Internat Diebstahl Schadenersatz

13. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)
Internat Diebstahl Schadenersatz

Folgender Beispielfall ist recht kompliziert:

Person A ist schwerbehindert und macht eine Umschulung in einer Einrichtung für Schwerbehinderte (Einrichtung B). Während seines Aufenthalts meldet Einrichtung B an, dass im (Internats-)Zimmer ein Wasserschaden beseitigt werden müsse. Person A vereinbart mit Einrichtung B, dass er nur seine Textilien aus dem Zimmer entferne und seine Computer drin lasse. Person A erkundigt sich vor den Arbeiten nochmal bei einem Mitarbeiter ob die Sache vertrauenswürdig ist. Dies wurde mit Ja bestätigt. Während der Arbeiten hat das Internat aber mahrmals das Zimmer unbeaufsichtigt offen gelassen und es hat ein Diebstahl von Computerteilen stattgefunden. Jetzt wurden alle Anträge gestellt und die Richterschaft C argumentiert beim Antrag für Gerichtskostenbeihilfe mit vielen Dingen warum die Sache keine aussicht auf Erfolg hat:

A hat mit B keinen Vertragsverhältnis: C argumentiert, dass A mit B kein direktes Vertragsverhältnis hat, sondern mit seinem Kostenträger. Aus dem Fehlen des Vertragsverhältnis, kann keine Schuld entstehen.

A hat grob fahrlässig gehandelt: Angeblich soll A nach feststellen des offenen Zimmers selbst schuld sein, da er ja hätte seine Sachen entfernen können. Trifft nicht zu da A das unbeaufsichtigte Zimmer drei Mal am selben Tag festgestellt hat und am Ende des Tages diese Störung nicht mehr feststellen konnte.

A hat zugelassen, dass Fremde sein Zimmer betreten: C argumentiert, dass A durch die Einwilligung der Arbeiten im Zimmer zugelassen hat, dass Fremde sein Zimmer betreten und somit selbst schuld ist.

Das Feststellen des Diebstahls wurde zu spät bemerkt: C argumentiert, dass A den Diebstahl erst drei Tage nach dem Feststellen des offenen Zimmers festgestellt hat und somit nicht genau nachvollzogen werden kann, dass der Diebstahl dadurch entstanden ist.

Fehlende Nachweise: C argumentiert auch, dass die Höhe dem Schadenersatz nicht festgestellt werden kann, da Kaufbelege fehlen. Es wurden jedoch Zeugenaussagen eingeholt, die das Vorhanden sein der Computerteile nachweisen sollen. Person A findet, dass der Schaden nur reguliert werden kann, indem das Vorhandensein der Teile wiederhergestellt wird (und nicht der Zeitwert gezahlt wird). Dies will die Richterschaft C wiederholt nicht akzeptieren.

Person A hat gegenüber Richterschaft C inzwischen einige Widersprüche geschrieben und mit jedem Widerspruch kommt eine neue Ablehnung mit neuen oder wiederholten Argumenten. Das Ganze zieht sich jetzt auch schon knapp 2 Jahre hin. ..

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-- Editiert von Moderator am 13.08.2014 22:36

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28 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Und was genau ist jetzt genau die Frage?

Hat A schon in Erwägung gezogen, den "Kostenträger" mit dem A ja anscheinend ein Vertragsverhältnis hat, zur Rechenschaft zu ziehen?



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Der aktuelle Stand der Entwicklng ist, dass A sogar die bereits gezahlten 700 Euro an die Versicherung von B zurückzahlen soll. Die Frage ist natürlich: Wie bekommt A die volle Höhe des Schadenersatz durch?

Den Kostenträger zur Rechenschaft zu ziehen hat A nicht in Betracht gezogen. Der Kostenträger (Jobcenter) hat ja keine Pflichtverletzung begangen. Die Pflichtverletzung liegt meiner Meinung nach beim Internatsbetreiber B, der das Zimmer zwar eigenmächtig aufgeschlossen, aber dann unbeaufsichtigt gelassen hat (wie, wann und wie oft genau kann nicht nachvollzogen werden). Und dies obwohl der Internatsbetreiber die Obhut für das Zimmer und dessen Inhalt übernommen hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Person A findet, dass der Schaden nur reguliert werden kann, indem das Vorhandensein der Teile wiederhergestellt wird (und nicht der Zeitwert gezahlt wird). Dies will die Richterschaft C wiederholt nicht akzeptieren.


