Hallo, guten Tag folgendes Problem.
Bernd geht in ein Hotel, tritt dort auf eine einsehen Rasierklinge welche nicht von ihm war. Empört läuft er runter zur Rezeption und wird geben 1 1/2 std späte Heu kommen da der Rezeptionchef da ist.!der wiederum notiert sich alles, und man sagt Bernd man würde eine Lösung finden. 8 Anrufe nach dem Bernd wieder in seiner Heimatstadt war, wird er sauer und sagt er will das die Chefin persönlich umgehend im laufe der Woche anrufen soll. Heute ruft jemand an und sagt Bernd hätte der Rezeption gesagt es sei seine Klinge. Bernd hat die Klinge jedoch mit nach Hause genommen, versiegelt und hat ein ärztliches Gutachten.
Nun die Frage, was sollte Bernd jetzt tun? Auf was genau sollte er das Hotel anklagen?
Sollte Bernd die Person an der Rezeption ebenfalls anklagen weil sie gelogen hat über seine Aussage?
Schmerzensgeld?
Mit freundlichen Grüßen und vielen dank
-- Editiert von Moderator am 10.12.2019 15:10
-- Thema wurde verschoben am 10.12.2019 15:10
Ich bitte sie um dringende Hilfe in Bezug auf Körperverletzung.
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Und? Die Klinge gehört trotzdem Bernd.ZitatBernd hat die Klinge jedoch mit nach Hause genommen, versiegelt und hat ein ärztliches Gutachten. :
Es stehen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Raum. Allerdings wird sich möglicherweise ein Beweisproblem ergeben, wenn die Gegenseite den Vorgang abstreitet und man keinen Zeugen für den Vorfall hat. Oder hat die genannte Mitarbeiterin die Richtigkeit des Vorfalls gegenüber Bernd nachweislich bestätigt?
Anzuraten wäre Bernd im ersten Schritt, das Hotel bzw. dessen Inhaber anzuschreiben und nachweislich sowie unter Fristsetzung verlangen, dass es/er vorstehende Ansprüche dem Grunde nach anerkennt.
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War Bernd inzwischen beim Arzt?ZitatNun die Frage, was sollte Bernd jetzt tun? :
Ist die Wunde versorgt? Gute Besserung jedenfalls!
Bernd sagt, die Klinge lag dort schon.
Das Hotel sagt, da lag gar keine Klinge von uns,
Das Hotel sind mehrere Personen.
Bernd hat nicht mal einen Zeugen.
Ob jemand gelogen hat und ob Schmerzensgeld gezahlt wird? Kommt drauf an.
Warum hat Bernd die Klinge mitgenommen?
Hat Bernd oder das Hotel Fotos von der Wunde durch die Klinge gemacht?
Da müsste man mal klären, ob das Hotel überhaupt verantwortlich ist, für Sachen die dort herumliegen.
Dann wäre zu klären warum die Klinge überhaupt durch die Schuhe von Bernd dringen konnte, warum hat Bernd die Klinge nicht gesehen?
Aber als erstes müsste man mal das größte Glaubwürdigkeitsproblem beseitigen, denn heruntergefallene Rasierklingen pflegen durch die physikalischen Gesetze nicht senkrecht stehen zu bleiben, so da man da recht gefahrlos drauftreten kann.
Tatsächlich hat Bernd Fotos gemacht. Und die Klinge nahm er mit als Beweisstück da in dieser Klinge Haare sind. Welche natürlich nicht seine sind. Einen Zeugen hat Bernd Ebenso
Zitat:War Bernd inzwischen beim Arzt?ZitatNun die Frage, was sollte Bernd jetzt tun? :
Ist die Wunde versorgt? Gute Besserung jedenfalls!
Bernd sagt, die Klinge lag dort schon.
Das Hotel sagt, da lag gar keine Klinge von uns,
Das Hotel sind mehrere Personen.
Bernd hat nicht mal einen Zeugen.
Ob jemand gelogen hat und ob Schmerzensgeld gezahlt wird? Kommt drauf an.
Warum hat Bernd die Klinge mitgenommen?
Hat Bernd oder das Hotel Fotos von der Wunde durch die Klinge gemacht?
Nein, eben nicht! Die Klinge ist nicht von Bernd!
Zitat:Und? Die Klinge gehört trotzdem Bernd.ZitatBernd hat die Klinge jedoch mit nach Hause genommen, versiegelt und hat ein ärztliches Gutachten. :
Bern hat eine Sehschwäche und es war nicht sein Schuh, sondern de blanke Fuß. Es handelt sich wirklich um einen Unfall.
ZitatDa müsste man mal klären, ob das Hotel überhaupt verantwortlich ist, für Sachen die dort herumliegen. :
Dann wäre zu klären warum die Klinge überhaupt durch die Schuhe von Bernd dringen konnte, warum hat Bernd die Klinge nicht gesehen?
Aber als erstes müsste man mal das größte Glaubwürdigkeitsproblem beseitigen, denn heruntergefallene Rasierklingen pflegen durch die physikalischen Gesetze nicht senkrecht stehen zu bleiben, so da man da recht gefahrlos drauftreten kann.
Zitates war nicht sein Schuh, sondern de blanke Fuß. :
Wer mit Sehschwäche barfuß in ein Hotel geht dürfte bei Verletzungen ein nicht unerhebliches Mitverschulden treffen.
ZitatUnd die Klinge nahm er mit als Beweisstück da in dieser Klinge Haare sind. :
Was wiederum völlig unerheblich ist, wenn die Klinge eine Weile in Bernds Besitz war. Schließlich kann er selbst andere Haare in die Klinge eingebracht haben.
Zitathat ein ärztliches Gutachten. :
Und was steht da drin?
Ach Bernd, ich habe das Lotterleben satt....
Wahrscheinlich, dass er eine Schnittverletzung am Fuß hat. Es kann ja schließlich nur das offensichtliche festgestellt werden.ZitatUnd was steht da drin? :
Was will Bernd denn erreichen?ZitatNun die Frage, was sollte Bernd jetzt tun? :
Das frage ich mich auch. Imho ist der Klingenverlierer / Klingenausleger der Verursacher. Da dieser unbekannt ist müsste man eine grobe Fahrlässigkeit des Hotels nachweisen. Wenn man das nicht kann; viel Glück--ZitatAuf was genau sollte er das Hotel anklagen? :
Die Person an der Rezeption hat doch nicht gelogen?!ZitatSollte Bernd die Person an der Rezeption ebenfalls anklagen weil sie gelogen hat über seine Aussage? :
Kann man vom Verursacher fordern? Wer ist denn der Verursacher?ZitatSchmerzensgeld? :
Was bringt das? Was soll die nach Bernds Meinung tun?Zitater will das die Chefin persönlich umgehend im laufe der Woche anrufen soll. :
Imho ist Bernd komplett auf dem Holzweg...
-- Editiert von radfahrer999 am 11.12.2019 08:30
Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten wäre interessant, wo die Klinge denn gelegen hat, als Bernd reingetreten ist? Ich vermute mal im Badezimmer? Da könnte zumindest eine Mitschuld vorliegen. Umgekehrt kann das Hotel dann aber auch nicht dem Gast 100% Mitschuld vorwerfen.
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