KFZ-Haftpflichtschaden: Höhe des Schadenersatzes

12. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
artur2011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
KFZ-Haftpflichtschaden: Höhe des Schadenersatzes

Hallo,
nach Auskunft der zuständigen Versicherung habe ich Anspruch auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert,wenn ich nach Gutachten abrechne. Dort ist auch von einer Wiederbeschaffungsdauer von 10 Tagen die Rede. ERgibt sich daraus etwa ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für einen Leihwagen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Was meinen sie mit der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert? Das ergibt keinen Sinn. Der Wiederbeschaffungswert wird angegeben als Betrag den sie ausgeben müssten um sich das gleiche Kfz noch einmal zu kaufen, der Restwert ist der Wert des Kfz nach Schaden unrepariert. Eine Differenz der beiden Werte ergibt keinen Sinn.
Wenn sie nach Gutachten abrechnen kommt es jetzt hier darauf an ob es sich um einen Totalschaden handelt oder nicht. Bei einem Totalschaden bekommen sie den Wiederbeschaffungswert und Kosten für einen Mietwagen, falls es kein Totalschaden ist kommen noch Abzüge dazu, Kosten für einen Leihwagen bekommen sie in jedem Fall erstattet.
Gruss
miniway

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#2
 Von 
artur2011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo miniway, danke erst mal für die ANtwort.
Nun, es handelt sich nicht um einen Totalschaden. Die ermittelten Kosten für die Reparatur liegen bei 4400 , der Wiederbeschaffungswert bei 5100, der REstwert bei 1000 Euro. Nach meinem bisherigen Verständnis kann ich nach Gutachten 4100 Euro abrechnen und den Wagen in Eigenregie reparieren lasse oder verkaufen so wie er ist und mir einen neuen beschaffen. Stimmt das so? Und in welchem Fall kann ich dann Leihwagenkosten bzw. Ausfallkosten geltend machen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

in diesem fall könnens ie keine leihwagen kosten geltend machen, ausser sie reparieren das fahrzeug tatsächlich und weisen dies der versicherung nach, dann bekommen sie auch die mwst erstattet.

gruss
miniway

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
artur2011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, inzwischen ist die Sache geregelt: Ich bekomme von der Versicherung: Wiederbeschaffungswert minus 2 % (in anderen Fällen sind es 16 %) minus REstwert plus Nutzungsausfall (oder Leihwagen, wenn ich die Kosten nachweise) für 10 Tage + Kostenpauschale von 25 Euro für Telefonate, porto usw. Die 2 % erstatten sie mir noch nachträglich, wenn ich nachweise, dass ich für den neuen Wagen Mehrwertsteuer bezahlt habe.

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