Da wird A auch keinen anderen Richter finden, der das anders sieht als C. Denn so ist nun mal die Rechtslage.

quote:
Person A vereinbart mit Einrichtung B, dass er nur seine Textilien aus dem Zimmer entferne und seine Computer drin lasse.


Ist das beweisbar oder strittig?

quote:
Trifft nicht zu da A das unbeaufsichtigte Zimmer drei Mal am selben Tag festgestellt hat und am Ende des Tages diese Störung nicht mehr feststellen konnte.


Da dürfte schon reichen, daß A nach *einmaligem* Feststellen sein Eigentum nicht weiter gesichert hat. Was für ein Argument soll "ja, ich habe die Nichtbeaufsichtigung bemerkt, aber abends war wieder alles in Ordnung, also mußte ich nix tun" überhaupt sein?

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#4
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Da wird A auch keinen anderen Richter finden, der das anders sieht als C. Denn so ist nun mal die Rechtslage.

Grundlage ist ja der Schadenersatzparagraph im BGB. Demnach darf der Geschädigte nach dem Schadenersatz nicht schlechter gestellt werden, als vor dem Schaden. Mit dem "Zeitwert" ist es nicht möglich die gestohlenen Computerteile von einem Fachhändler gebraucht zu erwerben. Der Geschädigte währe damit schlechter gestellt, da der Schaden nicht reguliert wurde (der Vorher-Zustand wurde nicht wiederhergestellt). Hierfür gibt es Präzedenzfälle.

quote:
Ist das beweisbar oder strittig?

Im vorrangegangenem Schriftverkehr mit Internatsbetreiber B und dessen Versicherung wurde die Frage der Schuld nie abgestritten. Lediglich die Richterschaft stellt die Schuld in Frage. Im der möglichen Gerichtsverhandlung wird der Internatsbetreiber wahrheitsgemäß antworten.

quote:

Da dürfte schon reichen, daß A nach *einmaligem* Feststellen sein Eigentum nicht weiter gesichert hat. Was für ein Argument soll "ja, ich habe die Nichtbeaufsichtigung bemerkt, aber abends war wieder alles in Ordnung, also mußte ich nix tun" überhaupt sein?


Hier wurde so argumentiert:
Person A ist zum einen Schwerbehindert und somit ohne fremde Hilfe gar nicht in der Lage kurzfristig die Computeranlage abzubauen. Und zum Anderen war Person A während des Tages über in der Pflicht seines Kostenträgers, an den bereit gestellten Maßnahmen teilzunehmen. Dennoch hat Person A bei jedem unbeaufsichtigtem Vorfidnen das Zimmer verschlossen und der zuständigen Stelle (Zentralbüro des Internats) den Vorfall gemeldet. Die zuständige Stelle erklärte gegenüber Person A sie würde sich darum kümmern.


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie bekommt A die volle Höhe des Schadenersatz durch? <hr size=1 noshade>

Wenn A damit meint, was A sich so an Summe vorstellt: Vermutlich gar nicht

Es wird wohl die Mitschuld angerechnet werden, das man nicht weiter tätig wurde als die mangelnde Sicherung mehrmals offenbar wurde.



quote:<hr size=1 noshade>Grundlage ist ja der Schadenersatzparagraph im BGB. Demnach darf der Geschädigte nach dem Schadenersatz nicht schlechter gestellt werden, als vor dem Schaden. Mit dem "Zeitwert" ist es nicht möglich die gestohlenen Computerteile von einem Fachhändler gebraucht zu erwerben. <hr size=1 noshade>

Dann kaufe man woanders, es besteht kein Anrecht auf einen Kauf beim Fachhändler.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Preise wurde nicht aus der Luft gegriffen. Bei verschiedenen Fachhändlern wurden gleichwertige bzw. direkte Nachfolger rausgesucht und im vergleich der günstigste Händler ausgewählt. Andere "zuverlässige" Quellen gibt es nicht. "Woanders her" ist in diesem Zusammenhang gleichbedeutend mit "Da kannst du gleich Schrott kaufen gehen.", da "brauchbare" Computerteile normalerweise nur verkauft werden, wenn sie defekt sind.

Eine Teilschuld wurde von der Richterschaft auch erwähnt. Nur muss ich dann genau fragen: Was hätte Person A denn noch machen können und wer hat es ihm gesagt?" Für sein Gewissen hat er sich vorher bei der Internatsleitung abgesichert, einen Angestellten nach der Vertrauenswürdikeit des Arbeiters befragt und regelmässig Kontrolle durchgeführt. Als es zum Zwischenfall kam hat er das Zimmer gesichert (verschlossen) und die nächsthöhere Stelle kontaktiert. Erst zu Feierabend hätte es die Kapazität gegeben, den Rest aus dem Zimmer zu entfernen (unter einem enormen Aufwand - ca 100 Kg 200 Meter weit und 3 Etagen hoch schleppen - wobei mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Beschädigungen zu rechen währe).

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Andere "zuverlässige" Quellen gibt es nicht. "Woanders her" ist in diesem Zusammenhang gleichbedeutend mit "Da kannst du gleich Schrott kaufen gehen.", da "brauchbare" Computerteile normalerweise nur verkauft werden, wenn sie defekt sind. <hr size=1 noshade>

Diese Behauptung wird regelmäßig als lebensfern eingestuft. Die Beweislast das es tatsächlich so wäre würde bei Dir liegen.



quote:<hr size=1 noshade>Nur muss ich dann genau fragen: Was hätte Person A denn noch machen können <hr size=1 noshade>

Spätestens nach dem 2. Vorfall hätte man Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen (z.B. Gegenstände wegschließen, in anderen Raum bringen).



quote:<hr size=1 noshade> und wer hat es ihm gesagt?" <hr size=1 noshade>

Der gesunde Menschenverstand?
Selbst wenn es ihm nicht geläufig war, würde man ohne Hinzutreten besonderer Umstände Mitschuld annehmen.



quote:<hr size=1 noshade>unter einem enormen Aufwand - ca 100 Kg 200 Meter weit und 3 Etagen hoch schleppen - wobei mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Beschädigungen zu rechen währe
<hr size=1 noshade>

Die pauschale Argumentation das die Geräte beim Transport beschädigt worden wären ist nicht nachvollziehbar und damit nicht relevant.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Beweisen des fehlenden Marktes:
Wie lässt sich sowas beweisen? Ich habe einige defekte Teile, die ich von Computerteile-Gebrauchtmarkt erworben habe. Würde das genügen? In der Sache wurde bereits an Sachverständigengutachten angefordert. Scheinbar ohne Ergebnis.

Teile sichern:
In dieser individuellen Situation handelt es sich um eine Einrichtung für Sehbehinderte. Diese laufen mit einem Bildenstock herrum und schlagen eben mit diesen ständig wo gegen. Die betroffene Person A ist selbst sehbehindert, gilt als Blind und ist laut Ausweis sogar "Hilflos" (kann sich selbst ohne Fremde nicht helfen).
Person A hat ja bereits im Internatsbüro um Hilfe gebeten. Kurzfristig Hilfe von Außerhalb bekommen ist undenkbar. Ein "die Teile mal eben woanders hinbringen" war in dieser Situation nicht machbar (hätte sehr viele Stunden gedauert). Erst zu Feierabend hätte es die Möglichkeit gegeben den Rest über ca. 10 Stunden zu entfernen. Zu Feuerabend waren die Arbeiten am Zimmer aber schon abgeschlossen und es gab für das Internat keinen Grund mehr es nochmals zu öffnen.

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#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich denke, wir werden das mit der Teilschuld hier nicht abschließend klären können. Es erscheint aber durchaus im Rahmen des Möglichen, dass A körperlich nicht dazu in der Lage war, die Teile zu sichern. Andererseits hätte er dann nach dem zweiten Vorfall (bei ersten dürfte das Abschließen des Zimmers ausreichend gewesen sein) sein Hab und Gut nicht mehr unbeaufsichtigt lassen sollen.

Wenn sich bspw. eine Haustür in offener Stellun verklemmt, dann kann ich auch nicht einfach weggehen und dann erwarten, dass mir ein "Einbruch"schaden ersetzt wird. Da nutzt die Argumentation "aber ich musste zur Arbeit" auch wenig.

Bezüglich des Schadenersatzes kann A nicht erwarten, dass er Neuware als Ersatz für Gebrauchtware bekommt.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#10
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Argumentation "Abzüglich Neu für Alt" wurde von der Richterschaft auch angesprochen. Hier liegt das Problem im Detail des (ich sag mal) "Marktgebietes". Im allgemeinen werden Computerteile nur und ausschließlich neu gekauft. Sie können gebraucht in folgenden Zustädnen vorliegen:
Neuähnlich - Einmal gereinigt ist zum Neuteil kein unterschied festzustellen. Da Computerteile ihre Arbeit nicht durch mechanische Bewegung verrichten, unterliegen sie keinem Verschleiß. Im allgemeinen richtet sich der Wert des Teils nach der "fiktiven" Leistung in relation des gegenwärtig üblichen Standarts (Das Teil ist so viel Wert wie Leistung raus kommt).
Defekt - Durch unsachgemäße Wartung oder grober Handhabung ist das Bauteil funktionsuntüchtig. Oft werden diese defekten Teile als "ich habe keine Ahnung davon" verkauft und sind äußerlich nicht als defekt zu erkennen.
Teildefekt - Durch grobe Handhabung oder dauerhafte Überlastung, ist das Bauteil bei niedriger Belastung noch verwendbar. Bei stärkerer Belastung ist mit Systemabstürzen und weiteren Defekten zu rechnen. Diese werden (wie bei Defekt) als funktionstüchtig verkauft, wobei der Defekt sowohl äußerlich als auch im Betrieb nicht sofort erkennbar ist.

Lange Rede kurzer Unsinn: Wer Computergebrauchtteile kauft ist selber Schuld.

Abgesehen von diesem Standpunkt verschleißen Computerteile durch ihre Arbeit nicht. Sie müssen lediglich ab und zu gereinigt werden (Lüfter - Kühler). Daher ist ein voll funktionstüchtiges "gebrauchtes" Computerteil von einem grade neu gekauften nicht zu unterscheiden. Es gibt schlicht keinen Unterschied (sie erbringen die gleiche Leistung).

Einzig zu berücksichtigen ist:
Ganze Computer (wie auch Notebooks) werden mit der Sollbruchstelle (Sollbruch nach Garantie) ausgestattet. Reinigt man seinen Computer regelmässig bzw. lässt man diese Sollbruchstelle korrigeren (ist meistens sehr leicht) gehen die Computer bzw. Computerteile praktisch nie kapput oder verliehren an Leistung.

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#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Da Computerteile ihre Arbeit nicht durch mechanische Bewegung verrichten, unterliegen sie keinem Verschleiß

Entschuldige, aber auch elektronische Bauteile unterliegen einer Alterung, egal wie sorgsam sie behandelt werden. Dazu ist auch keine mechanische Belastung notwendig. Wenn Du etwas anderes behaupten willst, dann spreche ich die schlichtweg jede Sachkenntnis in dem Bereich ab.

Im Übrigen gibt es einen großen Markt für gebrauchte Computerteile, da muss man nur mal bei Ebay schauen. Und dass da nur defekter Schrott verkauft wird, wird jeder Richter - völlig zu Recht - als lebensfremd einstufen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#12
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich spreche von den mir bekannten statistischen Daten.

Bei mir ist bisher unter vielen hunderten von Teilen bisher nur eines alterungsbedingt ausgefallen (ein Ram Riegel). Alles andere ist mit der Zeit einfach so alt geworden, dass es leistungsbedingt einfach zu nichts mehr zu gebrauchen war. Und dss wird dir jeder Computerfachmann bestätigen: Mit fachkundiger regelmässiger Wartung geht so schnell (von selbst bzw. ohne Grund) kein Computer kapput.

Ich möchte einen Punkt jedoch einräumen:
Ganz bestimmte elektronische Elemente altern. Ganz vorne dabei sind Kondensatoren. Werden diese auf dauer sehr warm gehen sie auf Kurz oder Lang kapput (man sieht einen geplatzten Kondensator). Grade bei LCD-Monitoren werden sehr oft Kondensatoren verwendet, die sehr knapp an der geforderten Leistungsgrenze liegen und dann auf Kurz oder Lang zum Totalausfall des Monitors führen. Kennt man diesen Schwanchpunkt, ist es ein leichtes den defekten Kondensator durch einen mit gleicher Kapazität jedoch mit höherer Spannungsgrenze zu ersetzen (reparatur von defekten Teilen). Dann ist auch hier nicht mehr von einer Alterungs zu sprechen, da die Lebenserwartung den Nutzen deutlich übersteigt. Ich selbst habe bisher zwei Monitore so repariert, die dannach nie wieder kapput gegangen sind.
In anderen Bereichen ist mir so ein altersbedingter Ausfall wirklich nicht bekannt.

