Ich bitte sie um dringende Hilfe in Bezug auf Körperverletzung.

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go533234-52
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bitte sie um dringende Hilfe in Bezug auf Körperverletzung.

Hallo, guten Tag folgendes Problem.
Bernd geht in ein Hotel, tritt dort auf eine einsehen Rasierklinge welche nicht von ihm war. Empört läuft er runter zur Rezeption und wird geben 1 1/2 std späte Heu kommen da der Rezeptionchef da ist.!der wiederum notiert sich alles, und man sagt Bernd man würde eine Lösung finden. 8 Anrufe nach dem Bernd wieder in seiner Heimatstadt war, wird er sauer und sagt er will das die Chefin persönlich umgehend im laufe der Woche anrufen soll. Heute ruft jemand an und sagt Bernd hätte der Rezeption gesagt es sei seine Klinge. Bernd hat die Klinge jedoch mit nach Hause genommen, versiegelt und hat ein ärztliches Gutachten.
Nun die Frage, was sollte Bernd jetzt tun? Auf was genau sollte er das Hotel anklagen?
Sollte Bernd die Person an der Rezeption ebenfalls anklagen weil sie gelogen hat über seine Aussage?
Schmerzensgeld?
Mit freundlichen Grüßen und vielen dank


-- Editiert von Moderator am 10.12.2019 15:10

-- Thema wurde verschoben am 10.12.2019 15:10

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go533234-52):
Bernd hat die Klinge jedoch mit nach Hause genommen, versiegelt und hat ein ärztliches Gutachten.
Und? Die Klinge gehört trotzdem Bernd.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Es stehen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Raum. Allerdings wird sich möglicherweise ein Beweisproblem ergeben, wenn die Gegenseite den Vorgang abstreitet und man keinen Zeugen für den Vorfall hat. Oder hat die genannte Mitarbeiterin die Richtigkeit des Vorfalls gegenüber Bernd nachweislich bestätigt?

Anzuraten wäre Bernd im ersten Schritt, das Hotel bzw. dessen Inhaber anzuschreiben und nachweislich sowie unter Fristsetzung verlangen, dass es/er vorstehende Ansprüche dem Grunde nach anerkennt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von go533234-52):
Nun die Frage, was sollte Bernd jetzt tun?
War Bernd inzwischen beim Arzt?
Ist die Wunde versorgt? Gute Besserung jedenfalls!

Bernd sagt, die Klinge lag dort schon.
Das Hotel sagt, da lag gar keine Klinge von uns,
Das Hotel sind mehrere Personen.
Bernd hat nicht mal einen Zeugen.

Ob jemand gelogen hat und ob Schmerzensgeld gezahlt wird? Kommt drauf an.
Warum hat Bernd die Klinge mitgenommen?

Hat Bernd oder das Hotel Fotos von der Wunde durch die Klinge gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Da müsste man mal klären, ob das Hotel überhaupt verantwortlich ist, für Sachen die dort herumliegen.
Dann wäre zu klären warum die Klinge überhaupt durch die Schuhe von Bernd dringen konnte, warum hat Bernd die Klinge nicht gesehen?

Aber als erstes müsste man mal das größte Glaubwürdigkeitsproblem beseitigen, denn heruntergefallene Rasierklingen pflegen durch die physikalischen Gesetze nicht senkrecht stehen zu bleiben, so da man da recht gefahrlos drauftreten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go533234-52
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tatsächlich hat Bernd Fotos gemacht. Und die Klinge nahm er mit als Beweisstück da in dieser Klinge Haare sind. Welche natürlich nicht seine sind. Einen Zeugen hat Bernd Ebenso

Zitat (von Anami):
Zitat (von go533234-52):
Nun die Frage, was sollte Bernd jetzt tun?
War Bernd inzwischen beim Arzt?
Ist die Wunde versorgt? Gute Besserung jedenfalls!

Bernd sagt, die Klinge lag dort schon.
Das Hotel sagt, da lag gar keine Klinge von uns,
Das Hotel sind mehrere Personen.
Bernd hat nicht mal einen Zeugen.

Ob jemand gelogen hat und ob Schmerzensgeld gezahlt wird? Kommt drauf an.
Warum hat Bernd die Klinge mitgenommen?

Hat Bernd oder das Hotel Fotos von der Wunde durch die Klinge gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go533234-52
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, eben nicht! Die Klinge ist nicht von Bernd!

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von go533234-52):
Bernd hat die Klinge jedoch mit nach Hause genommen, versiegelt und hat ein ärztliches Gutachten.
Und? Die Klinge gehört trotzdem Bernd.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go533234-52
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bern hat eine Sehschwäche und es war nicht sein Schuh, sondern de blanke Fuß. Es handelt sich wirklich um einen Unfall.

Zitat (von Harry van Sell):
Da müsste man mal klären, ob das Hotel überhaupt verantwortlich ist, für Sachen die dort herumliegen.
Dann wäre zu klären warum die Klinge überhaupt durch die Schuhe von Bernd dringen konnte, warum hat Bernd die Klinge nicht gesehen?

Aber als erstes müsste man mal das größte Glaubwürdigkeitsproblem beseitigen, denn heruntergefallene Rasierklingen pflegen durch die physikalischen Gesetze nicht senkrecht stehen zu bleiben, so da man da recht gefahrlos drauftreten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go533234-52):
es war nicht sein Schuh, sondern de blanke Fuß.

Wer mit Sehschwäche barfuß in ein Hotel geht dürfte bei Verletzungen ein nicht unerhebliches Mitverschulden treffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go533234-52):
Und die Klinge nahm er mit als Beweisstück da in dieser Klinge Haare sind.


Was wiederum völlig unerheblich ist, wenn die Klinge eine Weile in Bernds Besitz war. Schließlich kann er selbst andere Haare in die Klinge eingebracht haben.


Zitat (von go533234-52):
hat ein ärztliches Gutachten.


Und was steht da drin?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ach Bernd, ich habe das Lotterleben satt....

Zitat (von hiphappy):
Und was steht da drin?
Wahrscheinlich, dass er eine Schnittverletzung am Fuß hat. Es kann ja schließlich nur das offensichtliche festgestellt werden.

Zitat (von go533234-52):
Nun die Frage, was sollte Bernd jetzt tun?
Was will Bernd denn erreichen?

Zitat (von go533234-52):
Auf was genau sollte er das Hotel anklagen?
Das frage ich mich auch. Imho ist der Klingenverlierer / Klingenausleger der Verursacher. Da dieser unbekannt ist müsste man eine grobe Fahrlässigkeit des Hotels nachweisen. Wenn man das nicht kann; viel Glück--

Zitat (von go533234-52):
Sollte Bernd die Person an der Rezeption ebenfalls anklagen weil sie gelogen hat über seine Aussage?
Die Person an der Rezeption hat doch nicht gelogen?!

Zitat (von go533234-52):
Schmerzensgeld?
Kann man vom Verursacher fordern? Wer ist denn der Verursacher?

Zitat (von go533234-52):
er will das die Chefin persönlich umgehend im laufe der Woche anrufen soll.
Was bringt das? Was soll die nach Bernds Meinung tun?

Imho ist Bernd komplett auf dem Holzweg...

-- Editiert von radfahrer999 am 11.12.2019 08:30

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten wäre interessant, wo die Klinge denn gelegen hat, als Bernd reingetreten ist? Ich vermute mal im Badezimmer? Da könnte zumindest eine Mitschuld vorliegen. Umgekehrt kann das Hotel dann aber auch nicht dem Gast 100% Mitschuld vorwerfen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.199 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen