In Schraube getreten, Anspruch auf Schadensersatz?

7. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Scio123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
In Schraube getreten, Anspruch auf Schadensersatz?

Hallo, gestern Abend bin ich in meinem Wohnort an einer Baustelle vorbeigegangen und bin dabei auf eine Schraube getreten. Zum Glück hatte ich in diesem Moment meine Wanderschuhe an, da die Schraube so nur die Schuhsohle und ca. 90% der Einlegesole durchbohrt hat. Eine Verletzung habe ich glücklicherweise nicht.
Allerdings waren die Schuhe erst 3 Wochen alt, wurden noch fast gar nicht getragen und haben 180€ gekostet. Durch das Loch in der Sole sind die Schuhe jetzt allerdings nicht mehr wasserdicht.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Die Baustelle (ein Haus wird komplett renoviert, inklusive neuem Dach) liegt in einer einspurigen Straße, in der die Fahrbahn und der linke Bürgersteig im Bereich der Baustelle gesperrt sind. Die Baustelle ist durch Zäune abgesperrt, aber der rechte Bürgersteig ist zur Benutzung freigegeben (diesen habe ich verwendet).

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Scio123):
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Klar. Man muss nur noch denjenigen finden, der die Schraube verloren hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

wenn man nachweisen kann, dass die Schraube von dieser Baustelle stammt, dann haftet der Bauherr (und der sollte auch eine Versicherung haben - das ist aber sein Problem).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Mir ist am Donnerstag dasselbe mit dem Auto passiert.

Die Autowerkstatt verschloss das Loch am Reifen, ein guter Schuster wird das Loch am Schuh schließen können. Kostet halt einige Euro.
Alles kein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
ein guter Schuster wird das Loch am Schuh schließen können. Kostet halt einige Euro.
Alles kein Problem.


Oder man bestellt sich Schuhreparaturpaste, z. B. beim Westfalia-Online-Shop, https://www.westfalia.de/shops/textil/schuh_shop/schuhpflege_schuhreparatur/reparieren_pflegen_u_schuetzen/1210485-schuh-reparaturpaste.htm , gibt es aber auch bei anderen, selbst in einigen Baumärkten und repariert das Loch recht preiswert selbst.

Und mit dem rest kann man auch noch abgelaufene Absätze ausgleichen. Ist recht einfach.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

was ich oben noch vergessen hatte: Ein Mitverschulden musst du dir auch anrechnen lassen (man muss immer gucken wohin man tritt), grobe Schätzung ist 50%.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

was ich oben noch vergessen hatte: Ein Mitverschulden musst du dir auch anrechnen lassen (man muss immer gucken wohin man tritt), grobe Schätzung ist 50%.

Wenn überhaupt... Man muß damit rechnen, daß Gegenstände wie Schrauben, Nägel, Steinchen, Glassplitter etc. auf Gehwegen herumliegen können.
Ich halte es für eher unwahrscheinlich, in einem Fall wie dem beschriebenen einen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können. Zumal es praktisch unmöglich sein dürfte, dem Bauherrn nachzuweisen, daß a) die Schraube von seiner Baustelle stammt und b) er durch schuldhaftes Handeln verantwortlich dafür ist, daß die Schraube auf dem Gehweg gelandet ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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