Was die wahrscheinlichkeit des Betrugs beim Kauf angeht: Ich habe von Ebay gesprochen. Zwar wirbt Ebay mit Käuferschutz etc. Trifft so ein Fall jedoch ein entstehen am Ende nur noch viel höhere Kosten (Ebay verschenkt auch kein Geld). Der Verkauf findet hier auch fast ausschließlich von Privatpersonen statt. Gewerbliche Verkäufer erzielen nicht selten Neupreise. Ein Fachhandel für Computergebrauchtteile (außer Ebay bzw. auch in Ebay) ist mir nicht bekannt und scheint es auch überhaupt nicht zu geben (es besteht wohl kein sinniges Verhältnis für Investition und Erlös).

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#13
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

@ JogyB

Ich setze Mal vorraus, dass du Fachkundig bist. Ich möchte daher diese Beispielzituation anbringen:

Ich habe seit zwei Jahren einen SLI-Fähigen Computer, in dem jedoch nur eine Grafikkarte verbaut ist. Da ich die Fähigkeiten (die Leistung) meines Computers steigern möchte, kaufe ich eine zweite identische Grafikkarte neu und baue sie ein. Im gleichen Zusammenhang reinige ich die schon eingebaute (auch die Wärmeleitpaste wird erneuert). Elemente wie Kondensatoren sind augenscheinlich alle in Ordnung.

Wie willst du hier die alte von der neuen unterscheiden können? Worin könnten sie die beiden unterscheiden?

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Schön, dass sich jetzt hier eine Diskussion über die Lebensdauer von Elektronik entwickelt.

Aber bevor man sich Gedanken über den Wert des Schadensersatzes macht, sollte man doch erst klären:
- Gehe ich überhaupt gegen den richtigen Gegner vor?
- Ist der Gegner überhaupt "allein schuld" oder nur "teilweise schuld" oder "gar nicht schuld" am Verlust?

Der Fragesteller beschäftigt sich mit dem dritten Schritt, bevor die ersten beiden klar sind.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#15
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Der von mir gewählte Gegner ist der Betreiber des Internats. Tatsächlich spricht die Richterschft C an, dass ich versuche einen vertraglichen Schadenersatz von jemenaden zu vordern mit dem ich kein Vertrag habe. Mein tatsächlicher Vertrag gilt meinem Kostenträger, der sich aber gar nicht schuldhaft verhalten hat.

Meine Meinung ist:
Der betreiber des Internats möchte, dass ich vorrübergehend mein Zimemr verlasse. Ich begründe ausreichend warum ich mein Zimmer nur teilweise verlassen kann. Beide einigen sich. Person A hat die "Option" nach Feierabend in sein Zimmer zu gehen, um seine Computer nutzen zu können. Das Internat hat die Obhut übernommen. Ich erkundige mich vor den Arbeiten sogar noch bei einem Mitarbeiter, über die Vertrauenswürdigkeit der Sache und des Arbeiters. Die internen Vorgänge über das wie und wann geht mich nichts an. Ich kontrolliere jedoch unregelmässig mein Zimmer. Ich finde zu Ende der Arbeiten mehrmals mein Zimmer unverschlossen vor. Ich melde dies der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle versichert mir, dass sich darum gekümmert wird. Am Ende des Tages sind die Arbeiten abgeschlossen und es gab seitens des Internats an den Tagen dannach keinen Grund mehr das Zimmer zu öffnen. Kurz später stelle ich den Verlust fest. Einen Monat später wird mir der volle Zugang zu meinem Zimmer wieder gewährt.

Der Arbeiter wurde vom Internat beauftragt.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Nach Argumentation des TE haben wir also alle nur Schrott zuhause stehen, weil wir alle elementarerweise gebrauchte Computer haben. Dazu muß man wohl nichts weiter mehr sagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

