"Indirekte" Körperverletzung - Wie soll es weiter gehen?

10. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)
"Indirekte" Körperverletzung - Wie soll es weiter gehen?

Folgender Sachverhalt:

A erlitt einen Schädel-Hirn-Trauma (inkl. Platzwunde linke Kopfseite) durch umstürzen einer Vier-Kant-Stange, die die Klappe / Tür eines Imbiswagens in der Mitte "locker befestigte" (bzw. hochstemmte).
(Dort, wo Essen herunter gerecht wird)

Da es abends passierte im dunkel / Nieselregen war die Stange beim Vorbeilauifen nicht zu sehen.
A streifte die Eisenstange mit der rechten Schulter. Platzwunde sehr stark geblutet. Schuhe weggeworfen > zu viel Blut.

Fragen:
1. Lohnt es sich einen Rechtsanwalt (Fachbereich ? Kosten > Ersteinschätzung ?) zu nehmen und auf Körperverletzung zu klagen?
2. Polizei wurde bisher nicht eingeschaltet - auch keine Anzeige geschrieben. Sollte dies nachgeholt werden?
3. Oder hat A keinen Anspruch auf Entschädigung insgesamt?

> PHV - § 823 Schadensersatzpflicht

Zitat:
...
Schadensersatzansprüche können begründet sein, wenn der Versicherungsnehmer

eine Vertragspflicht verletzt und nicht belegen kann, dass dies nicht schuldhaft geschah § 280 BGB oder
eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung; vgl. § 823 BGB ) oder
sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung)

und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Bei Verletzungen der Vertragspflichten ist zu beachten, dass viele daraus entstehende Schäden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.
...
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Nachdem die Blutung gestillt ist, sollte die Person andere Schuhe anziehen, und bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Den Imbisswagen mit Adresse/Inhaber nennen.

Hat die Person denn Zeugen?
Wer hat das S-H-Trauma diagnostiziert?
Gibts einen Arztbericht?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Da es abends passierte im dunkel / Nieselregen war die Stange beim Vorbeilauifen nicht zu sehen.

Reichlich unglaubwürdig. Viel mehr war es wohl die eigene Unachtsamkeit. Bedeutet, das man da vermutlich eine nichtunerhebliche Mitschuld bekommen wird



Zitat (von ed4):
1. Lohnt es sich einen Rechtsanwalt (Fachbereich ? Kosten > Ersteinschätzung ?) zu nehmen und auf Körperverletzung zu klagen?

Nö, das macht der Staatsanwalt für den Bürger nämlich kostenfrei.



Zitat (von ed4):
2. Polizei wurde bisher nicht eingeschaltet - auch keine Anzeige geschrieben. Sollte dies nachgeholt werden?

Ja, kann man überlegen



Zitat (von ed4):
3. Oder hat A keinen Anspruch auf Entschädigung insgesamt?

Grundsätzlich hat man Anspruch auf Entschädigung. Für beschädigte Standard-Kleidung wird die Entschädigung wohl bei 0 liegen.
Für körperliche Schäden gibt es auch Entschädigung, da sollte man alles genauestens dokumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Nö, das macht der Staatsanwalt für den Bürger nämlich kostenfrei. Na, das Strafverfahren schon - der TE dürfte aber wohl eher an Schmerzensgeld oder derlei gedacht haben. Und dafür empfiehlt sich durchaus ein Rechtsanwalt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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