KFZ Unfall, Anwalt rückt mein Geld nicht raus !

18. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb292320-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Unfall, Anwalt rückt mein Geld nicht raus !

Hallo,

ich hatte Dezember 2010 mit meinem PKW einen Verkehrsunfall. Schuld war der Unfallgegner -bestätigt von der Polizei- da er mir hinten rein gefahren ist. Schaden beläuft sich an meinem PKW auf 4.500 € Brutto. So dachte ich mir, übergibst die ganze Sache einem Fachanwalt. Anfangs lief alles gut Anwalt machte einen netten Eindruck und klärte mich auf, dass eventuell die Versicherung sich querstellen kann und behaupten kann ich hätte Teilschuld da ich zum Unfallzeitpunkt nicht gerade sondern leicht quer stand. Wie dem auch sei, die gegnerische Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% anerkannt, also habe ich angefangen zu warten. Tage, Wochen vergehen und von meinem Anwalt kommt nichts, kein einziges Schreiben was er der Versicherung geschrieben hat oder was er von der Versicherung bekommen hat. Im Februar hat er mir geschrieben er würde auf Zahlung warten. März hab ich ihm wieder Angerufen und gefragt was nun sei, da die ganze Sache mir zu lang dauerte und mein Auto nun Verkehrsunsicher in der Garage steht brauche ich vorübergehend ein anderes Auto, also habe ich ihm auch gefragt ob ich einen Leihwagen zulegen sollte, ob ich die Kosten von der Versicherung erstattet bekommen könnte, was er mir natürlich abriet. Also fing ich ich verärgert an weiter zu warten bis mir endlich der Kragen geplatzt ist und ich zu einem anderen Anwalt gelaufen bin. Der zweite Anwalt hat, so lieb wie er war, den Sachverständiger angerufen ob er sein Geld schon bekommen hätte, wenn nicht müsste mir ja eine Mahnung seinerseits vorliegen. Er hat sein Geld im Februar bekommen sagte er. Anwalt wurde stutzig. Rief die Versicherung an und siehe da, die Schadenssumme wurde im Februar auf das Konto vom Anwalt überwiesen. Dies habe ich mir inzwischen auch schriftlich bestätigen lassen von der Vers. Mein Anwalt lässt sich nicht drauf ein und behauptet immer wieder was neues. Er hätte von der Versicherung nichts gehört. Auf die Frage "Sehen Sie es nicht wenn bei Ihnen auf dem Konto Geld eingeht" antwortete er, er würde so viel Geldverkehr haben. Dann paar Tage später, nachdem ich ihm mit Anwaltskammer und Anzeige gedroht habe sagte er, er hätte ein Zahlendreher bzgl. Kontonummer von mir.
Dann der Knaller, er hat letzte Woche von der Versicherung einen Schreiben bekommen, gemeint ist die Zahlungsbestätigung was ich von der Versicherung verlangt hatte, eine Kopie ging also auch an den Anwalt, demnach ist er sich sicher das mein Geld bei ihm eingegangen ist. Anbei hat die Vers. eine Kopie des Schreibens beifügt, was anscheinend im Februar dem Anwalt versandt wurde, in dem die Frage gestellt wird "An wem soll das Geld überwiesen werden?". Neue Stellungnahme vom Anwalt: Geld bekommen aber er konnte davor diese Summe nicht zuordnen. Blöderweise hat der zweite Anwalt, bei dem ich heute erneut einen Termin hatte, die Versicherung angerufen und ihm wurde ausdrücklich gesagt als Verwendungszweck steht Unfallgegner ./. Vers.nehmer, Mein Kennzeichen und Aktenzeichen vom Anwalt drin. Somit ist also die blöde Aussage er konnte die Zahlung nicht zuordnen völlig absurd. Jetzt hat der Anwalt das Geld schon seit Anfang Februar auf dem Konto und versucht sich noch irgendwie da rauszureden und behauptet er wird die Woche das Geld weiterleiten an mich "da er JETZT eine Zahlung von der Vers. bekommen hat". Es gibt noch viele Details die ich leider jetzt so überspringen musste, da es sonst zu lang wird hier, wie sich der Anwalt selbst immer widerspricht.
Jetzt meine Frage, wie sollte ich nun vorgehen wenn ich die Zahlung erhalte, soll ich auf diesen zwei Monaten drauf sitzen bleiben oder sollte ich eine Anzeige erstatten. Mein Wunsch ist es alles rauszuholen was nun noch drin ist Rechtlich als auch Finanziell. Mein Fahrzeug wollte ich verkaufen, das Geld zusammenlegen und was neues kaufen was ich leider bis heute nicht machen konnte, da ich noch kein Geld gesehen habe. Die ganze Sache geht nun schon seit Dezember wobei der Anwalt die Zahlung schon Anfang Februar auf dem Konto haben müsste. Zwei Monate die ich nun vergebens warten musste und noch heute warte, jede Menge Nerven, und ein weiterhin nicht fahrbereites Auto kostet mich die Sache nun.

