Hundebiss Kind - Habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt und bekomme eine Teilschuld?

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Drea71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundebiss Kind - Habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt und bekomme eine Teilschuld?

Hallo,
mein kleiner Junge (20 Mon.) wurde von einem Golden Retriever
in die rechte Hand gebissen. Er verlor seine Fingerkuppe am
rechten Zeigefinger und der Daumen wurde gebrochen und gequetscht und so weiter. Liegt seit 5 Tagen im KH.
Der Hund gehört seiner Patentante. Wir standen am Zaun und hatten uns unterhalten, der kleine spielte mit einem Zweig und irgendwie bekam der Hund die Hand zu packen und zog sie durch den Zaun. Biss sich fest und ließ erst nach ein paar Sekunden los(?) - vielleicht auch Minuten ich weiß es nicht.
Jetzt meine Frage, auf die ich wirklich ganz dringend eine Antwort benötige.
1. Wer haftet hierfür? Habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt und bekomme ich eine Teilschuld?
2. Wie wird so etwas geregelt, wenn der Hundebesitzer keine Haftpflichtversicherung hat?

Ich habe so viele Fragen, weil es ganz frisch ist und ich noch ziemlich fertig bin, aber ich glaube die zwei sind erst einmal die Wichtigsten.
Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung
Drea




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!
Die Haftpflicht des Hundehalters muss haften.Wenn keine Haftpflicht besteht muss
der Halter haften.Sie trifft aber auch eine
Mitschuld.So ein kleines Kind lässt man
nicht aus den Augen wenn ein Hund anwesend
ist.

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Ob hier ein mitwirkendes Verschulden greift, bleibt abzuwarten, kann jedenfalls aufgrund Ihrer Angaben in diesem Forum nicht abschließend geklärt werden. Ansonsten ist der Anspruch auf SMG gerichtet. Die Höhe richtet sich Art und Umfang der erlittenen Verletzungen. Lassen Sie die Verletzungen durch das KH dokumentieren. Ggf. kommen auch Folgeschäden in Betracht.

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#3
 Von 
Drea71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst danke für die Infos. Dass der Golden Retriever noch in der Nähe war, konnte ich wegen Sichtbehinderung (Tannen hinter dem Zaun) nicht erkennen. Mein Sohn hatte mit einem Yorkshire Terrier desselben Besitzers, der ebenfalls hinter dem Zaun war, gespielt. Er hielt immer ausreichend Abstand zum Zaun, um nicht durchgreifen zu können. Der Angriff des Retrievers kam überraschend von hinter den Tannen aus. Der Yorkshire und der Retriever und mein Sohn kannten sich und hatten vorher bereits engen Kontakt miteinander. Der besitzer ist uns gut bekannt.

Sammy1: was bedeutet Ihre Aussage zur Mitschuld? Auch gesetzlich oder "nur" als Elternteil (was schlimmer ist)?
Thosim: was heißt SMG?

Vielen Dank!

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#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

SMG = Schmerzensgeld

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Noch einmal: ob Sie oder Ihren Sohn hier eine Mitschuld trifft, wie hier berichtet wird oder nicht, kann erst geklärt werden, wenn alle hierfür notwendigen Einzelheiten bekannt sind; vorher nicht! Alles andere ist Spekulation!

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, wird das Gericht, bezogen auf den Einzelfall(!!!) eine Entscheidung hinsichtlich Anspruchsgrund und Anspruchshöhe unter besonderer Berücksichtigung eines evtl. mitwirkenden Verschuldens treffen. Das Gericht wird dann aber auch die Einzelheiten des Geschehensablaufs kennen, soweit hierzu vorgetragen worden ist.

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#6
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 34x hilfreich)

mir fällt dazu immer nur die rottweilerwerbung-versicherung ein...

spielen am zaun. und wie immer ist der hund schuld.

funktioniert das im zoo auch so?

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