KFZ Kennzeichen in Zeitung nicht zensiert

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
KFZ Kennzeichen in Zeitung nicht zensiert

Person A begeht mit einem PKW eine Straftat.

Der Wagen wird in der BILD abgedruckt, mit Namen (Nachname abgekürzt) und sichtbarem Kennzeichen.
Steht Person A Schadenersatz zu?

Bei Dashcam Aufnahmen (siehe div.Youtube Channel) müssen die Kennzeichen verpixelt werden (Abmahnanwälte freuen sich ansonsten immer).

Also sollte die Presse ja keine Ausnahme sein, zudem Person A dann noch eindeutig identifizierbar wäre.

Bin gespannt auf eure Meinungen bzw. Rechtslage!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Steht Person A Schadenersatz zu?

Nein.
Ähnlicher Fall: https://www.ferner-alsdorf.de/personlichkeitsrechtsverletzung-durch-unfallvideo-im-internet/

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Die Bild Zeitung verpixelt selten. Und es gibt natürlich einen Unterschied zwischen Dashcam Aufnahmen und der Arbeit von Journalisten. Hier gibt es einen interessanten Artikel dazu:

https://www.merkur.de/auto/muessen-auto-kennzeichen-netz-unkenntlich-gemacht-werden-zr-11389225.html

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Person A begeht mit einem PKW eine Straftat.

Der Wagen wird in der BILD abgedruckt, mit Namen (Nachname abgekürzt) und sichtbarem Kennzeichen.
Steht Person A Schadenersatz zu?

Bei Dashcam Aufnahmen (siehe div.Youtube Channel) müssen die Kennzeichen verpixelt werden (Abmahnanwälte freuen sich ansonsten immer).

Also sollte die Presse ja keine Ausnahme sein, zudem Person A dann noch eindeutig identifizierbar wäre.

Bin gespannt auf eure Meinungen bzw. Rechtslage!


1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

LG Kassel, Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120143 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
LG Kassel, Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07

Es dürfte zielführend sein, wenn man keine Urteile zitiert die auf nicht mehr exitenten Gesetzen / Rechsprechung basieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Steht Person A Schadenersatz zu?

Da wäre meine erste Frage, wie hoch denn der Schaden überhaupt ist?

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