Hundebiss Anzeige/Schmerzensgeld/Schadensersatz

28. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
cupcake123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 10x hilfreich)
Hundebiss Anzeige/Schmerzensgeld/Schadensersatz

Hallo,

vorgestern hat mein Hund auf einem Radweg einen Nordic-Walker "gezwickt". Der Radweg war nur sehr schmal, wir (ich, 2te Person und mein Hund) standen am Rand des Weges und der Hund schnüffelte im Gras, während wir uns unterhielten. Ich hatte ihn an der Leine. Es regnete und unmittelbar neben dem Fluss verläuft ein laut rauschender Fluss. Plötzlich stand neben und der besagte Nordic-Walker und sprach uns laut an. Wir hatten den Mann erst in dem Moment bemerkt und erschraken alle beide, auch der Hund schreckte hoch und binnen weniger Sekunden machte er einen Satz auf den Mann zu, ich rief ihn sofort zurück und zog an der Leine, woraufhin er sich ins Platz legte und sich ruhig verhielt. Während ich den Hund schimpfte, lief die 2te Person dem Mann, der hastig weiter eilte und immer wieder sagte "er hat mich gebissen, er hat mich gebissen" hinterher und fragte ihn ob ihm was passiert sei, teilte ihm mit dass wir eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben und er soll uns doch seine Daten geben, damit wir die Angelegenheit der Versicherung melden können, falls er eine Verletzung haben sollte. Der Mann ging nicht darauf ein, sagte nur es würde "schon passen" und lief weiter.
Ca. 2 Stunden später erhielt ich dann einen Anruf von der Polizei, die mir mitteilte, dass der Mann beim Arzt war und er einen Bluterguss am Unterarm hätte und dass man Abdrücke von Eckzähnen im Arm gesehen hätte (keine blutige Wunde) und dass der Mann Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen mich erstattet hat. Ich musste dann mit dem Hund zum Tierarzt zwecks Tollwutuntersuchung, Impfnachweis etc und anschließend zur Poizei um meine Ausage zu machen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die ganze Angelegenheit nun an die zuständige Staatsanwaltschaft geht.
Ich habe dann auch telefonisch KOntakt zu dem Mann aufgenommen, um mich zu entschuldigen und ihm nochmals die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung anzubieten, aber er sagte nur er hat bereits alles seinem Anwalt gemeldet und ich solle mich mit dem in Verbindung setzen, falls ich irgendetwas wolle.

Was kann nun auf mich zukommen? Muss ich mit einem Strafverfahren rechnen? Oder ist es eher wahrscheinlicher dass die Sache fallengelassen wird? Soll ich den Anwalt des Mannes kontaktieren? Oder Meldung bei der Hundehaftpflichtversicherung erstatten?

Möchte noch Anmerken, dass der HUnd zuvor noch nie auffällig war, obwohl er 3 Jahre lang in einer Großstadt gelebt hat und täglich mit Menschen Kontakt hatte. Er hat auch die BH Prüfung mit Wesenstest und ich einen Sachkundenachweis für Hundehaltung.

Vielen Dank für eure Antworten :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33454 Beiträge, 17452x hilfreich)

Muss ich mit einem Strafverfahren rechnen? Oder ist es eher wahrscheinlicher dass die Sache fallengelassen wird? Sie müssen nicht damit rechnen, Sie sind schon drin. Aber vermutlich meinten Sie eine Verurteilung - damit würde ich hier angesichts der Geringfügigkeit eher nicht rechnen. Wahrscheinlich glaubt der Mann wie viele, er müsse eine Strafanzeige erstatten, um Schmerzensgeld zu erhalten, was allerdings falsch ist. By the way wird er drei Stunden leichte Schmerzen oder so auch nichts kriegen und ein materieller Schaden ist ja nicht entstanden, womit natürlich auch kein Schadenersatz gefordert werden kann. Allerdings könnte seine Krankenkasse wegen der Untersuchungskosten auf Sie zukommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

27x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cupcake123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 10x hilfreich)

danke für die schnelle antwort :)

"Sie müssen nicht damit rechnen, Sie sind schon drin."

bedeutet das, dass es auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird?

Ich hatte ihm ja bereits angeboten, die Behandlungskosten zu übernehmen, bzw. die Angelegenheit meiner Versicherung zu melden, aber er wollte ja nicht mit mir reden...
Also kann ich eigentlich nur warten, bis ich ein Schreiben von seiner Versicherung/Anwalt bekomme oder?

glg


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9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33454 Beiträge, 17452x hilfreich)

bedeutet das, dass es auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird? Nö. Ich schrieb ja schon, eine Verurteilung sei unwahrscheinlich - insofern rechne ich mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder mit der Verweisung auf den Privatklageweg. Für die letztere Variante, die Privatklage, muß der Mann aber erstmal vor das Schiedsamt, welches stets an einvernehmlichen Lösungen interessiert ist. Insofern ist eine Gerichtsverhandlung recht unwahrscheinlich, eine Verhandlung vor dem Schiedsamt wäre schon eher denkbar: http://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsamt

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cupcake123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 10x hilfreich)

ah ok :)

Entschuldigung wegen der Verständnisprobleme, ich habe von solchen Rechtsangelegenheiten wirklich keine Ahnung :(

Jedenfalls vielen Dank für die Informationen :)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33454 Beiträge, 17452x hilfreich)

Entschuldigung wegen der Verständnisprobleme, ich habe von solchen Rechtsangelegenheiten wirklich keine Ahnung
Sonst würden Sie ja auch nicht fragen... Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß die meisten Menschen aus diversen Gründen vor einer Privatklage zurückschrecken - insofern können Sie eine Einigung beim Schiedsamt durchaus verweigern. Nur hingehen müssen Sie, sonst kriegen Sie ein Bußgeld übergebraten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17417 Beiträge, 9574x hilfreich)

quote:
Ich hatte ihm ja bereits angeboten, die Behandlungskosten zu übernehmen, bzw. die Angelegenheit meiner Versicherung zu melden, aber er wollte ja nicht mit mir reden...


Ich würde die Angelegenheit auf jeden Fall(!) sofort(!) der eigenen Versicherung melden.

Denn von strafrechtlicher Seite wird im Endeffekt nicht viel kommen. Das ist eine ziemliche Lappalie, für die sich die Staatsanwaltschaft nicht sonderlich interessieren wird. Da würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen.

Aber der Geschädigte wird seine Anwaltskosten erstattet haben wollen und die Arztkosten werden wahrscheinlich auch noch auf dich zukommen. Das ist eine viel größere Baustelle, um die sich aber deine Versicherung kümmern wird.

9x Hilfreiche Antwort

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