Hallo,
mein Sohn (17 Jahre) hatte bei einer Schulfeier die alleinige Verantwortung für die Musikanlage.
Als er während der Veranstaltung auf die Toilette ging wurde die Musikanlage von dritten übersteuert.
Die Schule verlangte jetzt von uns die Einschaltung der Haftpflichtversicherung, die wir leider nicht haben.
Müssen wir für den Schaden in Höhe von ca. 300,00 € aufkommen?
Zum Zeitpunkt, als die Anlage kaputt gemacht wurde, hielt er sich nicht im Raum auf.
Die Schule schilderte mir auch, dass nicht mein Sohn die Anlage kaputt gemacht habe, er aber die Verantwortung trug.
Macht die Schule es sich nicht etwas einfach?
Was kann ich tun?
Vielen Dank
Jugendlicher soll Schadenersatz zahlen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Die Schule möge ein Verschulden Ihres Sohnes näher darlegen!
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Das Verschulden meines Sohn liegt, laut der Schule, in der ihm übertragenen Verantwortung.
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Der Kollege meint, dass die Schule Ihrem Sohn ein Verschulden (= schuldhaftes Verhalten) vorwerfen muss, damit Schadensersatzansprüche begründet sind. Allein in dem Gang zur Toilette an sich, ist pauschal kein Verschulden zu sehen. Hier gilt es jedoch näher an Ihrem jeweiligen Einzelfall zu prüfen, inwiefern sich Ihr Sohn schuldhaft (Vorsatz und Fahrlässigkeit) verhalten hat.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde abwarten wie sich die Schule äußern wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
>>der Haftpflichtversicherung, die wir leider nicht haben.<<
Diesen Umstand sollten Sie in Ihrem eigenen und im Interesse Ihrer Kinder schnellstmöglich ändern!
Die Schule behauptet jetzt, es gäbe Zeugen, die gesehen haben, dass mein Sohn die Anlage kaputt gemacht haben soll.
Mein Sohn würde nur mir gegenüber lügen.
Allerdings hat mein Sohn Zeugen, dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht im Raum gewesen war, was ich auch bereits schriftlich von der Schule bestätigt bekam.
Die Schule äußerte mir gegenüber, ihr bleibe jetzt nur der Weg zum Anwalt.
Darf ich mich jetzt auch noch auf die Anwaltskosten freuen?
Vielen Dank
--- editiert vom Admin
Hallo!
Wenn Sie keine eigene RS-Versicherung haben,
lassen Sie sich auf dem Amtsgericht in Ihrer Nähe eine kostenlose Rechtsberatung
geben wie Sie agieren sollen!
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Auch aus dem Gang zur Toilette, ohne jemand anderen zu bitten, in der zwischenzeit auf die Musikanlage aufzupassen, kann aus meiner Sicht ein schuldhaftes Verhalten abgeleitet werden.
Deinem Sohn müsste auch klar gewesen sein, dass bei fehlender Aufsicht über die Musikanlage während einer Party die gefahr besteht, dass diese durch einen Unbefugten beschädigt wird.
Die Haftung hängt darüber hinaus davon ab, ob es sich um eine durch die Schule organisierte Veranstaltung gehandelt hat, bei der Dein Sohn im Auftrag der Schule die Anlage bedient hat oder ob die Veranstaltung von Anderen organisiert wurde und die Analge durch Deinen Sohn ausgeliehen wurde.
Abgesehen davon würde ich Euch dringend empfehlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Es gibt viele andere Dinge, bei denen weit höhere Schäden verursacht werden können, für die dann eine Haftpflichtversicherung eintritt (z.B. Unfallverursachung als Radfahrer).
Vielen Dank für die guten Hinweise.
Eine Haftpflichtversicherung ist bereits in Arbeit.
Die Veranstaltung war von der Schule organisiert, meinem Sohn wurde nur in 2 Minuten gezeigt, welcher Regler für was gut ist, die Schule nennt das Einweisung.
Katrin
>> Eine Haftpflichtversicherung ist bereits in Arbeit. <<
>> Und das ist auch gut so <<, wie der Reg. Bümei Berlins zu sagen pflegt.
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