Danke für das lesen und antworten im voraus.

Gruß Gök

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
sollte ich eine Anzeige erstatten. Mein Wunsch ist es alles rauszuholen was nun noch drin ist Rechtlich als auch Finanziell


Eine Anzeige bringt dir ja keinen Cent. Eine Unterschlagungsabsicht dürfte auch nur schwer nachzuweisen zu sein.
Wenn du mehr Geld sehen willst (Zinsen für den Zeitraum der Nichtauszahlung), müßtest du den Anwalt verklagen und dafür wieder Geld vorstrecken. Wäre für mich persönlich nicht die erste Wahl, wenn ich schon gerade aus einem Fall mit der Versicherung raus bin.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nichts desto weniger kostet der 2. Anwalt ja auch Geld. Die Kosten für den 2. Anwalt kriegt der Fragesteller nur dann, wenn der 1. Anwalt mit der Auszahlung in Verzug war. Das sehe ich hier ein wenig problematisch, insbesondere, wenn keine klare Frist gesetzt wurde, sondern nur gefragt wurde "Wo ist mein Geld".

Auf jeden Fall sollte der 1. Anwalt jetzt schriftlich und unter Fristsetzung (z.B. 10 Tage) aufgefordert werden, das Geld auszuzahlen. Wenn das Geld dann nicht da ist, haben wir zumindest einen eindeutigen Verzug, sodass auch die Kosten für den 2. Anwalt vom 1. Anwalt übernommen werden müssen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Das sehe ich hier ein wenig problematisch, insbesondere, wenn keine klare Frist gesetzt wurde, sondern nur gefragt wurde "Wo ist mein Geld".


Gibt es da keine Frist, die sich kodifiziert oder in der Rechtsprechung findet? Muß ein Anwalt nicht "unverzüglich" Mandantengelder auskehren? Sodaß man nach 14 oder 30 Tagen von einem Verzug sprechen kann?


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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, § 4 Abs. 3 BORA spricht von "unverzüglich". Man kann natürlich einen Verzug argumentieren, aber eine klare Fristsetzung ist für einen etwaigen Prozess trotzdem sicherer....



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb292320-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen dank schon mal für die Antworten.
Also der 2. Anwalt ist sich sicher das der 1. Anwalt das Geld vorbehalten hat, da er sich immer wieder widersprochen hat. Er meinte auch es gebe so ein Berufsgesetz zwischen den Anwalten und dort würde stehen, Fremdgelder müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen an den Mandanten weitergeleitet werden. Seine Kosten wird der 2. Anwalt von dem 1. Anwalt verlangen meinte er. Ist es eurer Meinung nach ein Argument zu sagen, ich konnte die Zahlung nicht zuordnen ? Und auch wenn, müsste er da nicht mal nachhacken von wem und für was die Zahlung ist? Nun ja, die Vers. hat auch eigentlich alles als Verwendungszweck geschrieben Namen,Kennzeichen,Aktenzeichen.
Zahlendreher wie davor behauptet müsste ihm ja auch früher auffallen und mich benachrichtigen, und nicht stillschweigend zwei Monate das Geld vorbehalten. Es ist alles einfach komisch. Ich weiß nicht mehr weiter ..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Versicherungsprofi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Brett

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Teilen Sie den Fall doch der Anwaltskammer mit. Sollte dies nicht zum ersten Mal passiert sein und über den Anwalt liegen schon mehrere Beschwerden vor, dann kann dies berufsrechtliche Konsequenzen haben...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Glaubst Du, dass das nach 4 Jahren noch jemanden interessiert?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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