KFZ-Haftpflicht oder Kasko-Schaden

4. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
qm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Haftpflicht oder Kasko-Schaden

Erstmal Hallo an alle,

Habe Folgende Frage zu einem kuriosen Fall:

Schaden Herrgang:

Der KFZ-Halter (H) hat seinen Bekannten (B) gebeten sein KFZ mit angekoppletem Anhänger samt Schiff drauf, dass Schiff mit dem Anhänger Rückwärts ins Wasser zu fahren.

Dieses hat B auch getan, nur leider ohne die Feststellbremse zu betätigigen und somit ist das KFZ von H samt Schiff und Anhänger ins Wasser gerollt.

Ohne den Bekannten der vorher ausgestiegen ist :=)

Ich gehe davon aus das die Privat Haftpflicht nicht leistet da der Gebrauch von PKW ausgeschlossen ist, jedoch wie sieht es mit der eigenen Vollkasko vom Halter aus ?

Muss diese nicht normaler weise leisten ?

Vielen dank im Voraus für die Beantwortung.

Gruß Mike

-- Editiert von qm am 04.03.2004 22:40:17

Wer den Schaden hat...?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo,
mE kommt der Halter selbst für diesen Schaden auf, da er ja B beauftragt hat das Fahrzeug zu lenken.Hatte mal einen ähnlichen Fall. Umzug Bekannten beauftragt Bild von A nach B zu tragen und ist dabei kaputt gegangen, den Schaden mußte ich selbst tragen.

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#2
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Hier handelt es sich um einen Gefälligkeits-bzw. Freundschaftsdienst. Die private Haftpflicht bezahlt somit aus 2erlei Gründen nicht, dem oben genannten und aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Schaden der in Verbindung mit der Führung eines Kfz entstanden ist. Normalerweise müsste die VK für den Schaden am Fahrzeug aufkommen, ich denke mal das Boot ist geschwommen, somit dürfte es hier zu keinem Schaden gekommen sein. Bleibt die Frage offen ob sie persönlich mit ihrem privaten Vermögen für den Schaden haftbar gemacht werden könnten, auch hier würde ich sagen nein, als Rückschluss aus der Tatsache, dass ja die private Haftpflicht für solche Schaden aufkommen müsste die ihnen an die materielle Substanz gehen könnten.
Gefälligkeit, das Risiko hätte dem Bekannten bewusst sein müssen, anders hätte es sich verhalten wenn sie sich Boot samt Anhänger von ihrem Bekannten leihen wollten, das ist hier aber nicht der Fall.
Gruss
miniway

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#3
 Von 
qm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

wow !

vielen dank für die beiden Informativen Antworten.

Hätte ich nicht gedacht, da bei eigenem Verschulden, Vandalismus die VK ja auch zahlt !?

Also selbst über die eigene Volkasko vom Halter, hat der Halter keine Chance seinen Schaden ersetzt zu bekommen ?

Vielen dank für die Antworten.

Gruß Mike :=)

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#4
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

hi
vielleicht haben wir uns hier missverständlich ausgedrückt, die VK vom Halter müsste den Schaden am Fahrzeug decken, doch. Aber nicht ihre private Haftpflichtversicherung.
gruss
miniway

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Ich stimme miniway zu.

Im Normalfall müsste die VK des Halters den Schaden zahlen.

Im konkreten Fall könnte aber grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so dass die VK von der Leistung befreit ist. Im Fall dass tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist der Bekannte für den Schaden haftbar, unabhängig davon, ob es sich um eine Gefälligkeit handet.

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#6
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

@hh
ich denke mit Fahrlässigkeit könnte man noch kommen (befreit aber nicht von der Leistung der VK) aber grobe Fahrlässigkeit nicht, zumindest nicht solange der Fahrer den Führerschein mit Berechtigung der hier notwendigen Anhängelast hat.
Welche Begründung sollte es denn hier geben?
Gruss
miniway

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#7
 Von 
qm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

"Probelem ist nur, daß sich die Vollkasko querstellt, weil sie in deren Versicherungsbedingungen folgendes drin haben:

§ 12 Umfang der Versicherung:

(1) e) .....Umfaßt die Beschädigung.....durch Unfall, dh. durch ein unmittelbar von außen her plözlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, Betriebs und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.


Die sagen natürlich, das war kein "Unfall."

