Folgender Sachverhalt:
A erlitt einen Schädel-Hirn-Trauma (inkl. Platzwunde linke Kopfseite) durch umstürzen einer Vier-Kant-Stange, die die Klappe / Tür eines Imbiswagens in der Mitte "locker befestigte" (bzw. hochstemmte).
(Dort, wo Essen herunter gerecht wird)
Da es abends passierte im dunkel / Nieselregen war die Stange beim Vorbeilauifen nicht zu sehen.
A streifte die Eisenstange mit der rechten Schulter. Platzwunde sehr stark geblutet. Schuhe weggeworfen > zu viel Blut.
Fragen:
1. Lohnt es sich einen Rechtsanwalt (Fachbereich ? Kosten > Ersteinschätzung ?) zu nehmen und auf Körperverletzung zu klagen?
2. Polizei wurde bisher nicht eingeschaltet - auch keine Anzeige geschrieben. Sollte dies nachgeholt werden?
3. Oder hat A keinen Anspruch auf Entschädigung insgesamt?
> PHV - § 823 Schadensersatzpflicht
Zitat:...
Schadensersatzansprüche können begründet sein, wenn der Versicherungsnehmer
eine Vertragspflicht verletzt und nicht belegen kann, dass dies nicht schuldhaft geschah § 280 BGB oder
eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung; vgl. § 823 BGB ) oder
sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung)
und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Bei Verletzungen der Vertragspflichten ist zu beachten, dass viele daraus entstehende Schäden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.
...
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung