Person A begeht mit einem PKW eine Straftat.
Der Wagen wird in der BILD abgedruckt, mit Namen (Nachname abgekürzt) und sichtbarem Kennzeichen.
Steht Person A Schadenersatz zu?
Bei Dashcam Aufnahmen (siehe div.Youtube Channel) müssen die Kennzeichen verpixelt werden (Abmahnanwälte freuen sich ansonsten immer).
Also sollte die Presse ja keine Ausnahme sein, zudem Person A dann noch eindeutig identifizierbar wäre.
Bin gespannt auf eure Meinungen bzw. Rechtslage!
KFZ Kennzeichen in Zeitung nicht zensiert
21. Juli 2020
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Frage vom 21. Juli 2020 | 19:32
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 145x hilfreich)
KFZ Kennzeichen in Zeitung nicht zensiert
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. Juli 2020 | 23:30
Von
Status: Weiser (16522 Beiträge, 9303x hilfreich)
Zitat:Steht Person A Schadenersatz zu?
Nein.
Ähnlicher Fall: https://www.ferner-alsdorf.de/personlichkeitsrechtsverletzung-durch-unfallvideo-im-internet/
#2
Antwort vom 22. Juli 2020 | 09:58
Von
Status: Schlichter (7221 Beiträge, 1518x hilfreich)
Die Bild Zeitung verpixelt selten. Und es gibt natürlich einen Unterschied zwischen Dashcam Aufnahmen und der Arbeit von Journalisten. Hier gibt es einen interessanten Artikel dazu:
https://www.merkur.de/auto/muessen-auto-kennzeichen-netz-unkenntlich-gemacht-werden-zr-11389225.html
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#3
Antwort vom 22. Juli 2020 | 10:40
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatPerson A begeht mit einem PKW eine Straftat. :
Der Wagen wird in der BILD abgedruckt, mit Namen (Nachname abgekürzt) und sichtbarem Kennzeichen.
Steht Person A Schadenersatz zu?
Bei Dashcam Aufnahmen (siehe div.Youtube Channel) müssen die Kennzeichen verpixelt werden (Abmahnanwälte freuen sich ansonsten immer).
Also sollte die Presse ja keine Ausnahme sein, zudem Person A dann noch eindeutig identifizierbar wäre.
Bin gespannt auf eure Meinungen bzw. Rechtslage!
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
LG Kassel, Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07
#4
Antwort vom 22. Juli 2020 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120143 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatLG Kassel, Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 :
Es dürfte zielführend sein, wenn man keine Urteile zitiert die auf nicht mehr exitenten Gesetzen / Rechsprechung basieren ...
#5
Antwort vom 22. Juli 2020 | 14:01
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatSteht Person A Schadenersatz zu? :
Da wäre meine erste Frage, wie hoch denn der Schaden überhaupt ist?
Und jetzt?
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