Aber ist es doch automatisch, wenn das Auto sich in Bewegung setzt und dadurch beschädigt wird? oder ?

Gruß Mike und vielen Dank für Eure Mühe

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#8
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Welche Versicherung ist das denn? da muss ich mir mal die Versicherungsbedinungen angucken. Dann sind ja auch Schäden beim ausparken etc. alle nicht mitversichert, das ist ja Käse. Bitte poste mal welche Versicherung das ist.
Gruss
miniway

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

@miniway

Dass es sich im konkreten Fall um grobe Fahrlässigkeit handeln könnte, entnehme ich z.B. folgendem Urteil:

http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/prziv163.htm

@qm
Welche Beschädigungen hat denn das Auto abbekommen. Aber auch ohne das genau zu wissen, hätte ich hier einen Unfall auch im Sinne der Versicherungsbedingungen vermutet.

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#10
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

@hh ich zitiere "Das Urteil ist auf einen konkreten Sachverhalt zugeschnitten und kann nicht ohne weiteres auf andere, scheinbar gleich gelagerte Fallgestaltungen übertragen werden." Hier befand sich ja jemand in dem Fahrzeug und lediglich die Feststellbremse am HÄNGER war nicht betätigt, das Kfz war ordnungsgemäss. Ich denke hier wirds richtig schwer grobe Fahrlässigkeit zu argumentieren.
Nichtsdestotrotz, nichts ist unmöglich.
Aber ich hätte gern noch gewusst welche Versicherung das ist, für einen Blick in die Versicherungsbedingungen.
Gruss
miniway

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#11
 Von 
qm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und wow, soviel Resonanz, vielen Dank an euch :=)

Die Versicherung ist: Volkswagen Versicherungsdienst AKB, KRB 550/3

Das Fahrzeug hat Totalschaden, weil komplett bis unters Dach abgesoffen.

Zudem sagt jetzt derjenige, der das Auto reinfahren sollte (der Bekannte B), daß die Handbremse angezogen war und es plötzlich nach dem Aussteigen geknallt hat und er erst dann losgerollt ist.

Der Gutachter hat die Handbremse nicht genau untersucht sagt aber, das sei bei einem 2j alten auto ausgeschlossen.

Das ist der nächste Mist in dieser Sache.

Ziemlich verzwickt !

Gruß und Dank Mike



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#12
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

war das ein unabhängiger Gutachter? Ich denke mal der Bekannte hat jetzt Muffensausen bekommen bevor er den Schaden bezahlen muss. Wo steht denn jetzt das Auto? evtl 2ten Gutachter beauftragen für ein Gegengutachten, leider habe ich die Versicherungsbedingungen nicht online gefunden, kann daher nichts zu der Ausschlussklausel sagen, ausser das sie mir komisch vorkommt.
Gruss
miniway
P.S. kann bei einem 2 Jahre altem Auto nicht vorkommen, was für ein Blödsinn, der war sicher von VW der Gutachter, man denke nur an den Audi TT und sein ESP Problem, an den VW POLO und seinen Alu Motor der im Winter kaputtfriert, beides mal der gleiche KOnzern und beide male neue Autos und beiode male hat sich der Konzern erst dagegengestellt bevor er öffentlich entgegenlenken musste. Ich würde im äussersten Fal mal an Auto Motor Sport oder so sxchreiben, die machen immer Druck auf die Unternehmen, jedoch vorher erst ein Gegengutachten erstellen lassen lassen welches ein Versagen der Handbremse bestätigt.
Gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
qm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hast Du recht miniway, keine Frage

Nur leider:

Also das Auto kann man nicht mehr anschauen, weil es von der Werkstatt gekauft wurde und die es zu einem Rennauto umgebaut haben.

Weiß nicht, ob da noch die HAndbremse drin ist. !?! *grrrr*

Wohl eher nicht.

Der Gutachter war ein unabhängiger Sachverständiger.

Es ist nur die Frage, ob man sich von VW auf die Restzahlung verklagen lassen soll und dann evtl. im Rechtstreit dem Bekannten und der Versicherung den Streit verkünden soll.

Was haltet ihr davon?

Oder soll man gleich den Bekannten verklagen?

Gruß Mike :)



-- Editiert von qm am 09.03.2004 13:29:17

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#14
 Von 
qm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, :(

weiss vielleicht jemand Rat ?

Danke !!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
qm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

noch immer niemand, noch einen anderen tipp !?!

:o((

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