@ BigiBigiBigi

Falsch:
Die Gebrauchten Computer, die man bereits hat, funktkionieren und sind somit kein Schrott. Ich spreche vom Erwerb gebrauchter Computerteile. Meiner Meinung nach gibt es nur einen Grund ein Computerteil zu verkaufen: Für den Eigentümer ist es unbrauchbar. Warum ist es unbrauchbar? Mögliche Gründe:
Es ist zu alt (Leistung nicht mehr Zeitgemäß).
Es ist Defekt.
Es ist Teildefekt.
Eine andere Komponente des Computers ist kapput gegangen, was einen Schaden am Beiteil auch nicht ausschließt.
Aussicht auf Gewin kann ich mir nicht vorstellen, da jedes Computerteil in relation zum gegenwärtigen üblichen Standart an Wert verliert (man kauft kein Computerteil um es später Gewinbringend zu verkaufen).
Computerteile die zwecks Austausch durch ein leistungsfähigeres Computerteil ausgebaut werden, werden überlicherweise in älteren Computern wieder verbaut, um dessen Leistung zu steigern.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Schön, dass sich jetzt hier eine Diskussion über die Lebensdauer von Elektronik entwickelt.

Ist aber anscheinend nötig, da der TE nicht verstehen will, warum gebrauchte Elektronik weniger wert ist als neue.

quote:
Wie willst du hier die alte von der neuen unterscheiden können? Worin könnten sie die beiden unterscheiden?

Es ist unerheblich ob ich sie unterscheiden kann (bei Kondensatoren könnte man aber bspw. die Kapazität messen, bei der GPU wird es aber schwer). Es geht alleine darum, dass es einen Unterschied gibt. Jedes elektronische Bauteil hat eine begrenzte Lebensdauer und wenn die eine Karte zwei Jahre älter ist als die andere, dann hat sie - rein statistisch - eine geringere Restlebensdauer.

quote:
Elemente wie Kondensatoren sind augenscheinlich alle in Ordnung.

Ist das jetzt Dein Ernst, dass Du meinst, den Zustand von Kondensatoren, GPUs o.ä. rein optisch beurteilen zu können?

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-- Editiert JogyB am 14.08.2014 15:22

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde auch gebrauchte Computerteile als Ersatz akzeptieren. Wie gesagt geht es mir um das Wiederherstellen, des Vorhandenseins dein Teile. Nur solange es keine (besser mindestens Zwei) "zuverlässige" Quellen dafür gibt, lasse ich mich darauf nicht ein. Würde ich "nur" den Zeitwert erhalten, könnte ich von 10 gestohlenen Teilen höchstens 3 wiederbeschaffen. Alles was darüber hinaus geht ist mit sehr viel Zeit und Arbeit verbunden.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der von mir gewählte Gegner ist der Betreiber des Internats. Tatsächlich spricht die Richterschft C an, dass ich versuche einen vertraglichen Schadenersatz von jemenaden zu vordern mit dem ich kein Vertrag habe. Mein tatsächlicher Vertrag gilt meinem Kostenträger, der sich aber gar nicht schuldhaft verhalten hat. <hr size=1 noshade>


Nur zum drüber nachdenken:
A macht eine Pauschalreise mit Neckermann, TUI, oder sonstwas nach Mallorca. Das Hotel dort ist ein Saftladen (zu wenig Essen, Pool zu kalt, usw.). A reklamiert und möchte Geld zurück.
Gegen wen hat er Ansprüche?
(a) Neckermann, TUI, oder sonstwas, die weder das Essen kochen noch für die Pool-Heizung zuständig sind
(b) das Hotel auf Mallorca, mit dem A aber keinen Vertrag hat


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:

(a) Neckermann, TUI, oder sonstwas, die weder das Essen kochen noch für die Pool-Heizung zuständig sind
(b) das Hotel auf Mallorca, mit dem A aber keinen Vertrag hat



Ah das kommt der Sache schon näher... Jetzt kommts:
Mit den internen Vorgängen, wie Person A zur Einrichtng B gekommen ist, bin ich mal gar nicht vertraut. Person A hat lediglich die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, die Basis für die Maßnahme ist, die er aber selber gewünscht hat. Vermittelt wurde die Maßnahme von einer weiteren Einrichtung die mit dem Jobcenter wiederung nichts gemeinsam hat. Diese Seite der Medalie ist für Normalo-Bürger nicht erfassbar.

Ich dachte bisher immer: Ob Vertrag oder nicht, Schadenersatz leistet derjenige der sich Schuldhaft verhalten hat. Als Vertrag hätte ich die Vereinbarung zwischen A und B geltend gemacht. Es gab ja eine.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich dachte bisher immer: Ob Vertrag oder nicht, Schadenersatz leistet derjenige der sich Schuldhaft verhalten hat. Als Vertrag hätte ich die Vereinbarung zwischen A und B geltend gemacht. Es gab ja eine.


