich hier die Hauptschuld sogar bei Dir, ja. Du hast den Hund wie du sagst umarmt, eine ganz schlechte Idee! Du hast dem Hund, sollte irgendetwas passieren, die Möglichkeit genommen instinktiv zu handeln und zu fliehen!
Die Normale instinktive handlung des Hundes wäre die Flucht gewesen, er wurde jedoch von dir daran gehindert. Der einzige Ausweg für den Hund war nun sich mit einem Biss aus deiner Umklammerung zu lösen.

Ich gehe davon aus, dass es hier wenn dann zu zwei Verhandlungen kommen wird. Einmal die mit deiner KV, bei der dann sicherlich auch fesstgestellt wird in wie wei du eine Mitschuld oder hauptschuld trägst.

Danach kannst du dann noch auf Schmerzensgeld klagen, vorrausgesetzt dir wird nicht die Schuld zugesprochen...

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