Es kann doch gar nicht nachgewiesen werden, dass sich der Betreiber schuldhaft verhalten hat.

Das ist doch bereits deswegen vom Tisch:

quote:
Das Feststellen des Diebstahls wurde zu spät bemerkt: C argumentiert, dass A den Diebstahl erst drei Tage nach dem Feststellen des offenen Zimmers festgestellt hat und somit nicht genau nachvollzogen werden kann, dass der Diebstahl dadurch entstanden ist.


Der Betreiber selber hat den Diebstahl sicher nicht begangen, dass es sein Handwerker war ist nicht zu beweisen. Noch nicht einmal, dass der Diebstahl während der Reparaturarbeiten geschehen ist, kann belegt werden.

Genau so wenig was denn konkret gestohlen worden ist und welchen Wert die Teile hatten, die bloße Behauptung reicht da längst nicht aus.

Für Straftaten unbekannter Dritter haftet der Betreiber auch nicht.

Es bestehen sicher An sprüche gegen den Dieb, aber den müsste man erst mal finden.

Es geht hier ja wohl um die Bewilligung der Prozesskostenhilfe. Bei der Sachlage ist es verständlich, daß der Richter die Bewilligung ablehnt. Einen Prozess müsste am Ende der Steuerzahler finanzieren.

Wenn man das partout will, könnte man ja die Klage selber zahlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Klage bei der Beweislage abgewiesen würde ist aber 100% und die gegnerischen Anwaltskosten kämen auch noch oben drauf.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Sowohl der Betreiber als auch die Versicherung des Betreibers haben die Schuld (bisher) nie abgestritten. Wir sund uns nur nie über die Höhe der Schadensregulierung einig geworden.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Sowohl der Betreiber als auch die Versicherung des Betreibers haben die Schuld (bisher) nie abgestritten. Wir sund uns nur nie über die Höhe der Schadensregulierung einig geworden.




Das verstehe ich zwar nicht, ich würde da gar nichts zahlen, aber das ist doch gut für dich.

Dann würde ich nehmen, was ich kriegen kann, du kannst dir ja mal das Thema "Beweislast Zivilprozess" ansehen. Das sieht hier gar nicht gut aus.

Falls du tatsächlich klagst ist es gut möglich, dass dann plötzlich gar nichts mehr zugestanden und jede Zahlung verweigert wird. Und die Prozesskosten stünden dann dazu auch noch im Raum.

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Das verstehe ich jetzt so, dass ich das nicht als Schuldeingeständnis geltend machen kann. So wie du es sagtest: Warum sollte irgendwer irgendwas zahlen, wenn doch keiner Schuld ist. Aber sowohl die Schuld wurde bisher schriftlich nicht abgestritten, als auch eine unaufgeforderte Zahlung und Höhe von 700 Euro wurde geleistet. Ist das vor Gericht kein Schuldeingeständnis?

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ist das vor Gericht kein Schuldeingeständnis?



Die Frage ist doch sinnfrei. Du kannst nichts beweisen. Weder die Kausalität des Verschuldens für den Diebstahl, noch die Höhe des Schadens, genau genommen noch nicht einmal, dass überhaupt ein Diebstahl stattgefunden hat.

Versteh das nicht falsch, das ist kein Schuldvorwurf an dich, das ist die oft sehr bittere Folge der zivilrechtlichen Beweislastregeln.

Wenn dir freiwillig 700 EUR gezahlt wurden, kannst du dich glücklich schätzen. Das ist sehr anständig von der Versicherung. Der Richter hat dir doch signalisiert, dass er dem Grunde nach gar keinen begründeten Schadensersatzanspruch sieht.

Auch das ist keine Bosheit von ihm, er dürfte dir von Rechts wegen bei der Beweislage nicht Recht geben.

Freu dich lieber über die 700 EUR. Oft enden sonst diese Geschichten so, dass die Klage wegen der Beweislast komplett abgewiesen wird, wenn die Versicherung auf stur schaltet. Dann hat man nicht nur gar nichts, sondern auch noch die ganzen Prozesskosten zu zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Bunker-Bube
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

OK.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das verstehe ich jetzt so, dass ich das nicht als Schuldeingeständnis geltend machen kann. <hr size=1 noshade>

Korrekt, das nennt man wohl eher Kulanz.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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